20’000 Stellen für beeinträchtigte Personen

Im Jahr 2015 konnten in der Schweiz 20'000 Personen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen: Der Arbeitgeberverband setzt auf Freiwilligkeit.

Nach Angaben des Schweizerischen Arbeitgeberverbands konnten im Jahr 2015 für 20’119 beeinträchtigte Personen Arbeitsstellen geschaffen werden. Erstmals wurde damit die 20’000er Marke geknackt. Insgesamt konnten seit 2012 rund 75’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden.

Die steten Verbesserungen der Eingliederungszahlen sind insbesondere auch dem Engagement der Arbeitgeber zu verdanken. «Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, den Betroffenen durch die Rückkehr in den Arbeitsprozess eine Perspektive zu bieten. Gewinnorientierung und soziales Engagement lassen sich sehr gut vereinbaren – viele Unternehmen beweisen dies», freut sich der Präsident der IV-Stellen-Konferenz, Jean-Philipp Ruegger.

Neben dem Effort der Arbeitgeber ist die Vernetzung der Akteure ein weiterer Erfolgsfaktor im Rahmen der beruflichen Integration. Compasso, eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband angeführte Initiative, leistet hier einen wichtigen Beitrag. Die privat finanzierte Plattform vernetzt alle zentralen Stakeholder im Bereich der beruflichen (Wieder-)Eingliederung – die Arbeitgeber, die IV, die Suva, Privatversicherungen und Behindertenorganisationen. Alle eint das Ziel, die Arbeitsmarkt-Fähigkeit beeinträchtigter Menschen zu stärken – und damit sowohl Verrentungen zu vermeiden als auch dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zu erhalten.

Angesichts der positiven Entwicklung der Eingliederungszahlen warnt die IV-Stellen-Konferenz davor, gesetzliche Integrationsquoten einzuführen. Einen Mitarbeitenden aufgrund seiner Behinderung anzustellen, nur um eine bestimmte Quote zu erreichen, schaffe keine gute Basis für ein fruchtbares und dauerhaftes Arbeitsverhältnis, so die IV-Stellen-Konferenz. Auch laut Arbeitgeberverband würden starre gesetzliche Vorschriften das private Eingliederungsengagement hemmen: Erfolge bei der beruflichen Integration seien vor allem das Resultat flexibler und bedürfnisgerechter Strukturen. Beim Auftreten ernsthafter gesundheitlicher Probleme können so rasch die richtigen Massnahmen eingeleitet werden – im Interesse der Betroffenen, der Sozialversicherungen und der Arbeitgeber.

Anders sieht dies jedoch der Behindertenverband Agile: Er fordert eine Verpflichtung der Arbeitgeber, das Engagement der IV für die berufliche Eingliederung verbindlich mitzutragen.

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