Ab Juni gelten die neuen Gefahrensymbole
Die Gefahrensymbole auf chemischen Produkten werden ab Juni 2015 definitiv auf den internationalen Standard umgestellt.
Die neuen GHS-Gefahrsymbole treten nun auch in der Schweiz endgültig in in Kraft.
Das internationale System für die Gefahrenbeurteilung und -kennzeichnung von chemischen Produkten wurde von der UNO vorgeschlagen. Die weltweite Harmonisierung der Symbole soll einen besseren Schutz, aber auch Vereinfachungen beim Handel mit chemischen Produkten ermöglichen.
Die Symbole sind neu schwarz auf weissem Grund dargestellt und rot umrahmt. Damit sollen sie in ihrem Aussehen an Warnhinweise im Strassenverkehr erinnern.
Während bis 1. Juni 2015 die neue Kennzeichnung bei gemischten Stoffen noch freiwillig ist, darf die alte Kennzeichnung ab diesem Stichtag nur noch im Abverkauf verwendet werden. Ab 1. Juni 2017 ist dann nur noch die neue Kennzeichnung erlaubt.
Die Website Cheminfo.ch des Bundesamts für Gesundheit BAG bietet Informationsmaterial, Risikotests und Kampagnenmaterial zur Umstellung.