Gesichtsmasken: Neues Verfahren von virusabtötenden Oberflächen

Mit Hilfe eines neuen Analyseverfahren haben Empa-Forschende Viren auf ihrem Weg durch Gesichtsmasken verfolgt und ihr Scheitern an den Filterschichten verschiedener Maskentypen miteinander verglichen. Das neue Verfahren soll nun die Entwicklung von Oberflächen beschleunigen, die Viren abtöten können, wie das Team im Fachmagazin «Scientific Reports» schreibt.

Empa-Forschende
Nur wenige Viren schaffen es bis zur innersten Schicht einer Stoffmaske. Im Bild eine Textilfaser mit Salzkristallen (hellblau) und rund 100 Nanometer-grosse Viren (grün). (Rasterelektronenmikroskopie, nachkoloriert) Bild: Empa

Mittels Hochdruck jagt die Apparatur die rotgefärbte künstliche Speichelflüssigkeit mit Testpartikeln durch eine aufgespannte Maske. So simulieren die Forschenden den Vorgang einer Tröpfcheninfektion. Das an der Empa etablierte Verfahren wird derzeit von zertifizierten Testzentren eingesetzt, um die Qualitätssicherung von textilen Gesichtsmasken zu gewährleisten, denn eine sichere Maske muss anspruchsvollen Anforderungen gerecht werden: Sie muss Keime abhalten, spritzenden Speicheltropfen standhalten und gleichzeitig die Atemluft passieren lassen.

Nun gehen die Empa-Forschenden einen Schritt weiter: «Aufnahmen mittels Transmissionselektronenmikroskop lassen erkennen, dass einigen wenigen Viruspartikeln der Weg bis in die innerste Maskenschicht nah am Gesicht gelingt. Ob diese Viren aber noch infektiös sind, verraten die Bilder nicht immer», sagt Peter Wick vom «Particles-Biology Interactions» Labor der Empa in St. Gallen.

Das Ziel der Forschenden: Sie wollen herausfinden, an welcher Stelle ein Virus bei einer Tröpfcheninfektion an einer mehrschichtigen Maske scheitert, und welche Maskenbestandteile effizienter sein müssten. «Hierzu werden neue Analyseverfahren benötigt, um die Schutzfunktion neu entwickelter Technologien wie virusabtötende Beschichtungen genau verstehen zu können», so Empa-Forscher René Rossi vom «Biomimetic Membranes and Textiles» Labor in St. Gallen.

Das neue Verfahren baut daher auf den Farbstoff Rhodamin R18, der farbiges Licht abstrahlt. Zum Einsatz kommen ungefährliche, inaktivierte Testviren, die an R18 gekoppelt werden und so zu sterbenden Schönheiten werden: Sie leuchten farbig auf, sobald sie beschädigt sind. «Die Fluoreszenz zeigt zuverlässig, schnell und kostengünstig an, wenn Viren abgetötet wurden», so Wick.

Gesichtsmasken: Neues Verfahren von virusabtötenden Oberflächen
Die neue Methode detektiert sterbende Viren mittels Fluoreszenz. Bild: Scientific Reports / Empa

Anhand der Intensität, mit der eine Maskenschicht leuchtet, konnte das Team feststellen, dass bei Stoff- und Hygienemasken die meisten Viren in der mittleren Schicht zwischen Innen- und Aussenlage der Maske scheitern. Bei FFP2-Masken leuchtete die dritte von sechs Lagen am stärksten – auch hier fängt die zentral gelegene Schicht besonders viele Viren ab. Ihre Ergebnisse veröffentlichten die Forschenden unlängst im Fachmagazin «Scientific Reports». Diese Erkenntnisse lassen sich nun zur Optimierung von Gesichtsmasken einsetzen.

«Oberflächen mit antiviralen Eigenschaften müssen gewissen ISO-Normen entsprechen, was aufwändige Standardtests mit sich bringt», erläutert Wick. Das Fluoreszenz-Verfahren der Empa-Forschenden könne hingegen als Ergänzung zu den aktuell gültigen Normen einfacher, schneller und kostengünstiger ermitteln, ob eine neuartige Beschichtung Viren zuverlässig abtöten könne. Dies wäre sowohl für glatte Oberflächen etwa auf Arbeitsplatten oder Handgriffen interessant, als auch für Beschichtungen auf Textilien mit einer porösen Oberfläche wie etwa Masken oder Filtersystemen.

Quelle: Empa

 

 

​Prüfen oder sanieren?

Bis im Jahr 2024 müssen Halontrockenlöschanlagen entsorgt werden. Warum es zum definitiven Aus für Halon kommt und welche Konsequenzen und Alternativen sich daraus herleiten, erläuterte Roland Matthes, Obmann Trockenlöschanlagen vom SES-Verband, der Redaktion vom SicherheitsForum.

Halon
Bild: depositphotos

Ab 2024 wird Halon als Löschgas gemäss Kyoto-Protokoll von 1997 in der Schweiz definitiv verboten sein. Bis anhin konnten Anlagen jedoch weiterhin betrieben werden. 2019 wurde die Chemikalienreduktionsverordnung ersetzt, um innerhalb einer üblichen Frist von fünf Jahren die Anlagen zurückzubauen respektive diese zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Eine fachgerechte Entsorgung des Halons erfolgt in speziellen Hochtemperaturöfen, damit keine Ozongefährdung entsteht. Sämt­liche Halonlöschanlagen sind beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in einem Register erfasst und ­müssen bei einer Demontage gemeldet werden.

Weiterhin von einer Halonentsorgung ausgenommen sind Kernkraftwerke, Flugzeuge und Armeefahrzeuge. Da bei Kernkraftwerken keine Überdruckentlastung ins Freie entstehen darf, gilt diese Regelung weiterhin. Bei Atomkraftwerken besteht beispielsweise nach wie vor die Notwendigkeit für ein gewisses Pflicht­lager an Halon. Roland Matthes, Obmann Trockenlöschanlagen (TLA) vom SES, erklärt den Sachverhalt anhand eines Beispiels: «Ist eine TLA in Betrieb, die ein Gas in einen Raum befördert, wird ein Überdruck mit dem Löschgas erzeugt. Gleichzeitig wird der Sauerstoff im Raum ­reduziert, was den Schwelbrand zum Erlöschen bringt. Bei Halon ist allerdings prinzipiell keine Überdruckentlastungskappe nötig. Bei dem altgedienten Löschgas reichte bislang eine sehr geringe Druckkonzentration von 2 bis 3 Prozent, wozu keine Luftdruckabfuhr nötig ist.»

 

Definitives Aus für Halon
-1997 gemäss Kyoto-Protokoll verboten.
-2003: Schweiz verbietet die Wiederbefüllung.
-2019: Chemikalienreduktionsverordnung vom 18. Mai 2005
-Circa 92 Tonnen Halon sind noch registriert.
-Ab 2019 Verbot für Halonlöschanlagen.
-Ab 1. Juni 2024 müssen alle Halonlöschanlagen demontiert und entsorgt sein.

 

Beim Rückbau der Halonanlagen stellen sich aber hinsichtlich der Eigenschaften eine Menge Fragen. So lassen sich beispielsweise die bisherigen Rohre aufgrund einer höheren Druckstufe nicht mehr verwenden. Zudem sind die Aggregatzustände der alternativen Gase «druckintensiver», zumal aktuelle Leitungen Drücken von bis zu 60 bar standhalten können, ­während bei Halon eine Druckleistung von 24 bar den bisherigen Anforderungen genügte.

Nehme man nun auf einmal ein Drucknetz mit 60 bar bei einem 30 Jahre alten Rohrsystem in Betrieb, könne sich das betagte Rohrsystem als kritisch erweisen, sagt Matthes. Eine weitere hohe Anforderung stellt das Neuverlegen dar, wenn viele alte Rohrsysteme beispielsweise unter dem Dickicht vieler Kabel in grossen Elektroschränken verankert sind.

Vor- und Nachteile der Alternativen zu Halon

Auf die Frage, was es an Alternativen gebe, meint Matthes: Zum einen wären die inerten, natürlichen Löschgase wie Stickstoff, Argon und Kohlendioxid zur Sauerstoffreduzierung ein möglicher ­Lösungsansatz. Zum anderen böten sich chemische Lösungen wie Novec 1230 (FK-5-1-12) an. Das Novec wird in den Behältern flüssig gelagert und mit Stickstoff gepolstert. Der Stickstoff dient dazu, das flüssige Löschmittel bis zur Düse zu transportieren. Ausserhalb der Düse verdampft das Löschmittel.

Personengefahren

Inerte Löschgase wie Stickstoff, Inergen und Argonyte (beides Produktnamen) bergen keine direkten Personengefahren, da der Restsauerstoffgehalt über zehn Prozent beträgt. Beim CO2 ist jedoch bereits eine gewisse Gefahr gegeben, da das lungenfüllende Gas bereits ab fünf Volumenprozent im Raum für Personen eine Gefahr darstellen kann, da praktisch bei jeder Löschung mindestens 45,2 Prozent CO2 in den Raum befördert werden. Von ­einem chemischen Löschmittel wie ­Novec 1230 geht aufgrund der kurzfristigen chemischen Reaktion hingegen keine Personengefahr aus, da der Restsauerstoffgehalt nach der Flutung immer noch 18 bis 19 Prozent beträgt.

Flutungszeiten und Platzbedarf für Bevorratung

Die Flutungszeiten bei den inerten Gasen können sich auf bis zu 120 Sekunden erstrecken bzw. auf 60 bis 120 Sekunden beim CO2. Bei einer chemischen Reak­tion muss das Gas reaktionsbedingt innert zehn Sekunden den Raum befüllen, was Betreiber von Anlagen vor eine gros­se Herausforderung stellt. Ein zen­trales Thema ist die Bereitstellung der Menge an verfügbarem Gas. Bei den chemischen Gasen sind etwa zehn Behälter Novek erforderlich. Beim CO2 werden etwa vier Flaschen CO2 für dieselbe Menge an Halonflaschen beansprucht. So würden für eine Flasche Stickstoff nun fünf Gasbehälter zur Anwendung gelangen. Bei Argon müssten beispielsweise sechs Behälter verwendet werden. Ein Hauptproblem besteht daher auch beim Platzbedarf.

Prüfzyklen der Druckbehälter

Seit 2015 ist die offizielle Behälterprüfung bei allen Behältern mit über 3000 Barliter erforderlich. Alle zehn Jahre ist es zurzeit Pflicht, die Behälter zu prüfen. Sie sind durch den Betreiber meldepflichtig.

Dazu werden die Behälter in der Regel demontiert und einzeln geprüft. Das derzeitige Prüfungsintervall von zehn Jahren sorgt aktuell bei den Errichtern, insbesondere bei der TAK TLA des SES, für rote Köpfe. So wird beispielsweise ein Druckbehälter einer Schweissanlage tagtäglich be- und entlastet. Eine Gaslöschanlage kann demgegenüber bis zu 40 Jahre an Ort und Stelle stehen. Ein weiteres Paradoxon: Die Behälter stünden fix installiert in einem Gestell und sind drucküberwacht bei einer Anlage. Der Schutz durch Witterung und Sonneneinstrahlung sei ebenfalls gewährleistet. Auf der Anlage könne theoretisch auch nicht viel passieren, so Matthes.

Definitives Aus für Halon

Stehe nun bei einem Kunden einer älteren Anlage eine kostenaufwendige Behälterprüfung an, würden als Folge Behälter unter Umständen meist demontiert, was nicht das Ziel sein könne.

«Als ich 2017 bei dem SES bei der TAK TLA die Funktion als Obmann übernommen habe, sagte ich als Erstes, wir müssen Fakten schaffen, um argumen­tieren zu können.» Dadurch musste die SES-Statistik angepasst werden, um he­rauszufinden, wie viele Anlagen pro Jahr überhaupt geprüft respektive demontiert werden. Gleichzeitig wollte man wissen, wie viele Behälter die Prüfung nicht bestanden haben.

«Interessanterweise haben unsere Statistiken ergeben, dass wir beispielsweise im letzten Jahr bei 50 bis 60 geprüften Anlagen etwa gleich viele Anlagen demontiert haben. Nur 1 Prozent der etwa 600 bis 700 Behälter hielten der Prüfung nicht stand», sagt der TAK-Obmann. Dies sei auch genau der Grund, weswegen man sich zurzeit mit dem SVTI und der Suva noch in der Diskussion befinde. Auf die Ergebnisse sind wir gespannt.

 

Was kann der Betreiber tun?
-Regelmässige Wartung durch eine Fachfirma
-Prüfung nach ADR und DGVV nach Vorgaben durchführen
-Anlage auf neuere Technologien modernisieren
-Zusammenlegen von geschützten Räumen

 

ABC-Schutz: Bund schafft Austauschplattform

Beim ABC-Schutz geht es darum, die Bevölkerung, Tiere, Umwelt und Sachwerte vor atomaren, biologischen und chemischen Gefährdungen und Bedrohungen zu schützen. Um besser für ein ABC-Ereignis gewappnet zu sein, will der Bund eine neue Austauschplattform schaffen.

ABC-Schutz
Bild: Eidg. Kommission für ABC-Schutz

Aufgabe des ABC-Schutzes ist es, Bevölkerung, Tiere, Umwelt und Sachwerte vor atomaren (A), biologischen (B) und chemischen (C) Gefährdungen und Bedrohungen zu schützen. Der ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen, um die Freisetzung gefährlicher Substanzen zu verhindern und die Auswirkungen von solchen Ereignissen so gering wie möglich zu halten. Laut einer Mitteilung des Bundes ist der ABC-Schutz in den vergangenen Jahren komplexer und unübersichtlicher geworden.

Komplexere Gefährdungen

Eine Auslegeordnung des Sicherheitsverbundes Schweiz (PP SVS) zeigt nun, dass die Schweiz im ABC-Schutz grundsätzlich zwar hinsichtlich rechtlicher Grundlagen grundsätzlich gut aufgestellt ist, auch die Strukturen, Prozesse und Instrumente seien intakt. Die grosse Zahl an Gefahrstoffen, Szenarien und Akteure stelle jedoch eine zunehmende Herausforderung für den ABC-Schutz dar.

In einigen Bereichen habe die Analyse wesentliche Informationsdefizite bei den beteiligten Akteuren aufgezeigt. Dem soll nun entgegnet werden mit der Schaffung einer Austauschplattform. Das Gremium APAPC (ABC des Bundes) bilde das fehlende Pendant auf Bundesebene zur bereits bestehenden Koordinationsplattform ABC der Kantone (KPABC).

Mit dem fehlenden Glied soll die Gesamtkoordination im Schweizer ABC-Schutz verbessert und eine bestehende Lücke im ABC-Schutz geschlossen werden. Beauftragt mit der Umsetzung der Austauschplattform wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Unter dem Lead des BABS soll ebenfalls mit Beteilung der Kantone ein Leistungsprofil des Zivilschutzes im ABC-Bereich erarbeitet werden.

Quelle: Bund/Redaktion

Wintereinbruch: Doppelt so viele Unfälle bei Schnee

An Tagen mit winterlichen Verhältnissen können doppelt so viele Unfälle geschehen. Die AXA-Versicherung verzeichnet nach eigenen Angaben an einem durchschnittlichen Tag bis zu 400 Schadenfälle. Eine angepasste Fahrweise und die Verwendung intakter Winterreifen können jedoch viele Unfälle vermeiden.

AXA-Versicherung
Bild: depositphotos

Der Wintereinbruch im Flachland kann vielerorts zu erschwerten Verhältnissen auf der Strasse führen. Hohe Luftfeuchtigkeit oder Nebel sorgen meist für einen zusätzlichen Feuchtigkeitsfilm, der auf dem Asphalt und bei Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährlich wird. Bei solchen Witterungsbedingungen ist eine besonders angepasste Fahrweise angesagt.

An einem durchschnittlichen Tag mit winterlichen Verhältnissen verzeichnet die AXA rund 400 Schadenfälle, wie die Versicherung in einer Mitteilung schreibt. Meist könne es bei schlechten Witterungsverhältnissen auf einmal zu doppelt so vielen Unfällen kommen. Ab einer Aussentemperatur von 3 Grad herrscht zudem eine erhöhte Glättegefahr auf Brücken und Waldschneisen.

Winterreifen prüfen und angepasste Fahrweise wählen

Erschwerend dazu kommt meist die schlechte Sicht, bedingt durch Regen, Schnee und Nebel, welche für Fahrzeuglenkende eine zusätzliche Herausforderung sein kann. Diesen Gefährdungen entgegnen kann man mit genügend Abstand und einer angepassten Fahrweise bzw. einer herabgesetzten Geschwindigkeit. Insbesondere der Nebel könne sich lokal von einer Minute zur nächsten verdichten, schreibt die AXA.

Die AXA schreibt auch: Viele wechseln manchmal beim ersten Schnee noch nicht direkt auf die Winterreifen. Das sei mit ein Grund, warum die Unfallzahlen im Strassenverkehr gerade beim ersten Wintereinbruch plötzlich in die Höhe schnellen. Die AXA rät dringend, jeweils Winterreifen bis spätestens Ende Oktober eines Jahres zu montieren. Zudem sollte man Winterpneus verwenden, die nicht mehr als vier Jahre alt sind und mindestens vier Millimeter Profil aufweisen.

Die AXA fasst die Prävention im Strassenverkehr bei aktuellen Witterungsverhältnissen in neun Tipps zusammen:

  • Winterreifen überprüfen – mind. 4 mm Profiltiefe
  • Wintercheck in der Garage durchführen lassen
  • Sicherheitsausrüstung, Eiskratzer und Schneeketten im Auto mitführen
  • Gefühlvoll anfahren (vor allem auf Schnee und Eis)
  • Vorausschauend fahren, Sicherheitsabstand einhalten
  • Abrupte Lenkmanöver vermeiden
  • Den Witterungsverhältnissen angepasste Route wählen
  • Rechtzeitig losfahren und genügend Zeit einplanen
  • Bei langen Strecken regelmässige Pausen einlegen

 

Quelle: AXA Versicherungen/Redaktion 

19 Grad am Arbeitsplatz für gesunde Menschen unbedenklich

Sollte es zu Energiesparplänen in Betrieben kommen und die Innentemperaturen um wenige Grad reduziert werden, sind deutschen Arbeitsmedizinern zufolge keine direkten gesundheitlichen negativen Auswirkungen zu befürchten. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen empehle sich jedoch die Konsultation eines Arbeitsmediziners. 

Arbeitsmedizin
Bild: depositphotos

Noch besteht vom Bund keine Bestimmung, Maximaltemperaturen in Innenräumen festzulegen. Während in Deutschland schon in öffentlichen Gebäuden die Innentemperaturobergrenze auf 19 °C heruntergesetzt wurde, befürchten viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende negative gesundheitliche Auswirkungen, wenn es im Büro zu kalt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hält eine Absenkung der Raumtemperatur für Menschen ohne Vorerkrankung grundsätzlich für unbedenklich. Jedoch hält die Arbeitsschutzinstitution fest, dass bei bestimmten Tätigkeiten niedrigere Temperaturen zu geringen Leistungseinbussen führen könnten. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen müssten in diesem Fall Abklärungen getroffen werden.

Keine direkten gesundheitlichen Auswirkungen

Die DGAUM hält fest, dass Menschen ohne Vorerkrankungen keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei einer geringen Senkung der Raumtemperatur zu befürchten hätten. Menschen mit Vorerkrankungen könnten laut der WHO jedoch mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Zu solchen gesundheitlichen Vorbelastungen zählen etwa eine höhere Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen, bestehende Asthma-Symptome sowie ein Bluthochdruck.

Bei kalten Temperaturen steigt der Blutdruck. Kalte Luft ist jedoch erst bei Minusgraden ein möglicher Auslöser für Asthmabeschwerden. Bei kälterer Luft wäre Asthma beispielsweise unterbehandelt und es empfehle sich eine Anpassung der Medikation bzw. der Therapie, sodass der Patient thermische Alltagsreize besser verträgt. Niedrigere Temperaturen können aber auch Auswirkungen auf rheumatische Erkrankungen haben.

Die DGAUM empfiehlt daher, bei Unsicherheit allenfalls Arbeitsmediziner zu kontaktieren. Dabei seien insbesondere zwei Aspekte wichtig. So beispielsweise die individuellen Besonderheiten der Arbeitnehmenden wie Rheuma oder Anämie (eine Erkrankung, bei der die Zahl der roten Blutkörperchen gering ist). Darüber hinaus sei es auch wichtig, die jeweils speziellen Arbeitsanforderungen vor Ort am Arbeitsplatz zu analysieren.

Quelle: DGAUM/Redaktion 

Next-Gen-Grafikspeicher GDDR7 steigert Bandbreite extrem

Samsung hat nach eigenen Angaben bereits damit begonnen, die nächste Generation von Speicherchips für Grafikkarten zu fertigen. Der GDDR7-Speicher soll nahezu eine Verdoppelung der bisherigen Speicherbandbreiten von Grafikkarten ermöglichen.

GDDR7-Speicher
Bild: depositphotos

Samsung hat an einer Tech-Konferenz in San Francisco Angaben zu der nächsten Generation der Grafikspeicherchips von sich gegeben. GDDR7 soll eine Steigerung des Datendurchsatzes von derzeit 18 Gbps bei GDDR6-Speicher auf künftig ganze 36 Gbps ermöglichen.

In der Praxis dürfte mit GDDR7 über einen 384-Bit-Bus damit 1728 Gigabit pro Sekunde möglich werden. Zum Vergleich: Selbst Nvidias aktuelle GeForce RTX 4090 schafft aktuell maximal nur 1000 Gigabit pro Sekunde.

Beim GDDR7-Speicher setzt Samsung auf eine Signaltechnik namens PAM-3, mit welcher drei Bits pro Taktzyklus möglich werden, wodurch die Bandbreite je nach Betriebsfrequenz auf 50 Prozent angehoben wird. PAM-3 soll zudem um 25 Prozent energieeffizienter sein, was sich angesichts der stromfressenden Hardware aktueller Grafikkarten als vorteilhaft erweisen kann.

Nach eigenen Angaben will Samsung als einer der führenden Speicherchiphersteller seine Investitionen trotz der derzeit schwierigen Marktlage bei den Siliconchips nicht reduzieren. Geplant sei ein Ausbau der Produktionsstätten, um in den nächsten fünf Jahren rund 50 Prozent mehr Kapazitäten für die Produktion von Chips aller Art bereitstellen zu können.

Immerhin profitieren Hersteller von Grafikkarten, es mit den Chips nicht neue PCB-Boards nötig wären, zumal die Preise im Grafikkartenmarkt ohnehin stark umkämpft sind.  Noch ist jedoch unklar, zu welchem Zeitpunkt erste Grafikkarten mit GDDR7 den Markt erreichen werden.

Noch mehr Bandbreite in Grafikkarten wird sich auch positiv auf die Rechenleistung bei Verwendung von immer komplexeren Algorithmen in der Videoüberwachung auswirken. Das Einsatzgebiet von künstlicher Intelligenz in der Videoüberwachung eröffnet ein sehr breites Spektrum, von Brandfrüherkennung, Autokennzeichenerkennung bis hin zu Personenzählung und Voraussage möglicher Diebstähle.

Quelle: Redaktion

Homeoffice: Fluch oder Segen

Auch nach der Pandemie arbeiten mehr Arbeitnehmende in der Schweiz im Homeoffice. Je nach Ressourcen und Belastungen kann mehr Homeoffice sich als Vorteil, aber auch als Nachteil erweisen, wie nun eine Langzeitstudie im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz zeigt.

Gesundheitsförderung Schweiz
Bild: depositphotos

Unmittelbar vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz eine Studie zu den Auswirkungen von Homeoffice auf das Wohlbefinden und die Produktivität in Auftrag gegeben. Die Langzeitstudie, welche in Zusammenarbeit mit der Universität Bern und der ZHAW durchgeführt wurde, zeigt, dass durch die Covid-19-Pandemie Arbeit im Homeoffice deutlich zugenommen hat.

Ressourcen der Mitarbeitenden zu stärken, wird immer wichtiger

Der Studie zufolge arbeiteten die befragten Personen im Durchschnitt 0,54 Tage pro Woche im Homeoffice; 2021 waren es 1,47 Tage und 2022 sind es noch immer 1,36 Tage. Die neue Arbeitsweise kann aber für einige Personen Fluch oder Segen sein. Allgemein zeigt die Befragung der 926 Personen, dass sich ein plötzlicher Wechsel von 0 auf 100 Prozent für Personen mit vielen Belastungen ein zusätzlicher Stressor sein kann.

Bei Personen mit vielen Ressourcen hingegen stärke die Arbeitsweise die Produktivität. Die Stiftung betont in einer Mitteilung, dass es daher immer wichtiger werde, Ressourcen der Mitarbeitenden zu stärken. Ein verbessertes Verhältnis zwischen Belastungen und Ressourcen habe einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Bereits kleinere Verbesserungen können sich in der Regel positiv auf die Gesundheit auswirken.

Interessant ist auch die Feststellung, dass Personen, die im Homeoffice arbeiten, gemäss der Studie pro Woche um die 3,5 Stunden Pendelzeit einsparen. Zwar ist im Homeoffice ruhigeres Arbeiten möglich, gleichzeitig erlebten jedoch viele Arbeitnehmende während der Pandemiezeit im Jahr 2021 eine erhöhte Isolation. Dies betrifft über 46 Prozent aller Arbeitnehmenden und 52 Prozent der Menschen, die im Homeoffice arbeiteten. Im Jahr 2022 nahmen diese Zahlen im Zuge der Massnahmenlockerungen wieder ab. Insgesamt fühlten sich die befragten Personen im Jahr 2022 laut der Studie weniger sozial isoliert als im Jahr 2021.

Quelle: Gesundheitsförderung Schweiz/Redaktion

Stromkonzerne Verträge schaffen virtuelles Reservekraftwerk

Der Bund hat Verträge mit Axpo, CKW und BKW unterzeichnet. Die drei Energieunternehmen sollen im Auftrag des Bundes als Pooler ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen.

virtuelles Reservekraftwerk
Bild: depositphotos

Die drei von Swissgrid zertifizierten Unternehmen Axpo, CKW und BKW werden im Auftrag des Bundes als «Pooler» ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen. Dazu bündeln (aggregieren) sie Notstromaggregate, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung gestellt werden, zu virtuellen Reservekraftwerken. Diese Energiereserve kann von Swissgrid per Fernsteuerung bei Bedarf abgerufen werden.

Die Verträge mit den drei Poolern laufen während vier Jahren und haben eine Vertragssumme von insgesamt rund einer Million Franken. Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung und weiteren technischen Voraussetzungen gemäss Checkliste können sich nun bei einem der Pooler anmelden. Der Pooler kümmert sich dann gemäss dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK ) um die weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zu diesem Zweck Standardverträge zwischen Poolern und Produzenten freigegeben, damit die Bedingungen für alle Teilnehmenden möglichst gleich sind.

Notstromaggregate sollen rund 280 MW Leistung bereitstellen

Als Entschädigung erhalten die Besitzerinnen und Besitzer der Notstromaggregate eine Bereitstellungsprämie, welche unter anderem die Kosten für Lagerung und Transport des Brennstoffs oder die Amortisation der Anlage durch einen fixen Betrag deckt (10’000 Franken/MW/Winter). Falls tatsächlich Energie abgerufen wird, gibt es zudem eine Lieferprämie, die alle anfallenden Kosten für Brennstoffe inklusive eines  Zuschlags deckt. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, die Notstromreserve ausserhalb der Winterperiode auf dem Regelmarkt anzubieten. Während den Knappheitsperioden wird für diese Anlagen zudem die jährliche Laufzeitbegrenzung aufgehoben.

Das BFE rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales «Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.

Quelle: UVEK

Deeskalation bei verbalen Entgleisungen und Drohungen

Das Kommunikationsmodell zeigt, worauf man beim Erfassen von verbalen Übergriffen achten sollte. Es sind mehr Elemente, als man denkt, und man sollte sie alle im Hinterkopf haben.

verbalen Übergriffen
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Die Kenntnisse des Umfelds stehen in keinem Lehrbuch, sondern sie werden allein durch die Berufserfahrung vor Ort erworben (z.B. im Spital, an Grossanlässen, am Bahnhof …). Dementsprechend sind neue Angestellte sorgfältig einzuarbeiten und man muss sie mit den häufigsten Szenarien vertraut machen.

Zweitens muss man sich dessen bewusst sein, dass sehr viel «negative», aber gleichwohl wichtige Informationen bei jenen Mitarbeitenden deponiert werden, zu denen der Zugang am leichtesten ist (auch wenn sie nicht viel Macht haben). Die Ansprechperson der Drohung oder der Beschimpfung ist oft nicht die Zielperson. Selbstverständlich müssen alle Mitarbeitenden darüber informiert sein und Weiterbildung geniessen, damit sie sicherheitsrelevante Informationen weiterleiten. Sicherheitsmässig gibt es keine Hierarchie – alle Arbeitskollegen/-innen sind sehr wichtig und tragen eine grosse Verantwortung (z.B. auch und ge­rade das Reinigungsteam). Droher/innen wenden sich oft an den Empfang oder ans Sekretariat, um Führungspersonen einzuschüchtern. Drohbriefe inklusive ihr Umschlag (Spurensicherung) müssen aufbewahrt werden für den Fall, dass es eskaliert. Wer einen Drohbrief oder eine Erpressung entdeckt, sollte sofort Handschuhe anziehen und jedes einzelne Blatt in ein Sichtmäppchen tun, dann diese fotokopieren und alles an den Sicherheitsdienst weiterleiten. Bei Drohungen am Telefon sollte man auf Lautsprecher stellen, damit andere Mitarbeitende im Büro als Zeugen mithören. Danach sollte man alles als Aktennotiz so wortgetreu wie nur möglich aufschreiben und in Anführungszeichen setzen, damit es juristisch niet- und nagelfest ist. Das kann durchaus eine handschriftliche Notiz sein, sie muss nur lesbar sein und der Form genügen (Ort, Datum, Zeit, Unterschrift). Zum Beispiel: Die uns bekannte Kundin K. beschwerte sich über den Verkäufer V., er habe sie angelogen. Sie sagte heute am 20.7.2022 um 10.30 Uhr an der Kasse 3: «Dä huere Siech chunnt dra.» Unterschrift Z., Kassierer Morgenschicht.

Deeskalation bei verbalen Entgleisungen und Drohungen

Drittens ist der Sendekanal zu berücksichtigen. Als Grundregel gilt: Je weiter weg die Täterschaft physisch ist, desto weniger unmittelbare Gefahr geht von ihr aus. Das gilt aber nur für den Moment. Anonyme Botschaften auf den sozialen Medien werden von Leuten verfasst, die zu feige sind, um zu ihrer Kritik zu stehen. Bedrohlicher wird es, wenn eine Täterschaft die Zielperson privat auskundschaftet und bei ihr zu Hause auftaucht.

Sodann ist die Art der unangemessenen Mitteilung zu berücksichtigen. Beschimpfungen und Beleidigungen dienen dazu, Dampf abzulassen und ein lädiertes Selbstwertgefühl des/der Täters/-in wieder aufzubauen. Sie sind nicht das Gleiche wie Drohungen. Emotionen bei Beschwerden sind auch nicht unbedingt schon ein Übergriff, es kommt immer auf die genauen Umstände an.

Interventionen zur Beruhigung der Lage und zur Informationsgewinnung​

Jede Intervention hat zwei Funktionen: Sie soll immer deeskalieren und sie soll – wenn möglich – Informationen sammeln.

Bei verärgerter Kundschaft beispielsweise benötigt man weitere Infos. Der Unmut könnte je nachdem berechtigt sein und der Betrieb würde sich einen schlechten Dienst erweisen, wenn er die Betroffenen abwimmelt. Dazu kann man fragen: «Wann hat diese Verärgerung angefangen? Was ist passiert?» Die Wann-Frage ist zielführender als die Warum-Frage, weil sie sich auf konkrete Ereignisse und Wahrnehmungen bezieht. Das «Warum» verleitet zum weiteren Schimpfen, denn es schliesst auch vage Vermutungen der Kundschaft mit ein. Das empfehlenswerte Buch von Haden Elgin handelt mehrere Formen von Verbalattacken ab und wie man darauf reagieren kann (S. 102–118).

Wenn Leute emotional erregt sind, sollte man ihnen auf keinen Fall mit «Bitte, beruhigen Sie sich» oder «Bleiben wir sachlich» begegnen. Diese Sätze wirken überheblich und heizen den Konflikt an (Haas 2014). Zwischen den Zeilen bedeuten sie nämlich, der Kunde sei zu Unrecht emotional, während die Fachperson drüberstünde und objektiv sei. Vereinfacht gesagt: «Ich bin hier der Chef und Sie spinnen», niemand möchte so behandelt werden.

Eine gute Antwort ist so formuliert, dass sie offen ist für die Möglichkeit, dass die schimpfende Kundschaft eventuell ein berechtigtes Anliegen hat. Richtig ist beispielsweise: «Ich sehe, dass Sie verärgert sind über die Maskenpflicht.» Weitere Antworten, die den Ball flach halten sind: «Viele Leute denken wie Sie, aber wir dürfen trotzdem nicht …» Nach den Erklärungen der Kundschaft kann man weiterfahren mit: «Ich sehe Ihren Ärger, es würde mir vielleicht nicht anders gehen an Ihrer Stelle, aber versuchen Sie, auch uns zu verstehen, wir sind auch nur ­Menschen.» Wenn jemand kurz vor dem Explodieren steht, kann man ihn herunterholen, indem man seine Selbstbeherrschung lobt (solange noch keine Gegenstände geflogen sind): «Ich merke, dass Sie sich grosse Mühe geben, sich zu beherrschen trotz der sehr unangenehmen Situation, und ich weiss das sehr zu schätzen.»

Schliesslich muss eine temporäre Lösung angestrebt werden – je nach Berechtigung des Anliegens. Wenn es berechtigt ist, aber man keine Zeit hat, sollte man eine positive Formulierung wählen, damit sich die Person nicht abgewertet fühlt: «Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst und Sie bekommen deshalb nächste Woche einen Termin beim Kundendienst, wo sie es ausführlicher schildern können.» Bei Problemen, welche in einem allgemeinen Sinn berechtigt wären (oder es theoretisch sein könnten), aber nicht vom zuständigen Betrieb gelöst werden können, ist eine zweiteilige Antwort gut. «Ja, Ihr Anliegen ist gesellschaftlich (oder ggf. in ihrer Situation) verständlich, aber wir haben hier nicht die Möglichkeit, es jetzt umzusetzen. Betriebe haben sehr viel weniger Macht, als man so meint.» Bei hartnäckigem Insistieren auf unrealistische Anliegen soll man nicht zögern, die zuständigen Ansprechpartner verständnisvoll zu nennen, z.B.: «Da müssen Sie sich eigentlich an die politische Partei Ihrer Wahl wenden, wir können beim besten Willen das Gesetz nicht ändern», oder bei Geisteskranken, die mit bizarren Ideen kommen: «Das ist jenseits meiner Kompetenz und es geht mehr in den Gesundheitsbereich, ich finde, das sollten Sie mit Ihrer Hausärztin besprechen.»

Bei mündlichen Drohungen empfiehlt es sich, in aller Gelassenheit möglichst viele weitere Informationen einzuholen. Beispielsweise: «Mhüh …?», und fragender Gesichtsausdruck oder: «Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden …», oder: «Was möchten Sie mir damit sagen?», oder: «An was denken Sie mit ‹nächstens klöpft es hier›?» Natürlich kommen dann oft Ausweichantworten, aber auch diese lassen Rückschlüsse zu, zum Beispiel, ob es sich um eine vage Zukunft handelt oder ob körperliche Gewalt wirklich unmittelbar bevorsteht (mehr dazu in Haas 2004 und 2009).

Deeskalation bei verbalen Entgleisungen und Drohungen
Porträt der Steinzeitfrau von Egolzwil/Luzern, eine Zeichnung, angefertigt von Leo Erni 1948 anhand des Gipsmodells (durch Koller 1935, S. 857 f.). Mit herzlichem Dank an die Kantonsarchäologie Luzern.

Selbstverständlich muss man Beleidigungen und Diskriminierungen nicht widerspruchslos über sich ergehen lassen oder die Opfer im Regen stehen lassen. Es gibt geeignete Antworten, die den Ball flach halten. Symbolisch gesehen, sind sie wie Aikido, man macht ­einen Schritt zur Seite und lässt den Angriff ins Leere laufen, z.B.: «Es ist so, dass viele Leute Frauen für wenig kompetent halten, aber es erstaunt mich, dass Sie so denken.» (Oder: «Aber ich teile diese Ansicht nicht.») Bei Jungen hilft manchmal auch eine Prise Selbstironie. Ich selber habe als Therapeutin im Gefängnis auf solche Dinge schon geantwortet: «Stimmt, wir Frauen haben ja auch ein kleineres Hirn …» Dann setzt i.d.R. auch bei den Angesprochenen ein Schmunzeln ein und eine gewisse Selbstreflexion kommt in Gang. Ein grosses Thema sind derzeit rassistische Übergriffe. Was tun, wenn man betroffen ist? Dazu gibt es wieder mehrere Varianten. Einerseits kann man einen selbstbewussten Umgang mit abwerteten Bezeichnungen pflegen, damit sie ihre alte Bedeutung verlieren und positiv besetzt werden. So wurde beispielsweise das frühere Schimpfwort «schwul» entmachtet. Andererseits kann man historische Vorbilder nennen, beispielsweise sind people of color bereits seit der Steinzeit in der Schweiz – d.h., «reine Weisse» gibt es hier nicht. Das beweist das Skelett einer ca. 30-jährigen Frau, das 1901 in Egolzwil LU gefunden wurde, aber erst später mit den Schädel­massen anthropologisch zugeordnet werden konnte (1924) – es gleicht afrikanischen und melanesischen Schädeln. Man schätzte damals sein Alter auf ca. 6000 Jahre, es wurde aber noch nie mit modernen Methoden untersucht. Unter dem Einfluss der Nazizeit wurde es ab 1934 am Anthropologenkongress in London international totgeschwiegen und die hiesige Geschichtswissenschaft hat sich bis heute nicht darum gekümmert, das zu ändern (Haas 2020). Bei der aufdringlichen Frage «Woher kommen Sie eigentlich?» oder dem N-Wort darf man sich zurücklehnen und sich auf die Ur­geschichte der Schweiz berufen. Eine «weis­se Rasse» mit mehr «Heimat-Anspruch» gibt es hier nicht. Wissenschaftlich gibt es überhaupt keine «Rassen» (Jenaer Erklärung), es gibt nur äusserliche Merkmale.

Lebenshaltung und Zivilcourage

Dies waren einige Vorschläge für die Praxis, allerdings eignet sich nicht jeder Mustersatz für alle Situationen gleichermassen. Welche Intervention am Schluss adäquat und konkret hilfreich ist, muss jede und jeder aufgrund seiner Intuition im Moment entscheiden. Hilfreich für das eigene psychische Befinden ist es übrigens, wenn man solche Episoden nicht als «Störung» oder gar als «Trauma» abbucht, sondern als eine sportliche Herausforderung. Es sind Gelegenheiten, um noch mehr soziale Kompetenz zu erwerben. Man lernt es immer besser und gewinnt immer mehr ruhige und kompetente Zivilcourage. Später wird übrigens das Unangenehme zum Abenteuer, zur Lebenserfahrung oder man kann sogar über die Geschichten lachen. Der Kon­trast macht das Leben spannend und lässt einen die entspannten und schönen Momente erst richtig genies­sen.

Weiterführende Literatur

  • De Becker, G. (2017). Vertraue deiner Angst: Wie unsere Intuition uns vor Gewalt schützt. München: mvg Verlag.
  • Haas, H. (2014). Das Tier in mir. Der Umgang mit Gewalt- und Bedrohungs­situationen aus neuro-psychologischer Sicht. Kriminalistik, 68(1), 47-53 (www.zora.uzh.ch/id/eprint/91010)
  • Haas, H. (2009). Verlaufsanalysen von häuslicher Gewalt. In: Bundesminis­terium für Justiz (Hrsg.), Lebensform Familie – Realität & Rechtsordnung. Österreichische RichterInnenwoche Laa an der Thaya, 26. bis 30. Mai 2008. Schriftenreihe des BJ, Band 141: 121 (www.zora.uzh.ch/id/eprint/24915)
  • Haas, H. (2004). Gefährlichkeitseinschätzung von Drohungen. Kriminalistik, 58(12), 791-799 (www.zora.uzh.ch/id/eprint/97196)
  • Haden Elgin, S. (2000). The Gentle Art of Verbal Self-Defense at Work. New York: Prentice Hall Press.
  • Jenaer Erklärung (2019). Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung. (kostenlos verfügbar unter: bit.ly/3dcu4Ih)

 

Sonstige Quellen

  • Editor (Oct. 1934) Man. Journal of the Royal Anthropological Institute of Great Britain and Ireland (bit.ly/3QBLXxR)
  • Haas, H. (2020). Is there a skeleton in the closet of the Julius Klaus Foundation? Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung, 47: 221-264. (gratis herunterladen: bit.ly/3BxIVGN)
  • Koller, R. (1935). Plastische Rekonstruktion der Physiognomie vorzeitlicher Menschen. Anthropos 30(5/6), 857-858.
  • Neue Zürcher Zeitung vom 14.8.1934 über den Anthropologenkongress in London im August 1934.
  • Schlaginhaufen, O. (1924). «Die Ergebnisse der Untersuchungen am anthropologischen Material aus dem Wauwilersee». Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft Luzern, Band 9 (bit.ly/3L41jdu)
  • Schlaginhaufen, O. (1925). Die menschlichen Skelettreste aus der Steinzeit des Wauwilersees (Luzern) und ihre Stellung zu anderen anthropologischen Funden aus der Steinzeit. Erlenbach-Zürich, München und Leipzig, E. Rentsch.

Von feuersicheren Türen bis zum Sicherheitspersonal

Ein denkmalgeschützter Gebäudekomplex wie das Kongresshaus Zürich ­erfordert ein durchdachtes Sicherheitskonzept mit feuerbeständigen, ­fluchtwegtauglichen Türen. Doch auch eine Sicherheitsorganisation für eine Vielzahl verschiedener Veranstaltungen ist nötig.

Von feuersicheren Türen bis zum Sicherheitspersonal
© Kongresshaus Zürich AG

Von Kleinveranstaltungen mit wenigen Teilnehmern in einem Raum bis hin zu Anlässen mit bis gegen 2000 Teilnehmern und Bühnen- und Show-Acts mit pyrotechnischen Effekten sowie Ausstellungen mit sensiblen und hoch versicherten Kunstobjekten muss im Kongresshaus Zürich alles mit einer effizienten und flexiblen Sicherheitsorganisation abgedeckt werden. Nebst den Anforderungen der Security sind zudem die rigorosen gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Personenschutzes einzuhalten. Im Wissen um die komplexen betrieblichen Anfor­derungen des Kongressbetriebs hat die Kongresshaus-Stiftung bereits im Jahre 2018 – zweieinhalb Jahre vor der damals geplanten Eröffnung – beschlossen, die organisatorische Sicherheit durch eine externe Fachfirma erarbeiten zu lassen.

Spezifische Herausforderungen des Kongressbetriebs

Der Vielfalt an Veranstaltungen im Rahmen des Kongressbetriebs sind praktisch keine Grenzen gesetzt:

  • Generalversammlungen von internationalen Konzernen
  • Konzertveranstaltungen mit Pyrotechnik, verbunden mit grossen ­Personenzahlen
  • Kunstausstellungen mit hohen ­Versicherungswerten
  • Kleinveranstaltungen mit Diskretion und Personenschutz

Grenzen von Bau und Technik

Allen Beteiligten war von Beginn an klar, dass sich derart vielfältige Ansprüche nicht mit baulichen und technischen Massnahmen allein bewältigen lassen. Ganz im Gegenteil stellen die organisatorischen Strukturen und Massnahmen den zentralen Teil zur Gewährleistung eines sicheren und gesetzeskonformen Kongress­be­triebs dar.

Schnell hat sich am Anfang der Zusammenarbeit gezeigt, dass Personenzählsysteme, Videoüberwachungsanlagen oder Durchsageanlagen bei Veranstaltungen eine technische Unterstützung dar­stellen können. Die tatsächliche Wirkung geht aber klar von der personellen Präsenz von geschultem und gezielt eingesetztem Personal aus.

Sicherheitsorganisation

Dass sich die unterschiedlichen organisatorischen Anforderungen mit eigenem Personal allein nicht lösen lassen, war schon aus wirtschaftlicher Sicht klar. Das gemeinsam mit der Kongresshaus Zürich AG gewählte Konzept für die Sicherheitsorganisation steht deshalb auf drei Säulen mit internen und externen Elementen, welche je nach Veranstaltung, Sicherheitsanforderungen oder gesetzlichen Vorgaben zusammengesetzt und eingesetzt werden können:

  • Eigene interne Sicherheitsressourcen: Die Kongresshaus Zürich AG stellt einen kleinen personellen Kern an kompetenten und erfahrenen Sicherheitsfachleuten, welche für die Belange der Sicherheit zuständig und verantwortlich sind.
  • Externe Sicherheitsressourcen: Ein zentrales Element der organisatorischen Sicherheit stellt der Beizug von professionellem externem Sicher­heitspersonal dar. Dabei wird auf verschiedene private Sicherheitsdienstleister zurückgegriffen, mit denen eine lange und eingespielte Zusammenarbeit besteht.
  • Sicherheitsressourcen des Kunden: Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen Elementen der organisatorischen Sicherheit, stellt der Kunde für seine Veranstaltungen oft eigenes Sicherheitspersonal, welches mit den spezifischen Ansprüchen des Konzerns sowie der Konzernleitung vertraut ist und nicht mehr speziell geschult und instruiert werden muss.

Ergänzend zu den genannten Ressourcen, werden je nach Art und Risikoeinschätzung einer Veranstaltung Kräfte der Blaulichtorganisationen Polizei, Feuerwehr und Sanität aufgeboten.

Durchgängige Organisation

Nebst den Anforderungen der Veranstaltungssicherheit trägt der Hausherr die Verantwortung dafür, dass im Falle eines Brandereignisses, eines medizinischen Notfalls oder eines Ausfalls der Gebäudetechnik die organisatorischen Mittel und Ressourcen bereitstehen, um rasch und wirksam einzugreifen und die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Personensicherheit jederzeit zu gewährleisten. Diese Aufgaben sind zentral zu lösen und gehören zum Verantwortungsbereich des Kernteams Sicherheit. Dabei ist es dem Hausherrn überlassen, ob er alles mit eigenen Ressourcen oder mit der Unterstützung externer Kräfte lösen will.

Praxisbeispiel Konzert mit pyrotechnischen Effekten

Für die Konzertbesucher stellen Konzerte und Bühnenshows mit bekannten Künstlern in Verbindung mit pyrotechnischen Effekten oft ein einmaliges Highlight dar. Für den Hausherrn und den Veranstalter beginnt das Event bereits Monate im Voraus mit der Abklärung und Festlegung der Veranstaltung. Im organisatorischen Vorlauf einer solchen Veranstaltung sind systematische Schritte und Abklärungen zu treffen:

  • Um was für eine Veranstaltung­ ­handelt es sich?
  • Bestehen spezifische Risiken?
  • Welche Abklärungen sind zu treffen?
  • Sind behördliche Abklärungen und Bewilligungen einzuholen?
  • Kann die Veranstaltung mit den ­eigenen Sicherheitsressourcen ­bewältigt werden?
  • Welche externen Kräfte müssen ­aufgeboten werden?
  • Was ist möglich und auf welche Wünsche muss aus Gründen der ­Sicherheit verzichtet werden?

Fazit

Bauliche und technische Massnahmen allein reichen oft nicht aus, um die Veranstaltungssicherheit zu gewährleisten. Umgesetzt wurde eine flexible und schlanke Sicherheitsorganisation, die spezifisch auf die variierenden Ansprüche der unterschiedlichen Veranstaltungen angepasst werden kann. Internes und externes Sicherheitspersonal ergänzen sich situativ. Veranstaltungen werden anhand von Checklisten rechtzeitig zwischen der Kongresshaus Zürich AG und dem Veranstalter auf mögliche Risiken und behördliche Bewilligungen untersucht. Die Planungssicherheit erfolgt jeweils durch frühzeitige Abstimmung der organisatorischen Massnahmen mit der zuständigen Behörde.

 

Plötzlich Chef – und wie steht es um die Arbeitsschutzaufgaben?

Wer eine Führungsaufgabe übernimmt, ist auf einmal mit mehreren Aufgaben konfrontiert. Diese beinhalten meist auch zusätzliche Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz. Unerfahrene Führungskräfte sollten sich in den Arbeitsverträgen gut über ihre neue Verantwortung absichern.

Führungsaufgabe
Bild: depositphotos

Wer erstmals eine Führungsposition übernimmt, ist unter Umständen auf einmal mit zusätzlichen Führungsaufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz konfrontiert. Denn üblicherweise übertragen Unternehmen ihren Führungskräften die diesbezüglichen Verantwortungen und Pflichten. In vielen Fällen würden aber die Pflichten, die den Arbeitsschutz betreffen, versteckt im Arbeitsvertrag weitergereicht. Die vorgeschriebene Schriftform bleibe in der Regel gewahrt, ideal sei das jedoch nicht, wird die Arbeitsschutzexpertin Sieglinde Ludwig der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in einer Mitteilung zitiert.

Die Leiterin der Abteilung «Gesundheit im Betrieb» meint: «Aus Transparenzgründen sollten Unternehmen die Aufgaben von Führungskräften unabhängig vom Vertrag schriftlich regeln.» Am besten sei es, wenn diese bereits in der Stellenausschreibung stehen würden.

Zu diesen Aufgaben zählen die Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Gefährdungen und die zu ergreifenden Schutzmassnahmen. Führungskräfte müssen darüber hinaus Beschäftigte über diese Gefährdungen unterrichten und im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln sowie zu Arbeitsabläufen unterweisen. Darüber hinaus sollten Unternehmen ihren Führungskräften frühzeitig Fortbildungen anbieten. In diesen Kursen sollten die Nachwuchsführungskräfte lernen, wie ein betrieblicher Arbeitsschutz funktioniert und eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird.

Quelle: DGUV/Redaktion

Winterdienst und Stürze: Wer haftet

Für die Räumung von Strassen und öffentlichen Trottoirs ist grundsätzlich der Werkdienst der Kantone beziehungsweise der Gemeinden zuständig. Hat es jedoch die ganze Nacht über geschneit, kann man nicht erwarten, dass morgens um fünf Uhr bereits alles schneefrei ist.

Schneeräumung
Bild: Pixabay

Wer an einem Wintermorgen das Haus zu spät verlässt und zum Bus rennen muss, darf sich nicht wundern, wenn er dabei auf die Nase fällt. Die öffentliche Hand dürfte in diesem Fall kaum haften. Dasselbe gilt für Autofahrer: Wer bei Schneefall mit hoher Geschwindigkeit und ohne Winterreifen unterwegs ist, trägt bei einem Unfall die Verantwortung.

Haftung bei Unfällen auf Privatgrundstücken

Für den Unterhalt von privaten Grundstücken ist gemäss OR der jeweilige Eigentümer zuständig. Ist der Unterhalt nicht gewährleistet, haftet der Eigentümer für dadurch entstandene Schäden. Aber auch hier kann die Haftung relativiert werden. Rutscht beispielsweise der Briefträger gegen Mittag auf einem Privatgrundstück aus, kann das dem Eigentümer angelastet werden. Ereignet sich der Vorfall morgens um 6 Uhr, kann der Eigentümer wahrscheinlich nicht haftbar gemacht werden. Über den konkreten Fall entscheidet jedoch immer das Zivilgericht am jeweiligen Ort des Unfalls.

Mit der richtigen Vorbereitung und einem gut geplanten Winterdienst können Hausdienst-Verantwortliche ihre Mitmenschen vor schmerzhaften Erfahrungen bewahren. Deshalb sollten sich Unterhaltsverantwortliche und Gemeinden frühzeitig auf den Winter vorbereiten.

Tipps für Hausdienst-Verantwortliche

  • Verfolgen Sie die Wetterprognosen und erarbeiten Sie ein Alarmsystem (z. B. Meldestelle beim Hauswart oder am Empfang).
  • Machen Sie vermehrt Kontrollgänge auf Ihrem Areal. Treppen und Rampen sind im Winter besonders gefährlich.
  • Erstellen Sie eine Prioritätenliste für die Schneeräumung und legen Sie die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten fest.
  • Bitten Sie Bewohner und Nutzer der Liegenschaft darum, Ihnen allfällige Sicherheitslücken mitzuteilen.
  • Planen Sie Schneedepots so, dass das Schmelzwasser problemlos abfliessen kann (z.B. in der Nähe von Rinnen).
  • Entfernen Sie Laub von den Wegen. In Kombination mit Nässe und Frost bildet dieses heimtückische Ausrutschfallen.
  • Befreien Sie die Dächer von Schnee und Eis, so dass keine Lawinen und Eiszapfen entstehen können.

Wichtig: Am Ende des Winters sollten alle Maschinen und Hilfsmittel bereits wieder für ihren nächsten Einsatz fit gemacht werden. Weitere hilfreiche Tipps und detailliertere Informationen finden Sie in der Suva-Broschüre «Ohne Sturzunfälle durch den Winter». Tipps für Hausdienst-Verantwortliche» .

Quelle: Suva

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