Botschaft zur Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen

Der Bundesrat will eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen einführen. Eine neue Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit wurde beim Bund gutgeheissen.

kritische Infrastrukturen
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Bereits mit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat ein neues Kapitel der Cybersicherheit begonnen, wie Microsoft in einem November-Blogpost schreibt. Seither beobachten auch die Redmonder einen sprunghaften Anstieg von Cyberattacken. Betraf die Anzahl Angriffe auf kritische Infrastrukturen in den letzten Jahren noch 20 Prozent aller von Staaten verübten Cyberangriffe, so legten staatlich motivierte Attacken laut Microsoft zuletzt um 40 Prozent zu. Der Bericht hält aber auch fest, dass Russland nicht das einzige Land ist, das vermehrt physische Aggression mit Cyberwar kombiniert. Erwähnt werden auch Länder wie der Iran, Nordkorea und China.

Dank einer neu zu schaffenden Meldepflicht an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit soll künftig eine bessere Einschätzung von Bedrohungslagen möglich werden. Insgesamt gingen beim Bund während des Vernehmlassungsverfahrens zu einem Gesetzesentwurf rund 99 Stellungnahmen von Kantonen, Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie von Vertretenden aus Forschung und Wirtschaft ein. Bislang fehle laut Bund eine Übersicht darüber, welche Angriffe wo stattgefunden hätten, da die Meldungen an das NCSC bislang auf freiwilliger Basis erfolgten.

Um eine Meldung zu einem Angriff auf eine kritische Infrastruktur so einfach wie möglich zu handhaben, will das NCSC nun ein elektronisches MeldeformularVzur erfügung stellen. Meldungen können dadurch einfach erfasst und auf Wunsch direkt weiteren Stellen übermittelt werden, wie der Bund in einer Mitteilung schreibt.

Quelle: Bundesrat

Bundesrat veröffentlicht Bericht zur Wirksamkeit des Nutri-Score

Beim Nutri-Score handelt es sich um ein optionales System zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, das unter anderem vom Europäischen Verbraucherverband und Konsumentenstellen wie Foodwatch befürwortet wird. Nun hat der Bundersrat an einer Sitzung vom 2. Dezember einen Bericht zur Verbesserung der Wirksamkeit des Messsystems verabschiedet.

Nutri-Score
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In der Schweiz ist die Auswahl an verfügbaren Nahrungs- und Genussmitteln immens. Seit 2019 unterstützt auch in der Schweiz die freiwillig vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeführte Lebensmittelkennzeichnung «Nutri-Score» die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Skala von A bis E über die Nährwerte der Nahrungs- und Genussmittel.

Laut dem Bund haben sich 70 Produzenten und Detailhandelsunternehmen seit 2019 eingesetzt, den Nutri-Score zu etablieren. Ausschlaggebend war die Forderung nach mehr Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten und die Sichtbarkeit der Zusammensetzung der Produkte. Das lizenzfreie Kennzeichnungssystem soll primär als eine vereinfachte Informationsquelle dienen, um die Nährwertqualität der Produkte besser vergleichen zu können.

Nutri-Score-Potenzial mit konkreten Massnahmen stärken

Nun hat der Bundesrat am 2. Dezember 2022 einen Bericht zur Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score verabschiedet. Dieser wurde aufgrund eines Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates erstellt und soll aufzeigen, dass mit begleitenden Massnahmen und mehr Kommunikation die Wirksamkeit und der Bekanntheitsgrad des Nutri-Score-Kennzeichnungssystems erhöht werden könnte.

Unter anderem soll die Wirkung des Nuti-Score mit mehr Informationskampagnen, beispielsweise mit Akteuren aus der Wirtschaft, der Gesundheitsförderung und zusammen mit Konsumentenorganisationen, gestärkt werden. Das BLV plant unter anderem ab 2023 eine solche Info-Kampagne, welche der Bevölkerung klarer aufzeigen soll, wie der Nutri-Score funktioniert. Mit einem regelmässigen Monitoring sollen zudem die getroffenen Massnahmen besser koordiniert werden.

Quelle: Bundesrat/Redaktion

Urs Loher wird neuer Rüstungschef

An einer Sitzung vom 2. Dezember 2022 wurde Urs Loher zum neuen Direktor des Bundesamts für Rüstung der Armasuisse ernannt. Er wird per 1. August 2023 die Funktion von Martin Sonderegger übernehmen, der per Ende August pensioniert wird. 

Urs Loher wird neuer Rüstungschef
Bild: Screenshot Medienkonferenz (YouTube)

Urs Loher wird laut einer Mitteilung des Bundes die Stelle als neuer Rüstungschef der Armasuisse am 1. August 2023 antreten. Die Verantwortlichkeiten bleiben bis Ende August 2023 noch beim bisherigen Rüstungschef, Martin Sonderegger, der zu diesem Zeitpunkt sein ordentliches Pensionsalter erreicht haben wird.

Der Bewerbungsprozess der Findungskommission habe gezeigt, dass Loher das Anforderungsprofil erfülle, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Insbesondere verfüge er über strategische und operative Erfahrung aus der Rüstungsindustrie. Zudem bringt der 56-jährige Dr. Urs Loher nach Angaben des Bundes ein gutes Verständnis des sicherheitspolitischen Systems der Schweiz mit und sei mit der internationalen Rüstungsindustrie vertraut.

Dr. Urs Loher hat an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich studiert und 1992 als Dipl. El.-Ing. ETH abgeschlossen. 1994 hat er das Nachdiplomstudium in Informationstechnik absolviert und 1998 promovierte er als Dr. sc. Techn. ETH. Berufliche Stationen hatte der proklamierte Nachfolger von Sonderegger unter anderem bei der Swisscom und um 2002 als stellvertretender Direktor des damaligen Bundesamts der Luftwaffe. Dieser Weg ebnete ihm den Einstieg ins VBS. Seit 2019 ist er unter anderem CEO von Thales Suisse AG sowie Präsident des Industriesektors Aeronautical, Security & Defence (ASD) bei Swissmem.

Quelle: Bundesrat/Redaktion

Das NCSC wird zu einem Bundesamt des VBS

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit, werden nun, wie angekündigt, die Strukturen eines neuen Bundesamts für Cybersicherheit in die Wege geleitet. Das neue Bundesamt soll künftig beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angesiedelt sein. 

Das NCSC wird zu einem Bundesamt
Quelle: Pixabay

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Cybersecurity hat der Bundesrat nun das VBS in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende März die Strukturen eines neuen Bundesamts für Cybersicherheit zu erarbeiten (SicherheitsForum berichtete). Mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) besteht seit 2019 schon ein wichtiger Grundstein zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Strukturen eines neuen Bundesamts werden erarbeitet

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des NCSC hat der Bundesrat im Frühling 2022 beschlossen, das NCSC in ein Bundesamt zu überführen. Als Anlauf- und Meldestelle der Bevölkerung und Infostelle für Warnungen und Informationen soll das NCSC weiterhin die Kernaufgaben der Cybersicherheit übernehmen.

Das neue Bundesamt soll dabei eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Das VBS wurde nun vom Bund beauftragt, bis Ende März 2023 aufzuzeigen, wie die zivile Sicherheit gegenüber den militärischen Aufgaben im Departement institutionell abgegrenzt und gestärkt werden soll.

Quelle: Bund/Redaktion

Welt-Aids-Tag: Menschen mit HIV im Gesundheitswesen häufiger diskriminiert

Noch immer werden Menschen mit HIV diskriminiert. Rund ein Drittel der Diskriminierungen und Datenschutzverletzungen spielen sich laut Aids-Hilfe Schweiz im Gesundheitswesen ab.

Welt-Aids-Tag: Menschen mit HIV im Gesundheitswesen häufiger diskriminiert
Bild: Pixabay

Zum Welt-Aids-Tag vom 1. Dezember veröffentlicht die Aids-Hilfe Schweiz als Schweizerische Meldestelle für Diskriminierungen und Datenschutzverletzungen für HIV-Betroffene die neuste Statistik. So wurden im Jahr 2022 insgesamt 106 Fälle von Diskriminierung gemeldet. Jedoch sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Die meisten Diskriminierungen und Datenschutzverletzungen wurden in den Bereichen Versicherung, Erwerbstätigkeit, Einreise/Aufenthalt und Strafrecht gemeldet. Am meisten jedoch erleben Menschen HIV-Diskriminierungen im Gesundheitswesen. Rund ein Drittel aller Meldungen betreffen den Gesundheitssektor.

Markierung «HIV» in Spitälern

Gemeldet wurden beispielsweise Vorfälle aus Spitälern mit einer Markierung «HIV-positiv» am Spitalbett eines Mehrbettzimmers oder die Verlegung einer Dentalhygiene sowie die Abweisung einer schwangeren Frau. Bis heute werde eine HIV-Infektion moralisch verurteilt und viele wüssten nicht, dass fast alle Menschen mit HIV in der Schweiz unter einer erfolgreicher Therapie behandelbar wären, wird die Juristin Caroline Suter von der Aids-Hilfe Schweiz zitiert.

Der diskriminierende Umgang durch Fachpersonen sei äusserst belastend für die psychische Gesundheit von Menschen mit HIV, so Aids-Hilfe Schweiz. Die Botschaft der Eidgenössischen Meldestelle lautet daher in der aktuellen Mitteilung zum Welt-Aids-Tag: «Entspannt. Menschen mit HIV unter erfolgreicher Therapie übertragen das Virus nicht.»

Aids-Hilfe Schweiz ruft dazu auf, sich über HIV zu informieren, um gemeinsam eine Gesellschaft ohne Diskriminierung zu schaffen. Andreas Lehner, Geschäftsleiter der Aids-Hilfe Schweiz adressiert die Botschaft direkt ans Gesundheitspersonal. Über 100’000 Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen werden schweizweit direkt angeschrieben und aufgeklärt.

Quelle: Aids-Hilfe Schweiz 

Hanf und Placebos: Medien loben Cannabis (zu) oft als Schmerzmittel

Wissenschaftliche Untersuchungen mit Placebos und gleicher Wirkung von Cannabis werden laut einer Studie häufig ignoriert. Forscher aus Schweden haben in einer aktuellen Studie beispielsweise keinen Unterschied in der Schmerzreduktion zwischen Cannabis und den Placebos beobachtet.

Hanf und Placebos: Medien leben Cannabis (zu) oft als Schmerzmittel
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Medien bewerten Cannabis-Studien, bei denen es um die Linderung von Schmerzen geht, unabhängig von den Ergebnissen oft positiv. Zu dem Schluss kommt Filip Gedin von der schwedischen Universität «Karolinska Institutet». Hintergrund sei die Tatsache, dass sich in mehreren Studien herausgestellt habe, dass Menschen, die Placebos einnehmen, weitgehend das gleiche Mass an Schmerzlinderung empfinden als diejenigen, welche die aktive Cannabinoid-Substanz konsumieren.

«Das ist problematisch und kann die Erwartungen an die Auswirkungen der Cannabis-Therapie auf Schmerzen beeinflussen. Je grösser der Nutzen einer Behandlung ist, desto mehr potenzielle Schäden können toleriert werden», so Gedin.

20 veröffentlichte Studien

Die aktuelle Publikation stützt sich auf 20 Studien, die bis September 2021 veröffentlicht wurden und fast 1500 Probanden hatten. Die Ergebnisse der neuen Studie zeigen, dass Schmerzen nach der Behandlung mit Placebos als signifikant weniger intensiv eingestuft werden, mit einer moderaten bis grossen Wirkung. Die Forscher haben auch keinen Unterschied in der Schmerzreduktion zwischen Cannabis und den Placebos beobachtet, was die Ergebnisse einer anderen kürzlich veröffentlichten Meta-Analyse bestätigt.

Die Forscher haben auch einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Ausmass der therapeutischen Wirkung der Cannabis-Studien und der Berichterstattung untersucht, die sie in den Medien und in akademischen Zeitschriften erhielten. Gemessen wurde mit Altmetric, einer Methode, die ein möglichst breites Spektrum an Reaktionen in Blogs und sozialen Medien umfasst. Die akademische Wirkung wurde in Form von Zitaten anderer Forscher gemessen.

136 Nachrichten analysiert

Die Analyse der Medienpräsenz umfasste 136 Nachrichten in traditionellen Medien und Blogs und wurde als positiv, negativ oder neutral eingestuft – je nachdem, wie die Ergebnisse bezüglich der Wirksamkeit von Cannabis zur Schmerzbehandlung präsentiert wurden. Die Forscher fanden heraus, dass die Cannabis-Studien viel grössere Medienaufmerksamkeit erhielten als andere Studien. Die Abdeckung war unabhängig vom Ausmass der Wirkung von Placebos.

Quelle: Presstext.com

Swisscom erleidet Niederlage beim Glasfaserstreit vor Bundesgericht

Die Swisscom unterliegt bei einem Urteil des Bundesgerichts. Der Telco darf vorerst sein Glasfasernetz nicht mit einer neuen Technologie ausbauen.

Swisscom erleidet Niederlage beim Glasfaserstreit vor Bundesgericht
Die Swisscom erleidet eine weitere Niederlage im Glasfaserstreit.

Eine Beschwerde der Swisscom gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2021 wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Ursprünglich sah die Strategie der Swisscom vor, beim Ausbau des Glasfasernetzes nicht auf mehr auf ein Vierfaser-Modell zu setzen, sondern ein sogenanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur zu verlegen.

Dadurch wäre jedoch den anderen Fernmeldeanbietern der physische Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer verwehrt geblieben.

Im Februar 2020 reichte der Winterthurer Fernmeldeanbieter Init7 eine Anzeige bei der Weko ein, als Swisscom die neue Strategie zum Ausbau des Glasfasernetzes bekannt gegeben hatte.

Laut Quellen von «inside-it.ch» muss Swisscom die Verfahrenskosten in der Höhe von 10’000 Franken bezahlen. Ausserdem muss der Telco gegenüber Init7 mit einer Parteienentschädigung in der Höhe von 10’000 Franken entgegenkommen.

Init7 begrüsst das Urteil, heisst es in einer Mitteilung des Mitbewerbers. Man erwarte von der Swisscom indes, «dass sie sich endlich an das Kartellgesetz hält». Noch steht das Hauptverfahren bei der Weko aus.

Quelle: Redaktion/SRF

«Im internationalen Umfeld steht die Schweiz gut da»

Künstliche Intelligenz, Drohnen, vernetzte Plattformen und Robotik sind nur einige der «emerging trends» in der Privatindustrie. Doch wie reagiert das Bundesamt für Rüstung auf neue technologische Herausforderungen? Im Interview: Martin Sonderegger, Rüstungschef Armasuisse.

«Im internationalen Umfeld steht die Schweiz gut da»
Martin Sonderegger ist seit über 35 Jahren im Sicherheits- und Rüstungs­bereich tätig, davon seit über sieben Jahren als Rüstungschef im Bundesamt für Rüstung Armasuisse. © VBS/DDPS

Herr Sonderegger, was sind aus Ihrer Sicht die aktuell prägendsten technologischen Mega­trends, von welchen sowohl das ­Militärumfeld als auch die Privat­industrie profitieren?

Innerhalb des Bundesamtes für Rüstung, Armasuisse, verfolgen und beurteilen Mitarbeitende des Bereichs Wissenschaft und Technologie aktuelle und zukünftige Technologietrends. Dabei haben sie insgesamt 13 Megatrends identifiziert, welche für die Entwicklung von Streitkräften zentral sind. Viele davon haben einen Dual-Use-Charakter, sind also für zivile als auch militärische Anwendungen interessant. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang: eine sichere Vernetzung des Cyberspace mit physischen Komponenten; der Umgang mit grossen Daten­mengen und künstlicher Intelligenz; Anwendungen der Robotik in zivilen und militärischen Szenaren und die Er­schlies­sung grüner Energie zur Erreichung der Klimaziele des Bundes.

Der Technologiewandel und die Technologieverbreitung nehmen eine exponentielle Form an. Wie wirkt sich der «Beschleunigungsfaktor» auf die Beschaffungszyklen beim Militär aus?

Militärische Systeme sind in der Regel mehrere Jahrzehnte in Betrieb. Oft sind es jedoch deren technologische Komponenten, die rasch veralten. Dieser Entwicklung ist mit einer Beschleunigung des Rüstungsablaufs nur teilweise beizukommen. Einerseits ist bei der Beschaffung neuer Systeme auf deren Entwicklungspotenzial und offene Schnittstellen zu achten. Andererseits braucht es aber auch neue Vorgehensweisen, um moderne Technologien in Systeme zu integrieren. In diesem Kontext wird oft von agiler Entwicklung gesprochen. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) arbeitet seit einem guten Jahr an der Etablierung von Innovationsprozessen, wobei diese im Sinne einer breiten Ideenfindung möglichst offen ausgestaltet werden sollen. Unter anderem führt mit Unterstützung von Armasuisse Wissenschaft und Technologie die Schweizerische Gesellschaft für Technik und Armee (STA) Innova­tionstage durch. Diese Tage geben der Privatindustrie die Gelegenheit, sich aktiv an diesen Innovationsprozessen zu beteiligen. Ziel dieses Ansatzes ist es, in der Schweiz die notwendigen Kompetenzen auf dem neusten Stand zu bündeln und die Lösungsfindung zu den Herausforderungen der Armee agiler zu gestalten. Damit gewinnen wir Erfahrung im Umgang mit neuen Technologien in unserem Umfeld und sparen Zeit bei deren Einführung.

Welche Trends aus den sicherheits­relevanten Wirtschaftszweigen prägen die Entwicklung und wie werden Steuerungsinstrumente des Bundes zur Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) eingesetzt?

Im Prinzip können die Trends in Verbindung gebracht werden mit den zukünftigen Anforderungen der Armee. Um diese zu beurteilen, hat Armasuisse die damit verbundenen Technologien auf einer Liste zusammengetragen und mit Prioritäten versehen. Dabei stehen Technologien aus den Bereichen der Sensorik, der Kommunikation und der Informationsverarbeitung im Vordergrund. Selbstverständlich sind aber auch Technologien und indus­trielle Kernfähigkeiten wichtig, welche die Durchhaltefähigkeit der Armee stärken. Diese Liste wurde als Anhang zur Offset-Policy veröffentlicht und kann auf der Homepage der Armasuisse heruntergeladen werden.1 Sie hilft zum Beispiel bei Offset-Geschäften bei der Zuweisung von Multiplikatoren, mit denen Gegen­geschäfte im Bereich der sicherheitsrelevanten Kerntechnologien noch stärker gefördert werden können. Auch über das neu revidierte Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung kann die STIB gestärkt werden. So können mit der gezielten Beschaffung im Inland einheimische Firmen besser berücksichtigt werden, wenn diese für die Landesverteidigung oder die Wahrung öffentlicher Interessen der Schweiz wichtig sind.

«Im internationalen Umfeld steht die Schweiz gut da»
Das Schweizer Drohnen- und Robotik-Zentrum von Armasuisse Wissenschaft und Technologie forscht u.a. mit der ETH Zürich und dem Kommando Kampfmittel­beseitigung und Minenräumung (KAMIR) gegenwärtig an einem Tauchroboter. © VBS/DDPS

Wie werden die Hochschulen und die Privatindustrie bei der Innovationsförderung für die Armee einbezogen?

Der Einbezug von Hochschulen und Privatindustrie ist bei einem offenen Innovationsansatz selbstverständlich. Dazu wenden wir verschiedene Innovationsräume, wie beispielsweise Wettbewerbe oder Idea Labs, an. Die Industrie soll aber auch aktiv an der Umsetzung innovativer Lösungen beteiligt werden. Dies beginnt mit der Herstellung und Integration von Prototypen und der Durchführung von Test-Runs. Armasuisse organisiert ebenfalls Veranstaltungen, in denen die Industrie ihre Lösungen präsentieren kann, wie beispielsweise letztes Jahr auf dem Gebiet der Drohnenabwehr auf dem Waffenplatz von Bure im Kanton Jura. Zudem strebt Armasuisse in ausgewählten Gebieten auch Partnerschaften mit der Industrie und Hochschulen zur Förderung von Innovation an. So ermöglicht der Cyber-Defence-Campus in Lausanne die Zusammenarbeit von Studierenden der EPFL, Mitarbeitenden aus Unternehmen und aus dem VBS in gemeinsam genutzten Räumen. Dasselbe wird zurzeit auch in Zürich realisiert. Der Einbezug kann also vielfältig sein. Beide, sowohl Hochschulen als auch Industrie, sind wichtige Partner für den Innovationsprozess.

Die Entwicklung von Robotern und autonomen Waffensystemen schreitet rasch voran. Die moderne Kriegs­führung dürfte dadurch markante Veränderungen erfahren. Mit welchen Entwicklungen beschäftigt sich das Schweizer Drohnen- und Robotik-Zentrum (SDRZ VBS)?

Das Schweizer Drohnen- und Robotik-Zentrum beobachtet die internationalen Entwicklungen in der Breite. Obwohl es selber keine Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Richtung autonomer Waffensysteme vorantreibt, bleibt eine Bewertung solcher Systeme in aktuellen Konfliktgebieten eine wichtige Aufgabe zur Einschätzung der damit verbundenen Bedrohung. Deshalb konzentriert sich das SDRZ VBS unter anderem auf die Abwehr von Mikro- und Minidrohnen. Der Schwerpunkt wird jedoch auf Unterstützungsaufgaben gelegt, bei denen der Mensch durch den Einsatz von Robotern aus Gefahrensituationen he­rausgehalten oder von schmutzigen und monotonen Arbeiten entlastet werden kann. Konkret bietet sich dabei der Einsatz im Bereich Katastrophenschutz beziehungsweise Genie und Rettung an. Roboter können einsturzgefährdete Gebäude durchsuchen, Verletzte bergen, Trümmer an Gefahrenstellen wegräumen, Gebiete überwachen oder Nachschub sicherstellen. Dazu findet jährlich ein Anlass in einem militärischen Umfeld statt, an dem neue Technologien aus der Robotik in einem Trümmerdorf einem interessierten Publikum vorgestellt werden. Daran beteiligen sich sowohl Hochschulen als auch private Unternehmungen.

Wo steht die Schweiz im Umfeld im Vergleich zum internationalen Umfeld?

Durch eine konsequente Forschungs- und Innovationsförderung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation steht die Schweiz im internationalen Umfeld gut da. Der Schweiz wird im internationalen Vergleich immer wieder eine hohe Innova­tionskraft attestiert. Es ist ihr unter anderem gelungen, Forschungsinstitute sehr innovativer Firmen in der Schweiz anzusiedeln, wie beispielsweise IBM, Google oder Pixar. Auch im Bereich der Robotik gilt die ETH Zürich als eines der weltweit führenden Forschungszentren. Die Förderung von Start-ups trägt in der Schweiz Früchte. Die Voraussetzungen für die Schweiz, im Bereich der «emerging technologies» mitzumischen und diese in Form marktreifer Produkte wirtschaftlich zu verwerten, sind also sehr gut. Inwieweit dies dann tatsächlich geschieht, da gehen die Meinungen aus­einander. Trotz aller Unkenrufe war das wirtschaftliche Wachstum der Schweiz sehr gut, was wahrscheinlich sowohl auf eine hohe Innovationskraft als auch auf ein liberales Wirtschaftsmodell zurückzuführen ist.

1) Offset-Register

Offsets oder Industriebeteiligung sind alle Arten von Kompensationsgeschäften im Zusammenhang mit Rüstungs­beschaffungen im Ausland. Um die Transparenz beim Thema Rüstungs­beschaffungen weiter zu stärken, informiert das Bundesamt für Rüstung Armasuisse neu jeweils auch in Jahresberichten über die Umsetzung der Rüstungsstrategie des VBS.

 

Laser sicher anwenden

Laser kommen in vielen Einsatzbereichen zur Anwendung, etwa in der Forschung und Medizin, Industrie, im Gewerbe und in der Unterhaltungsindustrie. Für Beschäftigte, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher wichtig, über den sicheren Umgang mit Lasern informiert zu sein. 

Laser sicher anwenden
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Laser gelangen in sehr vielen Bereichen wie in der Forschung, Medizin, in der Industrie und im Gewerbe zur Anwendung. Daher ist es für Beschäftigte, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, über die Gefährdungen informiert zu sein. Beim Schutz der Gesundheit ist es beispielsweise relevant, einige grundlegende Verhaltensregeln zu beachten. Dazu zählt beispielsweise, den Laserstrahl nicht auf andere zu richten, nie absichtlich in den Strahl zu blicken, bei einem unabsichtlichen Blick die Augen bewusst zu schliessen und den Kopf aus dem Strahl zu bewegen. Neben Gefährdung von Auge und Haut drohen bei einer Laserstrahlung auch Unfallrisiken durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahren.

Informationen über Gefährdungen durch Laserstrahlung

Die Norm DIN EN 60825- 1:2015 definiert beispielsweise acht Laserklassen, die jeweils kurz beschrieben werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine interessante Broschüre mit allgemeinen Informationen über Laserstrahlung, deren Anwendung und Wirkung auf den Menschen und die derzeit gültigen Laserklassifizierungen veröffentlicht. Die Broschüre enthält neben allgemeinen Informationen über Laserstrahlung, deren Anwendung und Wirkung auf den Menschen auch die derzeit gültigen Laserklassifizierungen.

Aufgeführt in dem Wissensdokument werden auch einige Forschungsprojekte wie die aktiven Schutzreaktionen (Lidschlussreflex, Abwendungsreaktionen), die Blendung durch optische Strahlungsquellen, auch unter Dämmerungsbedingungen sowie die Aspekte sicherer persönlicher Schutzausrüstung.

Das Praxis-Booklet PDF kann beim Internetangebot der BAuA heruntergeladen werden.

Quelle: BAuA/Redaktion

 

Wegen Datenleak: Facebook-Konzern muss 265 Millionen Euro bezahlen

Der Facebook-Mutterkonzern Meta wurde von der Europäischen Union zu einer Strafe in der Höhe von 265 Millionen Euro verdonnert. Betroffen sind 500 Millionen Nutzerdaten aus 107 Ländern, welche in einem Hackerforum verfügbar waren.

Wegen Datenleak: Facebook-Konzern muss 265 Millionen Euro bezahlen
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Meta, der Mutterkonzern von Facebook, muss wegen Verstössen gegen den Datenschutz eine Strafe von 265 Millionen zahlen. Grund waren Daten von 500 Millionen Nutzern, die in die Fänge von Hackern geraten sind. So urteilte die irische Datenschutzkommission (DPC), welche die Strafe nach Beendigung eines «umfangreichen Untersuchungsprozesses» in Kooperation mit anderen EU-Datenschutzbehörden, gegen den Facebook-Konzern verhängte. Die Daten der betroffenen User kursierten in einem Hackerforum. Zudem wird der Facebook-Konzern verpflichtet, künftig eine Reihe von Massnahmen umzusetzen, um den Datenschutz der Anwender besser zu gewährleisten.

Der in Szeneforen geleakte Datensatz beinhaltete Userdaten von insgesamt 533 Millionen Facebook-Profilen aus 107 Ländern. Zu den erbeuteten Daten zählten neben Namen, Facebook-ID auch verknüpfte Telefonnummern, private E-Mail-Adresse sowie teils auch Informationen zum Wohn- und Geburtsort. Die Untersuchung gegen Facebook wurde von der DPC bereits im April 2021 eingeleitet. Im Zentrum des Interesses der Datenschutzverantwortlichen stand damals, ob der Meta-Konzern die Daten seiner User ausreichend schütze.

Quelle: Euronews.com/Computerbase.de

Menschen mit Behinderungen waren 2020 weniger zufrieden mit ihren Lebensbedingungen

Menschen mit Behinderungen gaben 2020 an, mit ihrem jetzigen Leben weniger zufreiden zu sein als die übrige Bevölkerung. Je stärker der Grad der Behinderung, desto grösser sind die Unterschiede. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Menschen mit Behinderungen waren 2020 weniger zufrieden mit ihren Lebensbedingungen
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In einer Umfrage des Bundesamts für Statistik (BFS) gaben Menschen mit Behinderungen im 2020 an, im jetzigen Leben weniger zufrieden zu sein. Aktuell liegt der Zufriedenheitsgrad bei einem Mittelwert von 7,2 bei einer Skala von zehn Punkten gegenüber 8,2 Punkten Je stärker der Grad der Behinderung, desto grösser sind die Unterschiede. Laut der Umfrage treffe diese Tatsache nicht nur auf die allgemeine Zufriedenheit in Bezug auf das jetzige Leben zu, sondern auch auf die meisten untersuchten Lebensbedingungen. So sind Menschen mit Behinderungen, die stark eingeschränkt sind, mit einem Wert von nur 5,8 mit ihrem jetzigen Leben im Allgemeinen zufrieden.

Aktive Teilnahme am politischen Leben

Es zeige sich auch, dass Menschen mit Behinderungen ein moderates, aber ähnliches politisches Interesse hegen wie die übrige Bevölkerung; beide Gruppen weisen einen Durchschnittswert von 5,7 auf einer Skala von 0 bis 10 auf. Menschen mit Behinderungen, die das Stimmrecht besitzen, geben an, dass sie innert eines Jahres an 7 von 10 Abstimmungen teilnehmen würden, was einem Wert von 7,0 entspricht.

Bei Menschen mit Behinderungen ist das Sicherheitsgefühl laut der Umfrage allgemein sehr hoch. Der Wert liegt 2020 bei 8,2 gegenüber dem Jahr 2015 mit einer Skala von 7,3. Am tiefsten liege der Wert mit 7,8 bei den stark eingeschränkten Personen (2015: 7,1). Letztere fühlen sich stärker durch Kriminalität oder körperliche Gewalt bedroht.

Quelle: Bundesamt für Statistik/BFS 

 

WhatsApp: 487 Millionen Telefonnummern gestohlen, 1,6 Millionen aus der Schweiz

Laut einem Bericht stehen in einem Hacker-Forum unzählige Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern zum Verkauf. Darunter auch Nummern aus der Schweiz.

WhatsApp: 487 Millionen Telefonnummern gestohlen, 1,6 Millionen aus der Schweiz
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Laut eines möglichen Leak-Berichts der Quelle «Cybernews» werden im Internet 487 Millionen Telefonnummern zum Verkauf angeboten worden. Die Telefonnummern sollen von WhatsApp-Nutzern stammen und aktuell sein. Betroffen sind laut der Plattform «Cybernews» WhatsApp-Nutzer aus 84 Ländern. Auch aus der Schweiz sollen 1,6 Millionen der Telefonnummern stammen. Eigenen Angaben zufolge konnten die Nummern eingesehen und WhatsApp-Nutzern zugeordnet werden. Dabei hätten Sicherheitsexperten anhand eines Samples festgestellt, dass die Daten offensichtlich echt seien.

Einer der Thread-Diskussionsteilnehmenden sagte gegenüber «Cybernews», dass die Telefonnummern für rund 7000 US-Dollar, die Datensätze aus England für 7000 Dollar und jene aus Deutschland für 2000 US-Dollar gehandet wurden.

Weiterhin unklar bleibt, woher die Datenbank stammt. Laut «Cybernews» gibt der Verkäufer lediglich zu Protokoll, dass er über «seine Strategie» zu den Datensätzen gekommen sei. Der Grossteil der angeblichen Telefondaten (45 Millionen) scheint aus Ägypten zu stammen. Auch Italien (35 Millionen) und Frankreich (20 Millionen) und Deutschland (6 Millionen) sollen von dem Datenleck betroffen sein.

Von dem Mutterkonzern «Meta», der von «Cybernews» angefragt wurde, gibt es zu dem Vorfall noch kein Statement.

Quelle: Cybernews 

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