Update behebt Netzwerkprobleme unter Windows 10 und Windows 11

Letzte Woche hat Microsoft seinen traditionellen Patch Tuesday vom Oktober ausgespielt. Leider nicht ganz ohne Probleme. Nun bestätigt Microsoft, dass der Oktober-Patch-Dienstag Probleme mit der Netzwerkverbindung verursacht.

Patch Tuesday
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Einige Anwender berichten seit dem Patch Tuesday vom Oktober, den Microsoft letzte Woche veröffentlicht hat, von Netzwerkproblemen unter Windows 10 und Windows 11. So kann es beispielsweise vorkommen, dass erst nach einem Neustart des PCs wieder alle Netzwerkadapter ihre Verbindung zur Aussenwelt aufnehmen. In einem Status-Dashboard bestätigt nun Microsoft das Netzwerkproblem. Die Redmonder erklären, dass der Oktober-Patch-Dienstag Probleme im Handshake mit dem Transport-Layer-Security-Protokolls verursacht (TLS/SSL), wodurch Verbindungen zwischen Clients und Server zwischenzeitlich unterbrochen waren.

Um das Problem zu beheben, stellt Microsoft derweil zwei ausserplanmässige Windows-Updates bereit. Dabei handelt es sich um die beiden Patch-Dateien KB5020387 und KB5020435 für Windows 11 und Windows 10. Das Update lässt sich manuell oder über die Update-Suche im Windows-Betriebssystem einspielen.

Quelle: Redaktion

Anmeldungen von Berufskrankheiten im Allzeithoch

Über 832'000 Arbeits- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten wurden letztes Jahr allen Unfallversicherern gemeldet. Laut der Suva sind dies 3,6 Prozent mehr Eingänge.

Unfallversicherer
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Die 24 Unfallversicherer in der Schweiz verzeichneten im Jahr 2021 insgesamt 832’000 Unfälle und Berufskrankheiten von arbeitnehmenden und stellensuchenden Personen. Das sind laut der Suva 3,6 Prozent mehr als im Jahr 2020, jedoch 4,2 Prozent weniger als im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie.

So liege aufgrund der Pandemie die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten im 2021 mit rund 277’000 Anmeldungen beinahe wieder auf dem Niveau von 2019. Die Zahl der Freizeitunfälle ist mit rund 536’000 und jedoch immer noch deutlich tiefer als im Jahr 2019. Im 2019 waren es prozentual 6,6 Prozent mehr Freizeitunfälle. Dies auch, weil gewisse Freizeitsportarten während der Corona-Pandemie weitestgehend nicht ausgeübt werden konnten.

Im Jahr 2020 bezahlten die Unfallversicherer nach UVG insgesamt 4,9 Milliarden Franken an Heilkosten, Taggeldern und Invalidenrenten. Zur Aufstockung der Deckungsspirale aller laufenden Renten war laut der Suva ein ausserordentlicher Aufwand von 3,5 Milliarden Franken erforderlich. Die laufenden Kosten für das 2021 sind noch nicht verfügbar.

Die seit längerem andauernde Phase der sinkenden Fallzahlen bei den gemeldeten Berufskrankheiten ging mit Ausbruch der Corona-Pandemie abrupt zu Ende. Die Zahl der Anmeldungen erreichte im Jahr 2020 ein Allzeithoch.  Auf dem Höhepunkt einzelner Covid-19-Wellen schnellte diese Zahl auf mehrere Tausend pro Monat hoch. Im Jahr 2020 anerkannten die Unfallversicherer insgesamt 16’138 Berufskrankheiten, wovon knapp 13’000 Corona-bedingt waren.

Weitere Informationen unter www.unfallstatistik.ch.

Quelle: Suva

Die richtige Cloud-Strategie

Wie viel Agilität braucht Ihr Unternehmen? Und wie viel Kontrolle über die eigenen Daten? Es ist nicht einfach, digitale Souveränität und die cin Einklang zu bringen. Zero Trust und eine hybride, risikobasierte Cloud-Strategie helfen dabei.

Cloud
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Die Cloud gilt als wichtiger Motor der Digitalisierung. Unternehmen brauchen sie, um neue Produkte und Services schneller auf den Markt zu bringen, flexibel zu skalieren und IT-Kosten zu sparen. Aber es gibt auch eine Kehrseite: Indem man Workloads in die Cloud verschiebt, verliert man ein Stück weit die Kontrolle. Das kann gefährlich werden. Denn Daten und Technologie bilden heute die Basis für den Geschäftserfolg. Sie zu kontrollieren ist entscheidend für die eigene digitale Souveränität. In der Public Cloud wird das schwierig, da man fremd betriebene IT-Infrastrukturen nutzt. Unternehmen wissen weder, welche Komponenten zum Einsatz kommen, noch, wo diese entwickelt und resilient gemacht wurden. Zudem besteht in puncto Datenschutz gerade bei den gros­sen amerikanischen Hyperscalern ein rechtlicher Konflikt: Im Falle einer Strafermittlung hebelt der US Cloud Act die DSGVO aus – selbst wenn es eine Zusatzvereinbarung gibt und sich das Rechenzentrum in der EU befindet.

Den Souveränitatsbedarf bestimmen

Trotzdem müssen Unternehmen aber nicht ganz auf die Public Cloud verzichten. Denn digitale Souveränität ist keine Entweder-oder-Entscheidung. Vielmehr besteht der beste Weg in einem hybriden Ansatz, der verschiedene Cloud-Varianten miteinander kombiniert. So viel Agilität wie möglich und so viel Kontrolle wie nötig, lautet die Devise. Es geht darum, für jeden Datentyp und jede Applikation die Umgebung zu finden, die das passende Souveränitätslevel bietet. Dafür muss man zunächst den Bedarf analysieren und Risiken bewerten. Welche Datentypen und digitalen Assets gibt es im Unternehmen? Wie sensibel und wertvoll sind diese? Welchen Schaden würde ein Verlust oder ein Ausfall verursachen? Wer greift auf welche Daten zu und wie werden sie übertragen? Daraus ergeben sich dann der Schutzbedarf sowie das geeignete Cloud-Modell und die dazugehörigen Security-Massnahmen.

Die passende Cloud wählen

Der überwiegende Grossteil aller Daten in einem Unternehmen sind in der Regel unkritisch und lassen sich bedenkenlos in die uneingeschränkte Public Cloud schieben. Bei den restlichen Daten gilt es zu prüfen, ob man sie mit den nativen Security-Features des Cloud-Providers und zusätzlichen externen Kontrollen angemessen schützen kann. Man spricht dann von einer Controlled Cloud. Reicht das nicht aus, wäre die nächste Stufe die Trusted Cloud: Darunter versteht man Cloud Services, die nach Länder- oder EU-Sicherheitsstandards zertifiziert sind, zum Beispiel SecNumCloud (Frankreich), C5 (Deutschland) oder EUCS (EU). Eine solche Trusted Cloud eignet sich vor allem für Szenarien, bei denen Unternehmen bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllen müssen.

Das höchste Kontrolllevel bieten schliesslich Disconnected Private Cloud Services. Sie liegen vollständig unter eigener Hoheit, sind aber am wenigsten agil. Ausserdem müssen Unternehmen auf Features wie PaaS-Services und Serverless-Funktionen verzichten.

Zero Trust etablieren

Gerade in nicht oder nur teilweise kon­trollierbaren Umgebungen empfiehlt sich zudem die Umsetzung eines Zero-Trust-Modells. Nichts und niemand darf einen Vertrauensvorschuss erhalten. Stattdessen müssen alle Zugriffe und Netzwerkanfragen authentifiziert werden, egal ob sie intern oder extern erfolgen. Entscheidend dafür ist ein Identity und Access Management (IAM) nach dem Least-Privilege-Access-Prinzip: Jeder Nutzer und jedes Asset sollte nur die Rechte erhalten, die unbedingt erforderlich sind. Zudem sollte man Daten und die Datenübertragung verschlüsseln. Auch Awareness-Schulungen der Mitarbeiter sind wichtig. Denn die beste Security-Technologie bringt nichts, wenn Menschen sich von Cyberkriminellen austricksen lassen.

Fazit

Mit einer hybriden, risikobasierten Cloud-Strategie und Zero Trust können Unternehmen Cloud-Vorteile nutzen und trotzdem digital souverän bleiben. Am besten lässt sich beides in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister umsetzen. Er unterstützt dabei, Risiken zu ermitteln, passende Cloud Services auszuwählen und geeignete Security-Massnahmen zu ergreifen. Nicht zuletzt wird digitale Souveränität auch selbst zum wichtigen Wettbewerbsfaktor. Denn Kunden legen heute Wert auf Datenschutz und Cybersecurity.

Dieser Fachartikel erschien in der gedruckten Ausgabe SicherheitsForum 4-2022. Sie wollen die Artikel dieser Ausgabe lesen? Dann schliessen Sie gleich hier ein Abonnement ab.

Brandschutz versus Immobilienbewirtschaftung

Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür ver­antwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungs­gemäss instand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Brandschutz
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Die gesetzliche Gesamtverantwortung für eine Baute trägt die Eigentümerschaft. Die Eigentümerschaft kann die Bewirtschaftung und die damit verbundene gesetzliche Verantwortung an eine Immobilienverwaltung ­delegieren. Oft steht die Immobilienverwaltung mit dem Thema Brandschutz alleine da und ist sich der Verantwortung nicht bewusst, die getragen wird. Ge­trieben sowohl von betriebsinternen Vorgaben und Ansprüchen als auch von der Wirtschaftlichkeit, sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter heute nicht nur da, um ein Objekt zu betreuen und den Kommunikationskanal zu internen wie externen Personen sicherzustellen. Bewirtschaften bedeutet heute grösstenteils, Rendite zu erwirtschaften und zusätzliche Flächen zu generieren, um so viel Fläche wie möglich am Markt anbieten zu können. Ergänzend werden ständig sämtliche Möglichkeiten geprüft, um aus dem bestehenden Objekt noch weiter Kapital zu erwirtschaften. Daraus resultieren Umbauarbeiten oder technische Anpassungen im und am Gebäude.

Die hohen Erwartungen der Mieterschaft sind oft anspruchsvoll. Ziel ist es, stets den besten Standort zu erhalten und möglichst viel Freiheit in der Gestaltung der Fläche zu haben. Dazu kommen die Bedürfnisse der verschiedenen Mieterschaften. Diese Bedürfnisse können designtechnischer Natur entspringen sowie den Anpassungen bezüglich Sicherheitsvorgaben und Einbruchschutz, bis hin zu grundsätzlichen Nutzungsveränderungen im Objekt.

Gesetzliche Vorgaben und Normen prägen das Objekt, dies ist auch im Brandschutz kein Einzelfall, jedoch wird dieser oft stark vernachlässigt. Die unterschiedlichen Vorgaben bezüglich des baulichen, technischen und auch organisatorischen Brandschutzes werden seitens Bewirtschaftung nicht erkannt, da oftmals das erforderliche Fachwissen nicht vorhanden ist. Problematisch wird dies meist insbesondere dann, wenn das notwenige Expertenwissen, welches am Markt ab­geholt werden könnte, erst ab einer grös­seren Investition oder aufgrund der entsprechenden Gebäudekomplexität realisiert wird.

Es ist fraglich, weshalb nicht bereits bei der Ausbildung zum Bewirtschaftenden eine Schulung zu diesem Themenbereich stattfindet. Denn auf dem Arbeitsmarkt kann die Bewirtschaftung schnell in zwei Kategorien unterteilt werden. Auf der einen Seite stehen Bewirtschaftende, welche vorwiegend Objekte im Wohneigentum betreuen. Hier sind Veränderungen eher selten. Ebenso sind die Ansprüche der Mieterschaft klar und werden grundsätzlich auch nicht Veränderungen herbeiführen. Sobald es sich jedoch um die Bewirtschaftung von Gewerbeobjekten handelt, ist schnell das erforderliche Wissen gefragt. Die Mieterschaft, vor allem in einer Neubezugsphase, hat viele Anliegen, die es zu berücksichtigen gilt. Grundrisse werden geprüft sowie allenfalls Räumlichkeiten entsprechend angepasst und verändert. Ebenso steigen die Anforderungen stetig infolge neuer Technologien am Markt, wie beispielsweise der Elektromobilität.

Wie kann dieses Spannungs­verhältnis gelöst werden?

Es bestehen viele Möglichkeiten, diesen Konflikt zu beheben oder zumindest zu verbessern. Ein Grossteil wird bereits durch die kantonalen Brandschutzbehörden aufbereitet. Die Gebäudeversicherung Zürich hat dazu einen grossen Schritt unternommen und das Dokument «Brandschutz in der Nutzungsphase» erstellt. Zudem besteht auf dem Markt ein Angebot an diversen Ausbildungen, welche auch der Bewirtschaftung eine entsprechende Basis bieten. Darüber hinaus gilt es, vorwiegend bei grösseren Objekten zu prüfen, worum es sich konkret handelt. Bei Bedarf lässt sich durch eine Prüfung feststellen, ob ein Sicherheits­beauftragter Brandschutz benötigt wird. Hier lassen sich folglich die Bedingungen und Ausbildungsansprüche schnell klären. Dadurch kann die Bewirtschaftung den Fokus auf dem Kerngeschäft belassen und wird mit dem entsprechenden Basiswissen begleitet.

Um die Qualitätssicherung im Brandschutz zu gewährleisten, gilt es, die entsprechenden Dokumente zu pflegen. Heute besteht grundsätzlich der Standard der Digitalisierung im Brandschutz. Dieser ist jedoch noch lange nicht überall gleich fortgeschritten. Die Immobilienbewirtschaftung kann hier viel bewegen und auch pflegen. Die Pläne sind nicht nur für das Flächenmanagement zu betreuen, sondern auch als Grundlagen des Brandschutzes aktuell zu halten. Die Erstellung dieser Pläne löst oft Kosten aus, die im Vorfeld mit einer guten Pflege eingespart werden könnten.

Integrale Tests

Ergänzend zur täglichen Brandsicherheit, sind entsprechend der Gebäudekomplexität integrale Tests durchzu­führen. Diese sollten nach Abschluss des Bauprojektes und der resultierenden Übergabe in den Betrieb erstmals durchgeführt werden. Dadurch wird das gesamte Gebäude anhand der technischen Brandschutzeinrichtungen geprüft. So sollen Schwachstellen in der Brandfallmatrix eruiert und folglich die Personen- und Gebäudesicherheit verbessert werden. Nach Abschluss des Bauprojektes werden die integralen Tests oft vernachlässigt. Initial müssen die Zuständigen der Bewirtschaftung wissen, dass es solche Tests gemäss den Vorgaben benötigt. Dafür muss das Gebäude in eine der drei Risikogruppen eingestuft werden, um so die Periodizität festzulegen. Die Terminierung des integralen Tests erfordert nun das Verhandlungsgeschick mit der Mieterschaft. Unter Anbetracht der Ansprüche der Mieterschaft und deren betrieblicher Abläufe und Vorgaben gilt es, eine klare, zielführende und gute Kommunikation herzustellen. Denn integrale Tests können nicht immer ausserhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden.

Um dies weiter zu analysieren, gilt es, das Objekt zu verstehen. Sofern das Gebäude einer kollektiven Ansteuerung unterliegt, bedeutet dies: die gesamtheitliche Ansteuerung sämtlicher Brandschutzeinrichtungen im Objekt. Dies würde beispielsweise die Auslösung sämtlicher Brandschutztüren und -tore bedeuten. Folglich wird der Betrieb aufgehalten und essenzielle Produktionsabläufe werden gestört oder verhindert. Sollte das Objekt einer selektiven An­steuerung unterliegen, kann gezielt nach Abschnitten vorgearbeitet werden, und essenzielle Betriebsabläufe können punktuell geplant und pausiert werden, um den integralen Test durchzuführen und die Produktion schnell wieder aufzu­bauen. Daher ist der Einbezug der Mieterschaft unabdingbar für die Durchführung des integralen Tests sowie dessen Erfolg. Viele dieser Aufgaben können an externe Dienstleister delegiert werden. Mit den notwendigen Vereinbarungen kann ein grosser Teil der Verantwortung übertragen werden. Dennoch gibt es weitere Pflichten zur Überprüfung und Qualitätssicherung, die trotzdem wahrgenommen werden müssen.

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Rechtsgrundlagen beim Führen von Baumaschinen

Das Führen von Baumaschinen ist mit besonderen Gefahren verbunden. Bei den Klassen mit tieferem Gewicht kommt es nach wie vor zu vielen Unfällen. Doch wann genügt eine Instruktion und wann ist eine Ausbildung in der ­jeweiligen Kategorie erforderlich?

Ausbildung
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Der Betrieb von Kranen ist mit grossen Gefahren verbunden. Aufgrund der hohen Krandichte in der Schweiz ereignen sich laut der Suva jährlich mehrere schwere Unfälle mit Kranen. Aber auch der Umgang mit anderen Baufahrzeugen ist nicht zu unterschätzen. Unfallereignisse passierten oft wegen rückwärts fahrender Baumaschinen und Aufenthalt im Gefahrenbereich, mahnt Fredy Suter, Spezialist Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich Baumaschinen und Krane bei der Suva, anlässlich einer SGIG-Tagung bei der Zeder AG in Hochdorf. Deshalb sei in jedem Fall eine solide Ausbildung erforderlich. Im Fokus stünden umfassende thematische Kenntnisse über das zu bedienende Fahrzeug.

Know-how ist wichtig

Das Führen von Baumaschinen ist mit besonderen Gefahren verbunden (Art. 8, Verordnung über die Unfallverhütung, VUV). Bei den kleineren Gewichtsklassen kommt es nach wie vor zu vielen Unfällen. Deshalb ist es zentral, dass Personen, die Baumaschinen bedienen, über das erforderliche Know-how verfügen. Doch wann genügt eine Instruktion und wann ist eine Ausbildung in der jeweiligen Gerätekategorie erforderlich?

Für das Führen aller Baumaschinen mit einem Fahrersitz gilt gemäss VUV eine generelle Ausbildungspflicht. Aber auch bei Baumaschinen ohne Fahrersitz, wie beispielsweise Ankerbohrgeräte, besteht eine Ausbildungspflicht.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Baumaschinen bedienen. Davon ausgenommen sind Lernende, die gemäss des Bildungsplans Baumaschinen bedienen müssen. «Beim Bildungsplan ist immer zu überlegen, wer genau welche Geräte bedient», betont Suter. Das gelte besonders bei gefährlichen Geräten. So könne es vorkommen, dass Lernende eine Ladung Beton holen müssten, zu wenig instruiert würden und dann im Umgang mit der Baumaschine ein Unfall passiere.

Wann reicht eine Instruktion?

Anders sieht es bei sogenannten mit­gängergeführten Maschinen und Geräten aus, die nur über ein Trittbrett zum Mitfahren verfügen oder handgeführt sind. Für diese Maschinen genügt eine Instruktion gemäss Art. 6 der VUV. Eine wichtige Grundanforderung bei allen mitgängergeführten Maschinen und Geräten im Baugewerbe ist ein sogenannter Totmannschalter. Die präventiven Einrichtungen sind in der Regel an gefährlichen Maschinen vorzufinden und häufig gesetzlich und versicherungsrechtlich vorgeschrieben. Sie reagieren auf Bewegungslosigkeit und stoppen beim Loslassen die Maschine. Häufige Unfälle ereignen sich laut der Suva auch bei Kleinbaggern, Dumpern und Walzen, beispielsweise wenn keine Sicherheitsgurte getragen werden und die Überrollschutzeinrichtung nicht verwendet wird.

Diverse Ausbildungsmodelle

Die Krux: Für Baumaschinenführerinnen und Baumaschinenführer existieren je nach Branche unterschiedliche Ausbildungsmodelle, es existiert kein eidgenössischer Fähigkeitsausweis. Um Baumaschinen im Bauhauptgewerbe bedienen zu dürfen, wird gemäss Prüfungsreglement des Vereins K-BMF ein sogenannter Baumaschinenführerkurs absolviert, der in der ganzen Schweiz anerkannt wird (von einigen kantonalen Sonderregelungen ausgenommen sind die Gesetzeslagen im Wallis, in der Waadt, in Genf und in Neuenburg). Eine Ausweispflicht ist nicht erforderlich, jedoch gemäss Art. 8 der VUV eine Ausbildungsbestätigung. Gemäss diesem Gesetzesartikel kann eine Ausbildung als solche bezeichnet werden, wenn eine umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem bestimmten Thema unter Berücksichtigung der Überprüfung sichergestellt ist. Bei einer Instruktion gemäss Art. 6 der VUV handelt es sich immer um eine praktische Anleitung zu einer spezifischen Tätigkeit, die in der Regel am Arbeitsplatz erfolgt. Eine Ausbildung kann branchenspezifisch erweitert werden. Vermittelt werden die Kompetenzen vor der Ausbildung durch erfahrene Baumaschinenführer oder durch Instruktoren.

Klassifizierung von Baumaschinen

Neben den sogenannten mitgängergeführten Maschinen (die eine Instruktion nach VUV Art. 6 erfordern) werden die übrigen Baumaschinen, für die eine Ausbildung nach VUV Art. 8 zwingend vorgeschrieben ist, in sogenannte M-Klassen gegliedert. Diese Kategorisierung ist jedoch nicht in allen Branchen identisch. In die Gewichtsklasse der Baumaschinen unter fünf Tonnen (M1) fallen unter anderem Kleingeräte und Baumaschinen (z.B. Bagger, Pneulader, Dumber usw.). Die Gewichtsklasse ab fünf Tonnen ist in folgende M-Kategorien unterteilt: Pneu- und Raupenbagger (M2) sowie Radlader bzw. Kettenlader (M3). Weitere Kate­gorien von M4 bis M7 enthalten Schreitbagger, Fertiger, Walzen und Spezial­maschinen. Bei der Kategorie M6 mit Walzen muss die Gewichtsklasse nicht zwingend limitiert sein, sondern nur deren Einsatzbereich nach verschiedenen Belägen.

Offene Fragen

Diverse Ausbildungscenter wurden vom Verein K-BMF auditiert. Im Zusammenhang mit den Gewichtsklassen und den Übergangsbestimmungen der Branche bestehen jedoch nach wie vor einige offene Fragen zwischen der Suva und dem Verein K-BMF. Dabei wäre eine klare Differenzierung besonders bei den Klassen mit kleinen Geräten von Vorteil, da bei den Klassen mit tieferem Gewicht die Häufigkeit von schweren Unfällen nach wie vor bedeutend höher sei, sagt Suter. Entsprechend unübersichtlich zeigen sich auch die Ausbildungen nach Branche, wie ein Beispiel einer Ausbildung zum ­Baumaschinenführer verdeutlicht: So werden Baugeräteführer der grünen Branche beispielsweise im Rahmen eines dreitägigen Basismoduls ausgebildet. Eine Stapler- und Baugeräteführer­instruktion kann dagegen bis zu fünf Tage dauern.

Mit der Erstellung einer Ekas-Richtlinie für das Bedienen von Baumaschinen wäre in dieser Hinsicht die Grundausbildung klarer geregelt, ist der Suva-Experte überzeugt. Vor diesem Hintergrund wurden Anfang 2022 bereits einige Branchenverbände zu diesem Thema befragt. Laut der Suva werden die Rückmeldungen noch in diesem Jahr ausgewertet.

Apple schafft Kennwörter ab – die Folgen

Passwörter dürften mittelfristig bald ausgedient haben. So setzt Apple in naher Zukunft beispielsweise vermehrt auf eine kombinierte Lösung aus starker Verschlüsselung und Biometrie-Daten. Welche Konsequenzen hat das für die Firmen? 

Apple
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Auf der Apple Developers Conference hat der TechKonzern vor einigen Monaten bekannt gegeben, dass die im Internet noch allgegenwärtige Authentifizierung per Passwort bald aussterben dürfte. Apple setzt auf den Browser Safari und eine passwortfreie Anmeldung mit dem «Passkey». Das Sicherheits-Upgrade kann als neues Kapitel der 2012 lancierten Fido-Alliance betrachtet werden. Damals schlossen sich die Internet-Giganten Meta und Google und Hardwarehersteller von Intel bis Qualcomm zu dem Konsortium zusammen. Die Allianz setzt sich ein für offene und lizenzfreie Industriestandards.

Bei der Registrierung der Fido-Unterstützung wird auf dem Gerät des Benutzers jedes Mal ein Schlüsselpaar generiert. Der Zugriff auf den Authentifikator wird lokal gesichert. Dies kann durch biometrische Verfahren (beispielsweise Iris- oder Fingerabdruck-Scan) oder via USB-, NFC- bzw. Bluetooth-Security-Tokens erfolgen. Bei Apples Passkey wird zur Aktivierung der Funktion mittels Apples Gesichtserkennung oder TouchID ein Schlüssel für die jeweilige Webseite erzeugt. Neu ist, dass der Passkey über die iCloud Keychain an andere Geräte des Nutzers weitergegeben wird. Die passwortfreie Authentifizierung macht das Abfangen von Login-Daten beinahe unmöglich. Führende Hard- und Softwareanbieter müssen nun jedoch vermehrt bei der Umsetzung zusammenarbeiten. Entsprechende Authentifizierungslösungen lassen sich ohne viel Aufwand «out of the box» in die bestehende Softwarearchitektur integrieren. Als Cloudlösungen bieten sie Unternehmen die Gewissheit, mit der Weiterentwicklung des Fido-Standards Schritt zu halten.

Quelle: Redaktion

Lang leben die Bandscheiben!

Nicht jeder Bandscheibenvorfall löst Beschwerden aus. Natürlich bedeutet aber auch nicht jeder Rückenschmerz, dass ein Bandscheibenvorfall vorliegt. Nebst einer bewussten Ernährung gibt es einige wirksame Präventionsvorkehrungen, um die Bandscheiben länger geschmeidig zu halten.

Bandscheibenvorfall
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Bandscheibenbeschwerden können in jedem Teil der Wirbelsäule auftreten und haben längst nicht immer ihre Ursache in schwerer körperlicher Arbeit. Auch einseitige Belastung – zum Beispiel überwiegend sitzende Tätigkeiten mit zu wenig Bewegung – sorgt dafür, dass es zwickt und zwackt. Denn nicht umsonst predigen Rücken-Experten schon seit Jahren, dass Sitzen für unseren Rücken mindestens ebenso schädlich ist wie Rauchen für die Lunge.

Das Kreuz mit dem Kreuz

Aber was genau zwickt denn da vom Rumsitzen? Martin Vierl, Chefarzt der Rehaklinik Sonnhalde in Donaueschingen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Berater der Aktion Gesunder Rücken e.V. kennt sich aus: «Die Bandscheibe ist eine knorpelige Verbindung zwischen zwei Wirbeln, die Stösse und Druck auf unsere Wirbelsäule abpuffert wie ein Stossdämpfer. Ihr Kern ist eine gallertartige Masse, die von einem faserigen Ring aus festem Bindegewebe umschlossen wird. Diese Gallertmasse nimmt Wasser auf, welches unser Körpergewicht im Laufe des Tages auspresst – quasi wie ein Schwamm. Leider können unsere Schwämme mit zunehmendem Lebensalter das Wasser nicht mehr ganz so gut binden, ihre Elastizität nimmt ab und damit auch die Pufferfunktion.» Und dann gehen die Beschwerden los.

Wer rastet, der rostet

Diese Lebensweisheit gilt ganz besonders für unsere Bandscheiben, denn sie lieben es, in Bewegung zu bleiben! Ob schwere oder einseitige Belastung – eine Ausgleichsbewegung wirkt Wunder. Zudem helfen Dehnübungen, die Muskulatur und Faszien wieder auf Vordermann zu bringen. Regelmässiges Training der Rückenmuskulatur entlastet die Bandscheiben. Ach, übrigens: Um die Rückenmuskulatur zu stärken, muss auch die Bauchmuskulatur mit ran! Ein wahres Lebenselixier für unsere Bandscheiben ist Wasser – also täglich immer ausreichend trinken.

Daneben sorgt aber auch eine bewusste Ernährung für das Wohlbefinden unserer Stossdämpfer. Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sichern eine optimale Versorgung des Körpers!

Einfache Tipps, die den Bandscheiben guttun:

  • Sorgen Sie für einen bewegten Alltag: Fahren Sie kurze Strecken auch mal mit dem Rad oder gehen Sie zu Fuss. Nehmen Sie die Treppe statt des Aufzugs. Stehen Sie zwischendurch mal vom Schreibtisch auf und gehen ein paar Schritte.
  • Bewahren Sie Haltung: Achten Sie bewusst auf Ihre Haltung – vermeiden Sie Zwangshaltungen und vorgebeugte Tätigkeiten, stehen Sie möglichst aufrecht, fordern Sie Ihre Rückenmuskulatur und nehmen Sie immer wieder einen Haltungswechsel vor. Auch bei PC-Tätigkeiten gilt: Die nächste Position ist die beste Position. Also immer schön in Bewegung bleiben und auch im Sitzen oft die Position verändern.
  • Die richtige Ausstattung machts: Nutzen Sie möglichst Equipment, das die Rückengesundheit fördert. In jedem Lebensbereich gibt es Möbel und Lösungen, welche Ihr persönliches Umfeld ergonomischer machen können und Ihnen den Tag erleichtern.
  • Alles ganz entspannt: Es gibt zahlreiche Entspannungstechniken – finden Sie die richtige für Sie, um unbewusste Anspannungen zu lösen. Wie wäre es mit autogenem Training, ASMR oder bewussten Atemtechniken?
  • Freundschaftliches Miteinander: Die Pflege von Kontakten und Freundschaften pflegt auch unser Wohlbefinden. Gemeinsame Aktivitäten und schöne Momente sind daher ebenfalls heilsam.
  • Nehmen Sies sportlich: Treiben Sie Sport, idealerweise auch an der frischen Luft. Trainieren Sie, aber ohne sich zu überlasten. Aber auch regelmäddige Spaziergänge, gern in der Natur, oder Radtouren wirken entspannend und fördern die Rückengesundheit.

Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

Updates für das Sicherheitsfunknetz Polycom

Die Modernisierung des Sicherheitsfunknetzes Polycom schreitet laut Angaben des Bundes voran. Länger pendent war ein wichtiges Rollout einer Lieferfirma. Gesamthaft müssen schweizweit 754 Antennenstandorte mit den zugehörigen Komponenten erneuert werden.

Polycom
Polycom-Funkgeräte ©Kanton Uri/Amt für Kantonspolizei

Beim Funknetz Polycom handelt es sich um ein flächendeckende Funk-Sicherheitsnetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS). Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb und zwischen den verschiedenen Organisationen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen, Zivilschutz und unterstützenden Verbänden der Armee. Schon seit einiger Zeit ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) daran, bestehende 55’000′ Nutzer mit allen Funktionen in die neuste Generation der Kommunikationsinfrastruktur zu hieven. Ein grosser Teil der genutzten Geräte muss aufgrund des Technologiewandels von Time Division Multiplexing (TDM) auf die IP-Technologie erneuert werden.

Nun schreite die Modernisierung des Sicherheitsfunknetzes voran, wie es beim BABS heisst. Dank der Zusammenarbeit mit der Lieferfirma konnten nach eigenen Angaben die ausstehenden Mängel und Pendenzen behoben werden, wodurch seit 10. Oktober die Freigabe für die schweizweite Migration eines Massen-Rollouts auf die neuste Generation erteilt werden konnte. Mit den Updates lassen sich nun sämtliche Antennenstandorte des Bundes bis 2024 vollständig modernisieren. Ausstehende Mängel und Funktionalitäten konnten laut dem BABS abgearbeitet werden.

Schweizweite Umrüstung aller 754 Standorte bis 2024

Mit dem Entscheid zum Massenrollout erfolge nun in Absprache mit den Kantonen die Modernisierung aller Polycom-Netze. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Netz, bei den Grenzkantonen sind die rund 250 Antennen-Standorte vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingebunden. Gesamthaft müssen somit 754 Antennenstandorte mit den zugehörigen Komponenten erneuert werden, wovon rund 90 bereits im Rahmen der Pilotphase migriert wurden; unter anderem wurden die Antennen der Kantone Aargau, Bern, Uri, Tessin, Neuenburg, Waadt, Thurgau, Solothurn dabei umgerüstet.

Bis Ende 2022 werden nun die Antennenstandorte der Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen erneuert und die Arbeiten im Kanton Bern werden weitergeführt. Das anspruchsvolle Ziel bleibe die Erneuerung aller Antennenstandorte bis Ende 2024, um damit einen über 2025 hinausgehenden Parallelbetrieb der alten und neuen Komponenten, welcher zu Mehrkosten führen würde, zu vermeiden, schreibt das BABS.

Quelle: BABS/Redaktion

Krisenmanagement im Nuklearfall

In einer Sitzung von Ende September legte der Bundesrat zusammen mit dem VBS eine Krisenorganisation fest, um eine wirksame und schnelle Reaktion im Ereignisfall sicherzustellen.

Krisenorganisation
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Das VBS hält es in seiner aktuellen Lageeinschätzung für un­wahrscheinlich, dass im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine mit dem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder einem absichtlichen Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist. Sollte es dennoch zu einem nuklearen Ereignis in der Ukraine kommen, so würde dies eine Krise von grosser Tragweite, Komplexität und insbesondere zeitlicher Dringlichkeit darstellen. Um eine schnelle und wirksame Reaktion im Ereignisfall sicher­zustellen, legte der Bundesrat Ende September die Krisen­organisation und Federführung fest.

Der Bundesrat hat das VBS deshalb ermächtigt, bei Eintritt eines nuklearen Ereignisses oder wenn sich ein solches abzeichnet, den Bundesstab Bevölkerungsschutz als Strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen. Dieser wird durch den Generalsekretär VBS geleitet. Einsitz nehmen die General­sekretärinnen oder Generalsekretäre aller Departemente, der Bundesratssprecher, die Direktorinnen oder Direktoren des BAG, des BABS, des BAZG und des BFE, ein Vertreter der Armee sowie die Generalsekretäre der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirekto­rinnen und -direktoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuer­wehr (RK MZF).

Laut dem Bund werden keine neuen und parallelen Strukturen geschaffen. Die Direktorenkonferenz des Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB werde ereignisspezifisch zusammengesetzt, um ein effizientes Krisenmanagement zu gewährleisten. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sind bei den einzelnen Bundesstellen angesiedelt.

Quelle: VBS/Redaktion

Influenza-A-Virus lässt sich bald ausschalten

Das Influenza-A-Virus (IAV) sorgt weltweit für 250'000 bis 500'000 Todesfälle pro Jahr. Forsachene haben nun das Gen TDRD7 als wichtigen Regulator gegen das Virus identifiziert, das bei zahllosen Menschen Atemwegsinfektionen verursacht.

Influenza-A-Virus
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Das Influenza-A-Virus (IAV), das weltweit für 250’000 bis 500’000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich ist, könnte dank Forschern der Icahn School of Medicine, die zum Mount Sinai Health System gehört, bald seinen Schrecken verlieren. Die Experten haben das Gen TDRD7 als wichtigen Regulator gegen das Virus identifiziert, das bei zahllosen Menschen Atemwegsinfektionen verursacht. Das könnte die Entwicklung neuartiger therapeutischer Interventionen gegen eine Influenzavirusinfektion erleichtern.

Viren nutzen geschwächtes Gen

Die Forscher haben sogenannte RNA-Sequenzierung genutzt, um die Genexpression im Laufe der Zeit in Zellen und Geweben zu analysieren, die von IAV-infizierten Menschen, Frettchen und Mäusen gesammelt worden waren. So liessen sich mehrere wichtige Abwehrprozesse erkennen. Ein Gen, das eine Schlüsselrolle bei immunologischen Abwehrmechanismen gegen IAV spielt, ist TDRD7. Um das zu beweisen, kamen Wirkstoffen zum Einsatz, die das Gen hemmen. Prompt vermehrte sich IAV viel schneller.

Die Wissenschaftler schliessen daraus, dass das Gen eine wichtige Waffe gegen Infektionen ist, die allerdings noch verschärft werden muss, wie es heisst. «Die Identifizierung sowohl häufiger als auch artspezifischer Reaktionen auf Influenza ist für die Entwicklung wirksamer Therapien gegen Grippe unerlässlich und kann auch dazu beitragen, die Erforschung anderer Atemwegsinfektionen wie Covid-19 zu verbessern», sagt Christian Forst, Assistenzprofessor für Genetik und Genomwissenschaften sowie Mikrobiologie.

Reaktionen des Immunsystems

Infiziert IAV seinen Host, beginnt eine immunologische Reaktion, die aus einer Reihe von molekularen Prozessen besteht. IAV kann auf verschiedene Arten infizieren, und physiologische und genetische Unterschiede zu unterschiedlichen Wirtsreaktionen beitragen. Die einen werden mit dem Angreifer locker fertig, andere tun sich schwer, sind letztlich aber doch erfolgreich und wieder andere erkranken schwer. «Die Identifizierung wichtiger Abwehrprozesse und Schlüsselregulatoren kann die Entwicklung von Therapien bei IAV-Infektionen erleichtern», sagt Bin Zhang, Direktor des Zentrums für transformative Krankheitsmodellierung.

Quelle: Pressetext.com

Sinkende Tendenz bei Suiziden

Im Jahr 2020 hat die Gesamtzahl der Suizide weiter abgenommen. Seit dem Höchststand in der Periode 1980–1985 gehen die Zahlen kontinuierlich zurück.

Suizide
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Das Thema psychischer Auswirkungen der Corona-Krise war im ersten Jahr der Pandemie medial stark präsent. Forschungsberichte für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung im ersten Pandemiejahr nicht in ihrer psychischen Gesundheit tangiert war. Bei gewissen Bevölkerungsgruppen, etwa bei jungen Menschen, haben psychische Belastungen hingegen zugenommen, bei jungen Frauen auch zum Beispiel Hospitalisierungen aufgrund mutmasslicher Suizidversuche. Erste Daten zeigten keinen Anstieg von Suiziden.

Diese vorläufigen Erkenntnisse werden nun durch die Todesursachenstatistik 2020 bestätigt. In diesem Jahr haben schweizweit 696 Männer und 276 Frauen Suizid begangen, im Vergleich zu 2019 sind das gleichviele Frauen und 46 Männer weniger. Wie schon in der Vergangenheit zeigten sich auch im Jahr 2020 wieder deutliche Unterschiede nach Geschlecht und Alter: Zwei Drittel der Suizide wurden von Männern begangen, ein Drittel von Frauen. Über 70 Prozent der Suizide geschahen bei Personen über 45 Jahren, sieben Prozent bis acht Prozent der Fälle betrafen Männer und Frauen unter 25 Jahren.

Das Bundesamt für Statistik BFS erfasst Suizide im Rahmen der Todesursachenstatistik und publiziert diese jährlich.

Quelle: BAG

Microsoft tüftelt an Meldesystem bei Teams

Microsoft arbeitet daran, Microsoft Defender für Office 365 zu aktualisieren, damit Benutzer von Microsoft Teams das Sicherheitsteam ihres Unternehmens über fragwürdige Nachrichten informieren können. 

Microsoft Teams
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Softwareriese Microsoft tüftelt an einem neuen Update für Microsoft Defender für Office 365. Die Aktualisierung soll Nutzenden von Microsoft Teams den Vorteil verschaffen, das Sicherheitsteams ihres Unternehmens über verdächtige Nachrichten zu informieren, wie das Portal «Bleeping Computer» berichtet. Das neue Feature soll dabei Administratoren ermöglichen, potenziell gefährliche Nachrichten besser zu filtern, mit denen beispielsweise Mitarbeitende auf Phishing-Webseiten umgeleitet werden könnten.

In der Microsoft 365 Roadmap steht dazu Folgendes: «Der Anwender wird in der Lage sein, verdächtige Microsoft-Teams-Nachrichten als Sicherheitsbedrohung zu melden, genau wie sie es bei E-Mails tun, um der Organisation zu helfen, sich vor Angriffen über Microsoft Teams zu schützen.

Quelle: Redaktion

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