Mobile Zugangslösungen im Trend?

Laut einer globalen Studie plant mehr als die Hälfte der Unternehmen ein Upgrade ihrer Zutrittskontrollkomponenten mit Mobile-Access-Lösungen. 

Mobiler Zugriff
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Laut dem Bericht «2021 State of Physical Access Control Report»,der durch HID Global und den Sicherheitsverband Asis International zustande gekommen ist, haben es sich viele Unternehmen zum Ziel gesetzt, die Zutrittsverwaltung mittels digitaler Prozesse intelligenter zu gestalten. Die Hälfte der befragten Unternehmen denkt an ein Umrüsten auf Mobile-Access-Lösungen. Hauptgrund: Die Nutzung einer digitalen, Cloud-basierten Plattform könne die Zutrittskontrolle zudem stark vereinfachen und verbessern, indem beispielsweise Zugangsinformationen aus der Ferne bereitgestellt und wieder entzogen werden können, so die Ausgangslage der Studie.

Die grösste Schwierigkeit einer neuen Vernetzung liege jedoch für viele Befragte in der Implementierung (46 Prozent) oder in der Verwaltung mehrerer Zugangsdaten in verschiedenen Systemen (45 Prozent). Die Zahl der Unternehmen, die vermehrt Implementierungen vornehmen könnten, liegt laut der Befragung von HID Global bei über 50 Prozent, da diese meist bei Konvergenzprojekten zum Einsatz gelangen, wenn eine engere Verzahnung von Gebäudemanagement mit Sicherheitstechnik und IT erforderlich wird.

Berührungslose Funktionen als nächstes Feature

61 Prozent der Verantwortlichen von physischen Zutrittskontrollsystemen berichten, dass sie enger mit IT-Verantwortlichen kooperieren würden, um die bestmöglichen Sicherheitsstandards umzusetzen. 52 Prozent der Befragten geben zu Protokoll, dass sie zu diesen Zwecken mit der IT-Abteilung nach neuen Technologien Ausschau halten werden. Die Befragten gaben an, dass berührungslose Funktionen das wichtigste Feature sei, das sie sich von neuen Zugangssystemen erhoffen. Berührungslose Zugangslösungen sind aber auch an neue Anforderungen gekoppelt wie beispielsweise der Kontaktverfolgung und Echtzeitortungsdienste (RTLS).

Trend nach mehr Benutzerfreundlichkeit

Laut der Studie gaben fast 37 Prozent der Umfrageteilnehmenden an, dass sie eine Vielzahl der Mitarbeitenden und Besucher kennen, aber nicht deren Standort. Weitere 32 Prozent kennen laut der Umfrage weder Anzahl noch den Echtzeitstandort ihrer Mitarbeitenden und Besucher auf dem Firmengelände. 21 Prozent der Unternehmen verlassen sich noch immer auf Papierlisten, um ihre Besucher und die Gebäudenutzung zu protokollieren.

Allgemein tendiere die Branche zu sicheren Zugangskontrolltechnologien, bei denen die Benutzerfreundlichkeit und ein effizientes Anmeldemanagement im Vordergrund stünden.

Im Jahr 2020 sollen mindestens 58 Prozent der Unternehmen mindestens eine Form von sicherer Anmeldetechnologie eingesetzt haben. «Mobile» gelte laut der Studie als eine führende Stossrichtung fortschrittlicher Anmeldetechnologien, welche die Zugangskontrolle in die Hände der Mitarbeiter, Auftragnehmer und Besucher legt.

Der ganze Trend-Report ist inzwischen als PDF frei zugänglich.

Sirenen und Alertswiss erfolgreich getestet 

Anfangs Februar wurde in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest durchgeführt. Fazit: 99 Prozent der Sirenen funktionieren einwandfrei.

Sirenentest
Bild: Tony Baggett, Fotolia

Am 2. Februar wurde in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest durchgeführt. Laut Mitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) funktionieren 99 Prozent der Alarmierungssysteme einwandfrei. Da die Sirenen jedes Jahr getestet und festgestellte Mängel im Anschluss behoben würden, könne die Funktionssicherheit auf sehr hohem Niveau gehalten werden.

Die Kantone und Gemeinden seien jedoch nun angehalten, die defekten Anlagen umgehend zu reparieren und zu ersetzen.

Parallel zur Auslösung der Sirenen wurde auf der Alertswiss-Website alert.swiss, sowie auf der Alertswiss Mobile App eine Informationsmeldung ausgelöst. Mit den Alertswiss-Dienstleistungen könne sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten. Verhaltensanweisungen können von den zuständigen Behörden schnell und direkt an die betroffene Bevölkerung übermittelt werden.

In der Schweiz gibt es zum Schutz der Bevölkerung rund 7200 Sirenen für den Allgemeinen Alarm. Davon werden rund 5000 Sirenen stationär und etwa 2200 Sirenen mobil eingesetzt.

Nützliche Links:

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Sirenen und Alertswiss erfolgreich getestet 

Anfangs Februar wurde in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest durchgeführt. Fazit: 99 Prozent der Sirenen funktionieren einwandfrei.

Sirenentest
Bild: Tony Baggett, Fotolia

Am 2. Februar wurde in der gesamten Schweiz der jährliche Sirenentest durchgeführt. Laut Mitteilung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) funktionieren 99 Prozent der Alarmierungssysteme einwandfrei. Da die Sirenen jedes Jahr getestet und festgestellte Mängel im Anschluss behoben würden, könne die Funktionssicherheit auf sehr hohem Niveau gehalten werden.

Die Kantone und Gemeinden seien jedoch nun angehalten, die defekten Anlagen umgehend zu reparieren und zu ersetzen.

Parallel zur Auslösung der Sirenen wurde auf der Alertswiss-Website alert.swiss, sowie auf der Alertswiss Mobile App eine Informationsmeldung ausgelöst. Mit den Alertswiss-Dienstleistungen könne sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten. Verhaltensanweisungen können von den zuständigen Behörden schnell und direkt an die betroffene Bevölkerung übermittelt werden.

In der Schweiz gibt es zum Schutz der Bevölkerung rund 7200 Sirenen für den Allgemeinen Alarm. Davon werden rund 5000 Sirenen stationär und etwa 2200 Sirenen mobil eingesetzt.

Nützliche Links:

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Bundesgericht bewilligt Aufzeichnung von Tastatureingaben

Die Zürcher Staatsanwaltschaft setzte bei einer Strafuntersuchung eine Software ein, um die Tastatureingaben eines Verdächtigen aufzuzeichnen. Das Bundesgericht hat den Einsatz der Überwachungsmassnahme gutgeheissen.

Überwachungsmassnahme
Keylogger Computer Spy Concept. Recording Each Keyboard Button Strike.

Das Bundesgericht hat dem Einsatz einer Software zur Aufzeichnung von Tastatureingaben eines Verdächtigen gutgeheissen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte mit einem sogenannten Keylogger an Passwörter eines Verdächtigen gelangen, der im Darknet mit Drogen handelte.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen. Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft, die im Darknet mit Betäubungsmitteln handelte, wurden vonseiten der Zürcher Staatsanwaltschaft verschiedene geheime Überwachungsmassnahmen durchgeführt. Um mehr Erkenntnisse zum Umfang des Drogenhandels zu erlangen, wurde es notwendig, an die Passwörter des Verdächtigen zu gelangen. Ein Zwangsmassnahmengericht verweigerte zunächst den Einsatz eines sogenannten Keyloggers, um die Tastatureingaben des Täters aufzeichnen zu können.

Das Bundesgericht hat diese Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nun gutgeheissen und die Überwachungsmassnahme für eine bestimmte Zeit genehmigt. Die Voraussetzungen für den Einsatz eines technischen Überwachungsgeräts im Sinne von Artikel 280 der Strafprozessordnung (StPO) sind erfüllt.

Quelle: Bundesgericht

Neuer Leiter Werkstofftechnik im Swiss Safety Center

Bereits seit November 2021 leitet neu Dr. Arnulf Hörtnagl den Bereich Werkstofftechnik des Swiss Safety Centers in Wallisellen. Er will das Dienstleistungsangebot weiter ausbauen.

Werkstofftechnik

Nachdem bereits kürzlich ein neuer Qualitätsleiter für die gesamte SVTI-Gruppe vorgestellt worden war, gibt es im Swiss Safety Center eine weitere Personalie zu vermelden: Seit November 2021 ist nun Dr. Arnulf Hörtnagl neuer Leiter Werkstofftechnik.

Er ist Maschinenbau-Ingenieur mit weiterführenden Vertiefungen auf Fertigungstechnik und Werkstoffkunde. Seine wissenschaftliche Tätigkeit führte zur Promotion und zur Vertiefung in den Bereich Korrosion, Tribologie und nichtrostende Stähle. Dank seiner beruflichen Tätigkeit, in verschiedenen, international tätigen Labors, erweiterte er sein Know-how in Richtung der Kunststofftechnik und eignete sich sein Rüstzeug im Vertrieb wie auch in der Leitung von F+E-Projekten an. In der Weitergabe von Fachwissen bringt er Erfahrung aus seiner zweijährigen Dozententätigkeit für Werkstoffkunde mit. Seine exzellente Vernetzung in der Schweizer «KMU-Szene» ergänzen sein Profil ideal, wie das Swiss Safety Center mitteilt.

Kompetenzbereich Werkstofftechnik weiter ausbauen

In seiner neuen Funktion ist er verantwortlich für das Prüflabor, welches im Bereich Werkstoffprüfung und Schadenanalytik an vornehmlich metallischen Werkstoffen seine Kernkompetenz hat. Sein Ziel ist die Ausweitung des Dienstleistungsangebotes auf Prüfung und Analyse von nichtrostenden Stählen und der Bereich der Kunststofftechnik sowie die Vertiefung der elektrochemischen Korrosionsmessungen. Das Prüflabor sieht er als Kompetenzzentrum und Partner für einzelne Untersuchungen bis hin zu komplexen Fragestellungen für KMU aller Grössen, verschiedenster Branchen, national wie international.

Das Swiss Safety Center, Teil der SVTI-Gruppe, verfügt im Rahmen seiner Aufgabenbereiche zu Schadensprävention und Brandschutz auch über anerkannte Kompetenz auf den Gebieten Werkstofftechnik und -wissenschaft, Metallkunde, Materialografie sowie Korrosion und erstellt Schadensanalysen, Expertisen und Gutachten. Dazu führt das Swiss Safety Center eine Vielzahl an auch zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen durch, stationär im eigenen Prüflabor oder mobil vor Ort.

Quelle: Swiss Safety Center 

Neuer Leiter Werkstofftechnik im Swiss Safety Center

Bereits seit November 2021 leitet neu Dr. Arnulf Hörtnagl den Bereich Werkstofftechnik des Swiss Safety Centers in Wallisellen. Er will das Dienstleistungsangebot weiter ausbauen.

Arnulf Hörtnagl

Nachdem bereits kürzlich ein neuer Qualitätsleiter für die gesamte SVTI-Gruppe vorgestellt worden war, gibt es im Swiss Safety Center eine weitere Personalie zu vermelden: Seit November 2021 ist nun Dr. Arnulf Hörtnagl neuer Leiter Werkstofftechnik.

Er ist Maschinenbau-Ingenieur mit weiterführenden Vertiefungen auf Fertigungstechnik und Werkstoffkunde. Seine wissenschaftliche Tätigkeit führte zur Promotion und zur Vertiefung in den Bereich Korrosion, Tribologie und nichtrostende Stähle. Dank seiner beruflichen Tätigkeit, in verschiedenen, international tätigen Labors, erweiterte er sein Know-how in Richtung der Kunststofftechnik und eignete sich sein Rüstzeug im Vertrieb wie auch in der Leitung von F+E-Projekten an. In der Weitergabe von Fachwissen bringt er Erfahrung aus seiner zweijährigen Dozententätigkeit für Werkstoffkunde mit. Seine exzellente Vernetzung in der Schweizer «KMU-Szene» ergänzen sein Profil ideal, wie das Swiss Safety Center mitteilt.

Kompetenzbereich Werkstofftechnik weiter ausbauen

In seiner neuen Funktion ist er verantwortlich für das Prüflabor, welches im Bereich Werkstoffprüfung und Schadenanalytik an vornehmlich metallischen Werkstoffen seine Kernkompetenz hat. Sein Ziel ist die Ausweitung des Dienstleistungsangebotes auf Prüfung und Analyse von nichtrostenden Stählen und der Bereich der Kunststofftechnik sowie die Vertiefung der elektrochemischen Korrosionsmessungen. Das Prüflabor sieht er als Kompetenzzentrum und Partner für einzelne Untersuchungen bis hin zu komplexen Fragestellungen für KMU aller Grössen, verschiedenster Branchen, national wie international.

Das Swiss Safety Center, Teil der SVTI-Gruppe, verfügt im Rahmen seiner Aufgabenbereiche zu Schadensprävention und Brandschutz auch über anerkannte Kompetenz auf den Gebieten Werkstofftechnik und -wissenschaft, Metallkunde, Materialografie sowie Korrosion und erstellt Schadensanalysen, Expertisen und Gutachten. Dazu führt das Swiss Safety Center eine Vielzahl an auch zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen durch, stationär im eigenen Prüflabor oder mobil vor Ort.

Quelle: Swiss Safety Center 

Das Einmaleins der Kabeltrassen

Als Kabeltrassen kann man allgemein alle Wege bezeichnen, über die Strom oder Daten transportiert werden, sei es in der Erde, über Freileitungen oder Stromschienensysteme. Oder auch via fest installierte Systeme in Schächten. Nachfolgend soll aber der Fokus auf die in Gebäuden und insbesondere sicherheitskritischen Umgebungen wie beispielsweise in Rechenzentren und Leitstellen verlegten bzw. zu verlegenden Trassen gelegt werden, welche mit Tragsystemen abgehängt werden.

Kabeltrassen
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Bevor ein Kabel auf die Trasse gelegt wird, bedarf es einer Anzahl vorbereitender Planungen, welche in der Praxis selten mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt, teilweise aber auch von Auftraggebern nicht gefordert werden. Nachfolgend einige Hinweise und Anregungen, welche bei der nächsten Baumassnahme umgesetzt werden können:

  1. Am Anfang steht eine (oder mehrere) technische Anlage(n), die zu verkabeln ist (sind). Hier ist es wichtig, dass der Planer bzw. Lieferant die entsprechenden Schemata als Planungskonzept entwickelt. Dabei sollten sich die benötigten Leistungsparameter, Funktionseinheiten und Materialparameter wiederfinden.
  2. Werden die Funktionseinheiten bzw. technischen Anlagen mit dem im Haus verwendeten Kennzeichnungssystem versehen, besteht von Anfang an eine eindeutige Grundlage für alle beteiligten Gewerke in der Realisierung von Schnittstellen.
  3. Die Start- und Zielpunkte sollten sowohl in Betriebsmittel-Lageplänen als auch später in den Kabelzuglisten integriert sein.
  4. Nun beginnt die wichtigste Arbeit eines Planers: Die entsprechenden Kabelwege müssen gefunden und festgelegt werden. Grössere Planungsbüros gehen mittlerweile den Weg einer 3D-gestützten Trassenplanung, um Kollisionen mit anderen Medien (Wasser-/ oder Abwasserrohre, Heizungsrohre, Lüftungsschächte usw.) zu erkennen und auch frühzeitig den Anforderungen, z.B. denen einer normgerechten Brandschottung, zu entsprechen. Auch kann man Forderungen des Nutzers, z.B. nach redundanten Kabelwegen, entsprechen.
  5. Für die IT-Verkabelung besteht oft ausschliesslich die Planungsaufgabe, entsprechende Trassensysteme, meist als Kabelrinnen, in die Planung zu integrieren, da die Belegung entweder im Auftrag des Nutzers von einer anderen Firma übernommen wird oder man dieses vom eigenen Betriebspersonal nach Fertigstellung umsetzen möchte. Wie gross müssen die Trassen sein? Wie viele Daten­kabel gilt es zu integrieren? Gibt es Anforderungen an Kurvenradien? Können unterschiedliche Kabelsysteme auf einer Kabelrinne verlegt werden? Fragen über Fragen, die frühzeitig und unter aller Beteiligung zu klären sind.
  6. Im Ergebnis sollten folgende Parameter festgelegt sein:
    a. Spannungslevel
    b. Kabelaussendurchmesser
    c. Biegeradius
    d. Kabeltypbezeichnung
    e. Art (flexibel oder starr)
    f. Besondere Kabel (z.B. LWL)
    g. Start- und Zielort
    h. Beschriftung
    i. Eigen-/Fremdbeschaffung oder beigestellt
    j. Art der Befestigung
    k. Notwendige Spannungslevel-Trennung (nach VDE)
  7. Je länger die Kabelwege und je teurer die Kabelpreise, um so wichtiger ist eine ganzheitliche, ressourcensparende Kabeltrassenplanung.
  8. Die Berechnung der Kabellängen ist die Grundlage dafür, um die Kabelmengen bereits frühzeitig zu ermitteln. Dies kann cad-unterstützt in Datenbanken (Kabelrouting) erfolgen oder (bei kleineren Vorhaben) auch mit Tabellenkalkulationsprogrammen wie Excel. Die Ergebnisse sind dann die bekannten Kabelzuglisten. Daraus müssen dann die entsprechenden Belegungslisten für jede einzelne Kabelpritsche erstellt werden. Optimal ebenfalls datenbankbasiert! Warum? Jedes Kabel hat sein spezifisches Gewicht auf einer bestimmten Länge und bildet die Grundlage für die Ausprägung der Halterungen und der Trassengrösse.
  9. Ist die Pritschengrösse (meist mit 25 Prozent Reserve) ausgewählt, gilt es die Dimensionierung der Halterungen vorzunehmen. Aus Erfahrung können die Redaktoren des SicherheitsForum gerade im Bereich der Rechenzentren davon berichten, dass Pritschen bereits bei der Abnahme ohne die Belegung nutzereigener Verkabelungen «durchhängen». Warum? Deshalb sollte Bestandteil jeder Planung die Berechnung einer maximal zulässigen Kabellast nach DIN VDE 0639 T1 unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Kabel und der herstellerspezifischen Kabelgewichte (sind auf jedem Datenblatt der Hersteller angegeben) sein. Auf dieser Grundlage hat jeder Nutzer die Möglichkeit, seine zusätzlichen Installationen bis zur Maximalbelastung ebenfalls zu berechnen. Und der Installateur hat die Grundlage für die Auswahl des notwendigen Halterungssystems und seiner Belastung. Siemens-Lufthaken sind dabei die schlechteste Lösung!
  10. Nebeneffekt der Berechnungen: Es kann eine gleichmässige Lastverteilung angestrebt werden!
  11. Auch ist abzuwägen, ob einseitige Trassenhalterungen (insbesondere bei Decken) ausreichen oder eine beidseitige Halterung notwendig ist. Gerade beim Nachziehen von Kabeln bedeutet dies, dass das Kabel durch jede Halterung durchgefädelt werden muss.
  12. Kabelzüge werden heute gerade bei grösseren Projekten unabhängig von der Nutzung (Stark- oder Schwachstromkabel) von einer Firma realisiert. Deshalb sollte auch darüber nachgedacht werden, die Konzeption, Planung bis hin zur Betreuung der Umsetzung von darauf spezialisierten Planungsbüros begleiten zu lassen.
  13. So ist auch garantiert, dass die Abschlussdokumentation des Errichters auch den letztlich verbauten Zustand widerspiegelt.

Dieser Fachbericht erschien ursprünglich in der gedruckten Ausgabe SicherheitsForum 5-2021.

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Besseres Licht am Arbeitsplatz

Das richtige Licht am Arbeitsplatz ist entscheidend. Biologisch wirksame Beleuchtung erleichtert zudem die Rückkehr ins Homeoffice.

Biologisch wirksame Beleuchtung
© licht.de/Waldmann

Raus aus dem Homeoffice, rein ins Homeoffice: Das Coronavirus breitet sich seit Beginn der Erkältungszeit wieder aus. Schon im zweiten Quartal des letzten Jahres arbeitete laut Ifo-Institut pandemiebedingt ein grosser Teil der Beschäftigten zumindest zeitweise von zu Hause aus. Ein guter Grund, dem heimischen Arbeits­platz ein Upgrade zu verpassen: mit biologisch wirksamer Beleuchtung. «Licht dient nicht nur dem Sehen, es taktet auch die innere Uhr des Menschen», erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Eine Beleuchtung, die dem natürlichen Tageslicht nachempfunden ist, wechselt Helligkeit, Lichtfarbe und Dynamik im Laufe des Tages. So unterstützt sie den Biorhythmus, fördert Vitalität und Wohlbefinden.

Moderne LED-Leuchten haben zum Teil schon Programme integriert, die diesen komplexen Ablauf wiedergeben. Gut geeignet fürs Arbeitszimmer sind zum Beispiel Deckenleuchten oder professionelle Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten – ein Lichtkonzept, das den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. «Morgens weckt helles, kühles Licht die Lebensgeister und fördert die Konzentration», so Waldorf. ­Dafür sorgen hohe Blauanteile im Licht (mindestens 5300 Kelvin). Gegen Abend wird die Lichtfarbe dann rötlicher, die Beleuchtung gedämpfter (z.B. 2700 Kelvin). So kann sich der Körper optimal auf die Nachtruhe vorbereiten. Bildschirme sollten dann im Nachtmodus betrieben werden. Das fördert den erholsamen Schlaf.

Anforderungen an Arbeitsplätze

Die Grundbeleuchtung im Arbeitszimmer hilft, zu starke Kontraste zwischen Arbeitsplatz und Umgebung zu vermeiden und schont die Augen. Zusätzliche und qualitativ hochwertige Leuchten machen bei ständiger Heimarbeit Sinn, denn dann verlangt auch der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro.

Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte direkt am Arbeitsplatz zum Einsatz. Der Tipp vom Experten: «Beim Schreiben sollte das Licht bei Rechtshändern von links und bei Linkshändern von rechts kommen, damit kein Schatten stört. Positionieren Sie die Leuchte so, dass keine Reflexe auf Bildschirmen und glänzenden Flächen entstehen», rät Waldorf.

Tipp zum Leuchtenkauf

In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Weil wohl die wenigsten Menschen zu Hause mit einem Luxmeter nachmessen, gilt als Faustformel für den Leuchtenkauf: etwa 1000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen. Da Normen aber stets nur Mindestwerte nennen, ist mehr Licht in vielen Fällen auch die bessere Wahl.

Wohin mit alten Lampen?

Erreichen Leuchtmittel dann doch einmal das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne.

EU-Fahrplan für mehr Effizienz

In zwei Jahren geht es in die nächste Runde: Ab 1. September 2023 werden lineare T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35 nicht mehr in den Verkehr gebracht.

Quelle: licht.de

Mehr Rücksicht bei Velos und E-Bikes

Das Bundesamt für Strassen (Astra) und Fachverbände machen Verkehrsteilnehmende mit einer neuen Broschüre auf das korrekte Verhalten auf den Strassen in Interaktion mit Velo- und E-Bikefahrenden aufmerksam. Angesprochen werden sowohl die Zweiradfahrenden als auch die Autofahrenden.

Mehr Rücksicht bei Velos und E-Bikes
© Depositphotos

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) sind nach wie vor E-Bike- und Velofahrende von vielen Verkehrsunfällen betroffen. Dies vor dem Hintergrund, weil E-Bikes und Velos sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Damit kommt es aber auch immer wieder zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Mehr Rücksicht und Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden sowie eine gute Veloausrüstung könne zu mehr Sicherheit auf den Strassen beitragen.

Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Strassen (Astra) zusammen mit verschiedenen Partnerorganisationen eine «Velo-Knigge»-Broschüre lanciert. Das Infoblatt gibt Tipps zum «guten Benehmen» von und gegenüber Velofahrenden:

  • Was gehört zu einer guten Ausrüstung des Velos und der Velofahrenden, damit sie sicher unterwegs sind?
  • Wie verhält man sich korrekt auf gemeinsamen Flächen für den Fuss- und Radverkehr?
  • Wie lässt sich Unaufmerksamkeit und Ablenkung verhindern?
  • Was müssen Autolenkende und Velofahrende beim Befahren von Kreiseln beachten?
  • Wie können Autofahrerinnen und -fahrer sicher Velos und E-Bikes überholen?
  • Was ist zu beachten, um ein E-Bike zu beherrschen?
  • Worauf ist zu achten, wenn man Kinder oder Waren auf dem Velo oder in einem Anhänger mitführt?
  • Welche Regeln gelten für die Koexistenz von Mountainbikern und Wanderern?
  • Welche Regeln gelten bei E-Trottinettes?

Wichtig: Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tempo bis 25 km/hund bis 45 km/h auch am Tag mit Licht unterwegs sein.

Quelle: Astra

Verschärfte Anforderungen an Geldtransporte im Kanton Waadt

Seit dem ersten Februar 2022 gelangt im Kanton Waadt ein neues Gesetz zum Sicherheitstransport von Gütern und Werten zur Anwendung. Die neu definierten Massnahmen sollen den Bedürfnissen der Branche Rechnung tragen und zu einem besseren Schutz des Personals und der transportierten Güter beitragen.

Sicherheitstransport
Gepanzerter Geldtransporter (Symbolbild) ©depositphotos

Nach den Angriffen auf verschiedene Geldtransporter in den Jahren 2018 und 2019 hatte die Waadtländer Kantonsregierung am 11. Dezember einen dringenden Beschluss zu neuen Bedingungen rund um Werttransporte verabschiedet.

Dieser wird nun seit dem 1. Februar 2022 durch ein Gesetz über den Sicherheitstransport von Gütern und Waren ersetzt, welches der Grossrat des Kantons am Oktober 2021 verabschiedet hat. Das Gesetz wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und den Transportunternehmen ausgearbeitet.

Panzerung und schwere Fahrzeuge bei sehr grossen Beträgen erforderlich

Bei sehr grossen Geldbeträgen muss der Transport nun mit sehr schweren Fahrzeugen von über 3,5 Tonnen erfolgen, die mit einer zusätzlichen Panzerung ausgestattet sind.

Die speziellen Fahrzeuge sind mit einer zusätzlichen Vorrichtung ausgestattet, um Banknoten im Falle Überfalls unbrauchbar zu machen. Ein Transport wird von mindestens zwei Mitarbeitenden, einschliesslich eines Fahrers, begleitet und darf nur zwischen 5 Uhr und 22 Uhr stattfinden. Der versicherte Höchstwert pro Fahrzeug beträgt zwölf Millionen Schweizer Franken.

Das Gesetz im Kanton Waadt sieht auch neue besondere Bedingungen für Geldautomaten, Kassen in Geschäften und Unternehmen sowie für den Transport von Edelmetallen und Wertgegenständen vor. Das Geld muss in mindestens zehn Kassetten verstaut werden, die über ein intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem (IBNS) verfügen. Der maximale Wert, der transportiert werden darf, beträgt pro Kassette eine Million Schweizer Franken.

Quelle: Kanton Waadt

Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 einer Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen genehmigt. Bei dem Hauptanliegen der breit abgestützten Revision geht es darum, die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu vereinfachen und praktikabler zu machen. 

Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen
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Über eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der kantonalen Vollzugsorgane und des Seco wurde ein Revisionspaket zur Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen verabschiedet, und im Jahr 2021 finalisiert. Die Revision betrifft mehrere Artikel der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und 2).

Im Vordergrund steht eine vereinfachte Anwendung der Gesetzesbestimmungen und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Erteilung der Arbeitszeitbewilligungen. Die Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit werden zudem angepasst und zwischen den Kantonen harmonisiert, um die Kontrolle der Kantone zu vereinfachen. Neu umschrieben werden etwa Sonderbestimmungen für Bäckereien, Metzgereibetriebe, die von der Nacht- und Sonntagsarbeit befreit sind. Eingeführt werden beispielsweise die Artikel 51a und 51b ArGV 2, wonach bestimmte Instandhaltungs- und Winterdienstarbeiten in der Nacht und sonntags ohne Bewilligung durchgeführt werden dürfen.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Quelle: Bundesrat

 

Bund verabschiedet Massnahmen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung

An einer Sitzung vom 2. Februar 2022 wurde in Bundesbern ein Uno-Massnahmenkatalog zur Rüstungskontrolle und Abrüstung verabschiedet. Festgelegt wurden fünf Aktionsfelder für Ziele und Massnahmen während der Jahre 2022 bis 2025. 

Uno-Massnahmenkatalog
©Pixabay

Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 2. Februar einen Massnahmenkatalog zur Rüstungskontrolle und Abrüstung verabschiedet. Was nukleares Arsenal anbelangt, setzt sich die Schweiz für eine vollständige Abrüstung ein. Der Weg zu diesem Ziel sei jedoch noch lang. Konkret im Vordergrund steht ein an die Uno eingereichtes Massnahmenpaket mit 25 anderen Staaten.

Vermeidung von Waffenhandel, autonomen Waffensystemen und chemischen Waffen

So bleibe der Einsatz von gefährlichen Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, im nationalen Gesetzesvollzug weiterhin verboten. Hier habe sich die Schweiz mit eigenen Leistungen in einem Labor in Spiez stark engagiert, worauf in Den Haag eine grosse Mehrheit einem Entscheid von Australien, der USA zugestimmt haben, den Einsatz solcher Waffen in ihren Ländern zu verbieten. Wie der Bundesrat schreibt, will die Schweiz zu einer Reduktion von bewaffneter Gewalt beitragen.

Der Waffenhandel soll zudem verantwortungsvoll bleiben. Autonome Waffensysteme bergen laut dem Bundesrat neben Chancen für die Sicherheit auch Risiken für die Menschheit und könnten zentrale Werte und Normen destabilisieren. Hier will sich die Schweiz für ein Abkommen einsetzen, um menschliche Kontrolle sicherzustellen, damit nicht rechtskonforme Waffen verhindert werden.

Im Cyberspace und im Weltraum will sich der Bundesrat stärker positionieren und «festgefahrene Prozesse» hinterfragen, um sich an wichtigen Diskussionen zu beteiligen, welche die Normen beim Einsatz neuer Technologien in Konflikten regeln, beispielsweise bei autonomen bzw. tödlichen Waffensystemen.

Quelle: Bundesrat

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