Am Mittwoch heulen die Sirenen

In der Schweiz werden einmal wieder landesweit am Mittwoch 5000 Sirenen für den Allgemeinen Alarm und 2200 mobile Sirenen getestet. Wie in den letzten Jahren werden auch die Alertswiss-Kanäle überprüft. Die Zahl der Alertswiss-Nutzerinnen und -Nutzer beträgt mittlerweile 1,2 Millionen.

Sirenen
Bild: Tony Baggett, Fotolia

Am Mittwoch, 2. Februar 2022, findet in der Schweiz landesweit der jährliche Sirenentest statt. Getestet werden 5000 stationäre und 2200 mobile Sirenen. Auch die Alarmierungsmöglichkeiten der Alertswiss-App werden mittels Versenden von Benachrichtigungen überprüft.

Getestet wird am 13:30 Uhr nachmittags. Ab dann heulen die Sirenen während einer Minute regelmässig und geben einen jeweils auf- und absteigenden Heulton von sich. Dabei handelt es sich um den sogenannten Allgemeinen Alarm. In den Gebieten nahe der Stauanlagen erklingt zudem zwischen 14:15 und 15 Uhr ein Wasseralarm. Laut Mitteilung des Bundes besteht dieses Signal aus zwölf tiefen Dauertönen von jeweils 20 Sekunden in Abständen von 10 Sekunden.

Darüber hinaus wird auch die mobile Anwendung Alertswiss durch Benachrichtigungen getestet, welche mittlerweile 1,2 Millionen Nutzerinnnen und Nutzer auf ihrem Handy installiert haben. Mit Alertswiss sei es möglich, der Bevölkerung auch bei kleinräumigen Ereignissen wie bei einem drohenden Murgang oder verschmutztem Trinkwasser eine Meldung zu Verhaltensempfehlungen zuzustellen.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Bei einem Allgemeinen Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests sei die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, den Anweisungen der Behörden zu folgen und die Nachbarn zu informieren, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) schreibt. Bei einem Wasseralarm sollte die Bevölkerung das gefährdete Gebiet umgehend verlassen.

Nützliche Links:

 

Quelle: BABS

Sicherheitsanlage für Bündner Gefängnis

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde im Bündner Hinterrheintal die Justizvollzugsanstalt (JVA) Cazis Tignez in Betrieb genommen. Damit wurde auch ein hochmodernes Gefängnis nach sehr hohen Sicherheitsansprüchen eröffnet. Überdacht wurde das ganze Spektrum rund um Einbruch-/Ausbruch- und Brandmelde-Technik, Videoüberwachung und Sicherheitsleitsystemen.

JVA Cazis Tignez
Bild: Ralph Feiner

Der Bau des neuen Gefängnisses, der Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez, zwischen Reichenau und Thusis in Graubünden hatte mehrere Gründe; einerseits war die bisherige Haftanstalt JVA Sennhof in Chur nicht mehr sicher genug, andererseits galt es, im gesamten Ostschweizer Strafvollzugskonkor­dat von Zürich ostwärts eine Kapazitätslücke zu schliessen. Des Weiteren hatten laut einer Mitteilung von Securiton Schweiz die beste­henden Gefängnisse den Auflagen und Anfor­derungen an einen sicheren Strafvollzug nicht mehr genügt.

Umfassende Sicherheitsanlage für Brandschutz und Videoüberwachung

Die neue Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez biete rund 110 Mitarbeitenden eine Beschäftigung, wovon rund 80 Stellen gänzlich neu besetzt und etwa 30 bestehende Arbeits­plätze von der JVA Sennhof verlegt werden konnten. Securiton fungierte für die Sicherheitstechnik und war verantwortlich für den Einbau der Brandmel­deanlage sowie für die Sicherheitsbereiche bei der Ein­bruch- bzw. Ausbruchmeldeanlage, der Videoüberwa­chung und der Installation des Sicherheitsleitsystems.

450 Kameras und 1200 Brandmelder

Im Bereich der Einbruch- und Ausbruchmeldeanlage sor­gen laut Securiton Schweiz nun unter anderem elf IP-basierte Einbruchmeldesysteme und überwachte Fenstergitter für sichere Verhältnisse. Die Videoüberwachungs­anlage besteht aus 450 Kameras. Die Brand­meldeanlage der Securiton AG umfasse 1200 Brand­melder und Ansaugrauchmelder. Letztere gelangen dort zum Einsatz, wo mit einer mutwilligen Beschädigung zu rechnen sei.

Neben einer Video-Gegensprechanlage für Zugänge und Korridore und dem Sicherheitsleitsystem in den Koridoren mit 8000 aufgeschal­teten Datenpunkten sorgt das Besucher-Iden­tifikationssystem für eine umfassende Sicherheit. Eine Biometrielösung sorgt unter anderem dafür, dass Besucher und Lieferanten beim Ein­tritt erfasst werden und die Daten beim Austritt verglichen werden.

Quelle: Securiton AG

Gaswarnanlagen warten

In einer Industrieanlage, aber auch in Produktionsbetrieben gehören Gefahrstoffe zum Alltag. Eine sichere Detektion, aber auch ein gewisses Grundsatzprinzip bei der Installation und Wartung von Gaswarnanlagen sind daher essenziell.

Gaswarnanlagen
©depositphotos

Die Herausforderungen an einen Errichter von Gaswarnanlagen in der Praxis sind vielfältig und auch mit viel Erfahrung nicht immer einfach zu bewältigen. Der ständige technische Fortschritt bringt auch immer wieder neue Herausforderungen und macht somit eine ständige Weiterbildung der Errichter, Firmen, Fachplaner und Sicherheitsbeauftragten notwendig.

Die Industrie entwickelt sich weiter und mit ihr auch unser Verständnis, wie wir eine sichere Arbeitsumgebung für Menschen erreichen können. Dennoch gibt es diverse Punkte, die auch in Zukunft gleich bleiben. Bei der Planung ­einer Gaswarnanlage stellt sich immer zuerst die Frage: Wieso muss ich diese Gase detektieren? Diese Frage ist essen­ziell.

Die zweite Frage, die sich stellt:

Geht es um Explosions- oder um Personenschutz? Oder doch vielleicht um eine Kombination aus beidem – was in der Praxis immer häufiger vorkommt. Wenn diese Grundsatzfragen richtig analysiert und ausgearbeitet werden, entsteht eine solide Basis, auf der man aufbauen kann. Weiter muss abgeklärt werden, wie sich das Gas verhält, ist es schwerer oder leichter als Luft? Neigt es zum Ausgasen? Wie verhält es sich betreffend Temperatur und Feuchtigkeit? Das ist eine durchaus wichtige Frage, denn diese hat einen direkten Einfluss auf die Sensorwahl.

Weitere Kriterien, die es aus der Sicht des Planers zu beachten gilt:

  • Müssen die Gasmelder in einer Ex-Zone installiert werden?
  • Sind Gasfallsteuerungen vorhanden? Was versteht man unter einer Gasfallsteuerung: beispielsweise Ventilationen/Einschaltungen, ­Gasventile schliessen,Spannungs­los-Schaltungen oder einen Pro­duktionsprozessstopp usw.

Ich will Ihnen das anhand eines Praxisbeispiels näher erläutern. Nehmen wir an, bei Kunde X wird eine neue Kälteanlage installiert, welche mit NH3 (Ammoniak) betrieben wird. Der Maschinenraum dieser Anlage soll nun mit einer Gaswarnanlage (GWA) überwacht werden.

In diesem konkreten Fall bietet sich das Suva-Merkblatt «Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher betreiben» an. Da NH3 einem Kältemittel der Sicherheitsklasse B2 entspricht, gelten gemäss Suva folgende Anforderungen an die GWA.

Falls die Kälteanlage nicht in den Bereich eines ständig besetzten Arbeitsplatzes fällt, werden die Alarmschwellen in der Praxis gemäss Suva auf folgende Werte gesetzt; ansonsten gilt der MAK-Wert: Die Voralarmschwelle liegt bei 10 Prozent UEG und es muss ein optischer und akustischer Alarm vor Ort ausgelöst werden. Die Hauptalarmschwelle liegt bei max. 20 Prozent UEG. Beim Erreichen dieser Schwelle müssen folgende zusätzliche Massnahmen erfolgen: Die gesamte Anlage und der Maschinenraum müssen spannungsfrei geschaltet werden, ausser den Betriebsmitteln mit Ex-Zonen-Konformität.

In der Praxis haben sich allerdings die folgenden Werte mit den dazugehörigen Massnahmen etabliert:

  • bei 50 ppm: Lüftung EIN
  • bei 200 ppm Personenalarm EIN
  • bei 900 ppm Maschine AUS
  • bei 30 000 ppm (20 Prozent UEG) Lastabwurf und Lüftung AUS.

Weiter besteht bei Erreichen des Haupt­alarms die Notwendigkeit, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Falls der Maschinenraum zusätzlich mit Brandmeldern ausgerüstet ist, muss eine Priorisierung der Alarme festgelegt werden. Was ist damit gemeint? In Bezug auf die Lüftung lässt sich Folgendes sagen: Bei einem Brand will man die ent­stehenden Rauchgase nicht über die Lüftungskanäle in Brandabschnitte ohne Brandschutzisolation verschleppen.

Bei einem Ammoniakaustritt hingegen ist es das Ziel, das Gas so schnell wie möglich über die Lüftung abzutransportieren. Das heisst, man muss entscheiden, was angesichts der Steuerung der Lüftung priorisiert werden soll, sollten beide Vorfälle gleichzeitig auftreten: der Brand oder die NH3-Havarie. Die Massnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. In der Praxis wird meistens der Brand als erste Priorität behandelt. Gerade in diesem speziellen Anwendungsbereich ist es gar nicht immer so einfach, im Voraus eine pauschale Aussage zu tätigen, was jetzt richtig oder falsch ist. Wenn man jedoch gewisse Grundsätze beachtet, befindet man sich auf dem richtigen Weg.

Neue SES-Richtlinie zu Gaswarnanlagen

Die neue SES-Richtlinie «Gaswarnanlagen» für die Detektion von Gasen und Dämpfen ist ein weiteres Dokument, das Ihnen bei der Planung und Errichtung einer Gaswarnanlage Hilfestellung leisten kann. Die neue Richtlinie erscheint im Januar 2022 und wurde nach den aktuellen technischen Neuerungen angepasst, weiter wurden die früheren zwei Richtlinien «Explosionsfähige Gase» und «Toxische Gase und Sauerstoff» in einem Dokument zusammengefasst.

Sie finden in der Richtlinie Begriffserklärungen, die Anforderungen an eine GWA, an den Gasmelder sowie die Funktionsweise verschiedener Messprinzipien der Gassensoren und entsprechende Vorschläge, auf die Sie achten müssen.

In der Vergangenheit, auch in jüngster, gab es immer wieder Ereignisse, bei denen neben immensem Sachschaden leider auch Menschen verletzt oder getötet wurden. Nachfolgend eine Chronik, was in letzter Zeit passiert ist:

Solche Vorfälle gibt es immer wieder und das sind längst nicht alle Ereignisse: Ich will auch nicht so weit gehen und sagen, dass alle diese Ereignisse mit einer GWA hätten verhindert werden können, aber eine Gaswarnanlage hätte bei gewissen Ereignissen definitiv einen positiven Impact haben und Schlimmeres vielleicht verhindern können. Dennoch muss man sich realistisch eingestehen, dass sich nicht alles mit einer GWA verhindern lässt. Denn es gibt immer noch einen wesentlichen Punkt, den man nicht vergessen darf, und das ist der Risikofaktor Mensch. Wir Menschen machen Fehler. Das ist menschlich und soll auch so sein. Aus Fehlern kann man lernen. Da dies eine Tatsache ist, muss man dem Rechnung tragen, indem man die Menschen immer wieder auf die Gefahren aufmerksam macht und dementsprechend schult, wie mit der GWA in ihrem Betrieb richtig umgegangen werden muss.

Einige Punkte, auf die man dabei Wert legen sollte, sind:

  • Auf was muss ich achten?
  • Was bedeutet diese Blitzleuchte oder dieses Alarmhorn?
  • Wo ist der Sammelplatz?
  • Diese Gefahrenanalyse bezieht sich aber nicht nur auf einen Industriebetrieb, sondern auch auf Wohnhäuser, die mit Gaswarnanlagen ausgerüstet sind. Die Menschen, die dort leben, müssen geschult und informiert werden, wie sie sich bei einem Gasalarm zu verhalten haben, denn ungeschulte Personen verhalten sich oft falsch und verschlimmern die Situation nicht selten zusätzlich – zum Beispiel durch Betätigen eines Lichtschalters in einem Keller, der ein explosionsfähiges Gasgemisch enthält, wodurch dieses zur Zündung gelangen kann.

Ich denke, das wollen wir doch alle verhindern.

Siemens-Studie nennt Prioritäten bei der Umgestaltung der Infrastruktur

Laut der Studie von Siemens Smart Infrastructure «A New Space Race» müssen globale Infrastrukturen in den nächsten Jahren noch anpassungsfähiger und klimaneutraler werden. Der Bericht wirft ein Licht auf die veränderten Prioritäten nach der Pandemie. So sei ohne Digitalisierung in den nächsten Jahren auch keine dekarbonisierte Energiewende möglich.

Dekarbonisierung
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Einer neue Marktstudie von Siemens Smart Infrastructure namens «A New Space Race» zufolge ist den Akteuren im Infrastrukturbereich weltweit bewusst, dass sich die Herausforderungen für Energiesysteme und Gebäudeinfrastrukturen ohne Digitalisierung nicht bewältigen liessen. Laut Bericht ist die Zahl der Unternehmen, die sich Ziele zur CO-Reduktion gesetzt haben, deutlich gestiegen. Die meisten Befragten sind optimistisch, was diese Ziele angeht: Bei 94 Prozent gehen fast alle davon aus, dass ihre Organisation bis 2030 kohlenstoffneutral sein wird. 67 Prozent der Akteure im Bereich Energieinfrastruktur seien der Meinung, dass Klimaneutralität ohne Digitalisierung nicht möglich ist und KI-gestützte Prognosen und Automation in den nächsten fünf Jahren den grössten Einfluss auf Infrastrukturanlagen, Projekte und Investitionen haben werden.

Die Mehrheit der befragten Infrastrukturverantwortlichen (63 Prozent) glaubt allerdings, dass die Digitalisierung von Gebäuden und Stromnetzen hinter dem digitalen Fortschritt in anderen Branchen zurückliegt. Nur 31 Prozent der Befragten gaben an, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Daten in vollem Umfang nutzen. Fast die Hälfte lässt das Datenpotenzial bislang vollkommen ungenutzt. Für viele der Befragten ist die Anpassungsfähigkeit der wichtigste Faktor bei der Planung neuer Gebäude oder Anlagen.

Der vollständigen Bericht «A New Space Race», der auf 500 Interviews von Führungskräften basiert, findet sich hier (auf Englisch).

Quelle: Siemens

Gefahrstoffe: Die Tücken des Furfurylalkohols

Die Störfallverordnung regelt den Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle, die sich in Betrieben, auf Verkehrswegen oder an Rohrleitungen ereignen können. Betriebe sind dann von der Störfallverordnung betroffen, wenn gewisse Mengenschwellen für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschritten werden. Die Bestimmung dieser Mengenschwellen ist nicht immer einfach.

Störfallverordnung
Grundlage für die Bestimmung von Mengenschwellen ist ein vollständiges Gefahrstoffinventar mit Angaben zu Art und Menge von Chemikalien im Betrieb. © depositphotos

Am 01.04.1991 trat in der Schweiz die Verordnung über den Schutz vor Störfällen, kurz Störfallverordnung (StFV), in Kraft. Sinn und Zweck der Verordnung ist es, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schäden durch Störfälle zu schützen. Mit der Revision der StFV am 01.06.2015 änderte sich nichts am Zweck, sehr wohl verändert haben sich aber die Bestimmungen, welche Betriebe von der StFV betroffen sind: Mit der Anpassung an das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) wurde vieles übersichtlicher. Auf einige Fallstricke sollte man allerdings gefasst sein, wie die folgenden zwei Beispiele zeigen. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf Betriebe, welche mit chemischen Stoffen umgehen.

Mengenschwellen ermitteln

Falls die maximale Lagermenge eines Gefahrstoffs oder eines Sonderabfalls oberhalb der Mengenschwelle gemäss StFV liegt, so ist der Betrieb verpflichtet, einen Kurzbericht zuhanden der Behörden zu erstellen. Gegebenenfalls sind in der Folge risikomindernde Massnahmen baulicher oder technischer Art erforderlich. Betriebe haben ein Interesse, unterhalb der Mengenschwelle zu bleiben, um sich diesen Mehraufwand zu sparen und gleichzeitig mit geringeren Mengen an Gefahrstoffen am Standort das Risiko durch einen Störfall zu minimieren. Dasselbe Interesse hat auch die Bevölkerung.

Mengenschwellen werden auf verschiedenen Wegen ermittelt: Für eine Auswahl von Stoffen und Gemischen sind in Anhang 1.1 der StFV die Mengenschwellen (MS) angegeben. Explizit genannt sind alltägliche Produkte wie Benzin (MS: 200 t), Diesel (MS: 500 t) oder das Schweissgas Acetylen (MS: 5 t), aber auch besonders gefährliche Industriechemikalien wie Chlorgas (MS: 200 kg). Für Sonderabfälle sind in Anhang 3 der Verordnung des Uvek über Listen zum Verkehr mit Abfällen die Mengenschwellen nach LVA-Code gelistet.

Für Stoffe und Zubereitungen, die nicht gelistet sind, wird die Mengenschwelle aus den Stoffeigenschaften abgeleitet. Hier hat die Revision der StFV von 2015 einiges verändert: Ursprünglich wurden diverse Kriterien aus verschiedenen Klassierungssystemen herangezogen. So wurden für Brand- und Explosionseigenschaften unter anderem der Brandgefährlichkeitsgrad nach SI (F1-F4, O1-O3 usw.), die europäische chemikalienrechtliche Klassierung (E, F+, F, O, R10) und der Flammpunkt (über oder unter 50 °C) betrachtet. In der revidierten Verordnung «Neu» ist die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches gemäss EU-CLP-Verordnung ausschlaggebend. Ausgedrückt wird dies in den zugeordneten H-Sätzen und EUH-Sätzen. Die entsprechenden Kriterien finden sich ebenfalls im Anhang 1.1 der StFV. Die Bestimmung der Mengenschwellen vereinfacht sich damit, da in Betrieben mit grösseren Gefahrstoffmengen in der Regel bereits Gefahrstofflagerkonzepte und Stofflisten vorliegen, in welchen die H-Sätze und EUH-Sätze erfasst sind.

Eine spezielle Regelung betrifft hochaktive Stoffe, welche in kleinsten Dosen schädigend auf den Menschen wirken können. Ausschlaggebende Kriterien sind besonders niedrige Arbeitsplatzgrenzwerte und Effektdosen. Neben stark krebserregenden Substanzen können auch pharmazeutische Wirkstoffe betroffen sein. Die Mengenschwelle für hochaktive Stoffe liegt entsprechend tief, bei 20 kg.

Als Hilfsmittel zur Ermittlung der Mengenschwelle hat das Bafu ein Handbuch zur Störfallverordnung veröffentlicht. In dieser Vollzugshilfe ist eine Liste mit Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung für häufig verwendete Stoffe enthalten. Ausserdem stellt das Bafu auf seiner Webseite einen Mengenschwellenrechner im Excel-Format zur Verfügung, welcher basierend auf den H-Sätzen eines Produkts die korrekte Mengenschwelle angibt. Wo liegen nun mögliche Probleme?

Beispiel Furfuryl­alkohol

Betrachten wir als Beispiel Furfuryl­alkohol. Der Stoff wird zur Herstellung von Furanharzen verwendet. Er ist nicht hochaktiv und auch nicht namentlich in der StFV gelistet. Die Zuordnung der Mengenschwelle erfolgt also über die CLP-Einstufung. Gemäss der «Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe» (Anhang VI der EU-CLP-Verordnung) wird Furfurylalkohol unter anderem dem Gefahrenhinweis H331 «Giftig bei Einatmen» zugeordnet. Daraus ergibt sich die Mengenschwelle von 2000 kg. Denselben Wert findet man im Handbuch zur Störfallverordnung des Bafu.

Widersprüche können auftreten, wenn man sich auf eine andere Informationsquelle, zum Beispiel dasSicherheitsdatenblatt, stützt. Manche Hersteller stufen Furfurylalkohol strenger ein: Gestützt auf Tierversuche, welche einen LC50-Wert (Ratte, Inhalation, 4 h) von 0,9 mg/L ergaben, wird der Stoff als H330 «Lebensgefahr bei Einatmen» klassiert. Diese Einstufung findet sich auch in der GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung IFA und in verschiedenen Registrierungsdossiers für Furfurylalkohol bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Das heisst, die Mengenschwelle, die anhand der Informationen im Sicherheitsdatenblatt ermittelt wird, stimmt unter Umständen nicht mit der Vollzugshilfe des Bafu überein. Im Fall von Furfurylalkohol ist dies durch eine strengere Beurteilung mancher Hersteller begründet. Denkbar ist aber auch, dass in einem Sicherheitsdatenblatt ein Fehler vorliegt. Es kann sich daher lohnen, bei der Bestimmung von Mengenschwellen fallweise etwas genauer zu recherchieren und insbesondere die Vollzugshilfe des Bafu zu konsultieren. Vielleicht ergibt sich für ein Produkt eine höhere Mengenschwelle, als die Angaben im Sicherheitsdatenblatt erwarten lassen.

Beispiel Natriumchlorid

Als zweites Beispiel wird ein Reinigungsprodukt betrachtet, welches Na­triumchlorit enthält. Natriumchlorit reagiert mit Säuren zu Chlordioxid, einem stark lungenschädigenden Gas. Zahlreiche ECHA-Registranden stufen den Stoff mit EUH032 «Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.» ein. Der Stoff ist in der Bafu-Vollzugshilfe aufgeführt, mit einer Mengenschwelle von 200 kg.

Bei reinem Natriumchlorit ist diese Mengenschwelle sinnvoll. Aber was, wenn der Stoff mit nur wenigen Prozent in einem Gemisch enthalten ist? Derartige Produkte werden oft ebenfalls mit EUH032 eingestuft, womit auch ihre Mengenschwelle bei 200 kg liegt – auf das gesamte Produkt bezogen! Hier besteht ein Problem, nicht in der Störfallverordnung, sondern in der europäischen CLP-Verordnung. Für die meisten Einstufungskriterien ist geregelt, wie mit Gemischen, also verdünnten Stoffen, zu verfahren ist.

Doch für das Kriterium EUH032 «Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase» fehlt ein solches Verdünnungsprinzip. Es liegt an den Herstellern, zu entscheiden, wie ihr Produkt einzustufen ist. Indem sich ein Hersteller selbst absichert und eine vorsichtige Einstufung für sein chlorithaltiges Produkt wählt, bewirkt er also unter Umständen, dass seine Kundschaft zu einem Störfallbetrieb wird.

Eine Lösung für diese unbefriedigende Situation liegt im Moment noch nicht vor, ist aber möglicherweise in Sicht. Eine Nachfrage beim Bafu ergab, dass die Aufnahme von Natriumchlorit-haltigen Gemischen in die Vollzugshilfe des Bafu und die Festlegung eines entsprechenden Konzentrationsgrenzwertes geprüft wird.

Wir sehen: Die Mengenschwellen sind nicht in Stein gemeisselt, sondern können sich ändern, wenn neue Befunde vorliegen. Angesichts der Komplexität des Chemikalienrechtes und der Vielfalt von gefährlichen Stoffen werden Aktualisierungen und Präzisierungen immer wieder notwendig sein. Es lohnt sich daher, die Mengenschwellen im Betrieb ab und zu nachzukontrollieren und auf Veränderungen zu prüfen – selbst wenn das Gefahrstoffinventar unverändert blieb.

Handbuch zur Störfallverordnung
Das Handbuch zur Störfallverordnung des Bafu ist eine modular aufgebaute Vollzugshilfe. Der vorliegende «Allgemeine Teil» erläutert die allgemeinen Pflichten und Aufgaben der Inhaber von Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen sowie diejenigen des Bundes und der Kantone. Es verweist jeweils am Ende der einzelnen Kapitel auf die anlagenspezifischen Module, wenn diese weiterführende anlagenspezifische Erläuterungen und Hinweise enthalten.

Dieser Fachartikel erschien ursprünglich in der gedruckten Ausgabe SAFETY-PLUS 4-2021.

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Quelle: Neosys

Cyber-Vorfälle als Top-Risiko in der Schweiz

Das jährliche Barometer des Versicherungsunternehmens Allianz deutet 2022 auf einen besonderen Trend im Bereich der Sicherheitsbedrohungen hin: Demnach dürften weltweit und auch in der Schweiz im Jahr 2022 Cyber-Vorfälle zu den Top-Risiken des Jahres zählen.

Cyber-Vorfälle
Quelle: Pixabay

Laut dem elften Barometer der Versicherungsgesellschaft «Allianz» lauern die meisten Gefahren auch im 2022 weltweit und in der Schweiz im Netz. Zu den besonderen Bedrohungen zählen vor allem Ransomware-Angriffe. Datenschutzverletzungen und IT-Ausfälle beunruhigen laut der Allianz die Unternehmen noch mehr als Geschäfts- und Lieferkettenunterbrechungen, Naturkatastrophen oder die Covid-19-Pandemie.

Mehr Cyber-Unterbrechungen

Cyber-Vorfälle wurden (weltweit) von 44 Prozent der Befragten genannt. Die Unterbrechungen des Betriebes liegen mit 42 Prozent der Nennungen knapp dahinter. Naturkatastrophen werden von 25 Prozent der Befragten als drittgrösstes Risiko taxiert. Die Bedeutung des Klimawandels ist inzwischen zwar von Platz neun auf Rang sechs gesunken, wird aber nach wie vor als niedriger gewichtet als die Bedrohungslage im Cyberumfeld.

Business Continuity Management gefragter denn je

Die Umfrageergebnisse für die Schweiz zeichnen an der Spitze sogar eine deutlich höhere Gewichtung der Cyberbedrohungslage. Hierzulande bezeichnen 61 Prozent der befragten Unternehmen Cyber-Vorfälle als Risiko. Betriebsunterbrechungen folgen mit 57 Prozent. Obwohl die Covid-19-Pandemie die wirtschaftlichen Aussichten in vielen Branchen weiterhin überschatte, seien viele Unternehmen der Meinung, dass sie sich gut darauf eingestellt hätten, schreibt Allianz.

Eine Verbesserung des Business Continuity Managements gelte angesichts künftiger Wellen als wichtigste Massnahme, welche die Unternehmen ergreifen sollten.

Für die meisten Unternehmen sei es die grösste Angst, ihre Produkte nicht herstellen oder ihre Dienstleistungen aufgrund eines Datenverlusts nicht mehr erbringen zu können. Im Jahr 2021 kam es zu Unterbrechungen in einem noch nie dagewesenen Ausmass, bilanziert die Studie weiter.

Verheerende Folgen ereigneten sich durch verschiedenste lähmende Cyberangriffe, die etwa Auswirkungen auf Lieferketten und pandemierelevante Produktionsprobleme hatten. Das aktuelle Jahr verspreche nur eine allmähliche Entspannung der Lage, heisst es bei der Versicherungsgesellschaft.

Quelle: Allianz Suisse 

Robin Setz wird neuer Qualitätsleiter der SVTI-Gruppe

Im Zuge einer Nachfolgeregelung wurde beim Schweizerischen Verein für technische Inspektionen Robin Setz zum neuen Qualitätsmanagement-Beauftragten ernannt. Setz folgt auf Dr. Elisabetta Ramsperger-Prati.

Qualitätsmanagement-Beauftragter
Quelle: SVTI

Seit November 2021 ist Robin Setz in der Unternehmens-Gruppe tätig und hat die Verantwortung für sämtliche QM-Belange sowohl für den SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen wie auch für die Swiss Safety Center AG übernommen. Er tritt die Nachfolge von Dr. Elisabetta Ramsperger-Prati an. Der SVTI zählt zu den wichtigsten Schweizer Institutionen auf dem Gebiet der technischen Sicherheitsaufsicht. Der Zweck des SVTI liegt in der Verhütung von Unfällen, Störungen und Schäden und der Beseitigung von Gefahren bei der Herstellung und dem Betrieb technischer Anlagen aller Art.

Robin Setz ist ein Experte für Qualitätsmanagement, Projekt- und Prozessmanagement. Er bringt langjährige Erfahrung mit und arbeitete in verschiedensten Projekt- und Qualitätsmanagement-Funktionen bei international tätigen Unternehmen. Zuletzt war er als Leiter Prozessmanagement und Qualität bei einem Industrieunternehmen für den Aufbau und die Einführung des Prozess- und Qualitätsmanagementsystems verantwortlich. Sein Ziel ist, dass die SVTI-Gruppe über ein modernes Qualitätsmanagementsystem verfügt, das von Mitarbeitenden, Führungskräften, Kundinnen und Kunden wie auch Auditorinnen und Auditoren gleichermassen geschätzt und gelebt wird.

Durch seine Nebentätigkeit als Dozent in Projekt- und Prozessmanagement an der Fachhochschule Graubünden ist es ihm möglich, eine Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen.

Quelle: Medienmitteilung

Robin Setz wird neuer Qualitätsleiter der SVTI-Gruppe

Im Zuge der Nachfolgeregelung im Bereich Qualitätsmanagement wurde Robin Setz zum neuen Qualitätsmanagement-Beauftragten der SVTI-Gruppe ernannt. In seiner Funktion ist er auch Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung.

Qualitätsmanagement
Quelle: SVTI

Seit November 2021 ist Robin Setz in der Unternehmens-Gruppe tätig und hat die Verantwortung für sämtliche QM-Belange sowohl für den SVTI Schweizerischer Verein für technische Inspektionen wie auch für die Swiss Safety Center AG übernommen. Er tritt die Nachfolge von Dr. Elisabetta Ramsperger-Prati an. Der SVTI zählt zu den wichtigsten Schweizer Institutionen auf dem Gebiet der technischen Sicherheitsaufsicht. Der Zweck des SVTI liegt in der Verhütung von Unfällen, Störungen und Schäden und der Beseitigung von Gefahren bei der Herstellung und dem Betrieb technischer Anlagen aller Art.

Robin Setz ist ein Experte für Qualitätsmanagement, Projekt- und Prozessmanagement. Er bringt langjährige Erfahrung mit und arbeitete in verschiedensten Projekt- und Qualitätsmanagement-Funktionen bei international tätigen Unternehmen. Zuletzt war er als Leiter Prozessmanagement und Qualität bei einem Industrieunternehmen für den Aufbau und die Einführung des Prozess- und Qualitätsmanagementsystems verantwortlich. Sein Ziel ist, dass die SVTI-Gruppe über ein modernes Qualitätsmanagementsystem verfügt, das von Mitarbeitenden, Führungskräften, Kundinnen und Kunden wie auch Auditorinnen und Auditoren gleichermassen geschätzt und gelebt wird.

Durch seine Nebentätigkeit als Dozent in Projekt- und Prozessmanagement an der Fachhochschule Graubünden ist es ihm möglich, eine Brücke zwischen Theorie und Praxis zu schlagen.

Quelle: Medienmitteilung

«Wir wollen unsere Stellung weiter ausbauen»

Swiss Safety, der Branchenverband der Schweizer PSA-Anbieter, hat sich für die Agenda 2022 einige grosse Ziele auf die Fahne geschrieben. Wie es um den Schweizer PSA-Markt bestellt ist und auf welche Milestones der Verband zurückblicken kann, dazu Präsident Dominique Graber im Interview.

swiss safety

Herr Graber, was sind gegenwärtig die grössten Herausforderungen in der PSA-Branche der Schweiz in Bezug auf die Hersteller bzw. Anbieter?

Seitens Hersteller sind momentan nach wie vor Lieferengpässe diverser Materialien ein Thema. Auch die Rezertifizierung nach der neuen EU-Verordnung 2016/425 ist immer noch im Gange. Hier kommen immer wieder Fragen auf, zumal viele Notified Bodies (von der EU benannte Stellen) teilweise verschiedene Interpretationen der Verordnung hervorbringen. Letztlich müssen die zusätzlichen Erfordernisse, welche von Gesetzes wegen auf uns zu­kommen – unabhängig davon, ob sinnvoll oder nicht –, auch in der Kalkulation berücksichtigt werden. Gerade für die kleineren Hersteller ist letztlich auch die Kostenfolge von Rezertifizierungen nicht unerheblich.

Was hat das für Konsequenzen für die Anwender?

Ähnlich wie die Hersteller kommen auch die Arbeitgeber/Anwender durch angepasste Verordnungen und Gesetze unter Druck. Auch hier ist es teilweise schwierig, die Übersicht zu behalten, geschweige denn, die Mitarbeitenden stets zu schulen und zu instruieren, sodass sie in den entscheidenden Themen im Bereich der PSA «up to date» sind. Oft wird auch die Bedeutung der persönlichen Schutzausrüstung in der Chefetage nicht verstanden – die Folge davon ist, dass gespart wird bei der PSA. Es werden Produkte gekauft, welche nur bedingt akzeptiert und entsprechend nicht konsequent getragen werden. Es lohnt sich also, die Mitarbeitenden in die Auswahl der richtigen PSA miteinzubeziehen, denn nur getragene PSA ist gute PSA. Schliesslich hat jeder in die Arbeitssicherheit investierte Franken einen Return on Invest von Faktor 2,2.

Was steht im Moment auf der Agenda des Verbands?

Als Dach unserer Strategie steht die ­Vi­sion 2030 – mit welcher wir das Ziel verfolgen, bis 2030 DAS Kompetenz­zentrum für PSA in der Schweiz zu sein. Folgende Schritte sind dazu bereits am Laufen ­respektive in Planung: ein produktneu­trales, branchenspezifisches Schulungsprogramm, welches sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt. Die ersten Kurse sind aktuell am Laufen und/oder ausgeschrieben. Angedacht sind Kurse, welche sich mit der Sicherheitskultur und möglichen kulturellen Veränderungen auseinandersetzen – diese sind allerdings erst in Planung. Die «Erschliessung» des Welschlandes in Form einer Geschäftsstelle in der Romandie ist ebenfalls Teil unserer Strategie.

Eine weitere Mitgliederkategorie namens «Vitamin PSA» für Sicherheitsbeauftragte aus der Industrie ist ebenfalls Teil unserer Strategie, um auch hier einen qualitativ hochwertigen Austausch zu generieren. Zudem sind wir gerade in der Endphase der Digitalisierung der Toolbox. Wir konnten für die Umsetzung bereits einen der grössten Arbeitgeber der Schweiz ins Boot holen. Das heisst, dort wird die E-Toolbox bald auf allen Endgeräten zum Abruf und zur In­struktion für Mitarbeitende zur Verfügung stehen.

Der Swiss-Safety-Verband bietet neu auch PSA-Schulungen für verschiedene Branchen an. Wie ist es dazu gekommen?

Die Vermittlung von Know-how ist Swiss Safety ein wichtiges Anliegen. Wir wollten ein sinnvolles Schulungsangebot ­kreieren, das den Teilnehmenden im ­Arbeitsalltag hilft, mit PSA richtig um­zugehen. Wir tauschten uns intern lange über diese Idee aus, blickten über die Landesgrenzen und diskutierten die Möglichkeiten primär mit unseren Mitgliedern. Zwei von ihnen sind im Schulungsbereich tätig und wussten, was der Branche noch fehlt: eine praxisorientierte Ausbildung rund um PSA. Wir möchten die Anwendung von PSA thematisieren und diese ­absolut produktneutral und praxisnah schulen.

Wie ist die bisherige Resonanz?

Dazu kann ich noch nicht sehr viel sagen, weil wir erst ganz neu gestartet sind. Das Interesse ist aber grundsätzlich gross, da wir eben keine Verkaufsveranstaltung anbieten, sondern produktneutrale Formate.

Dieses Interview erschien ursprünglich in der gedruckten Ausgabe SAFETY-PLUS 4-2021.

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www.swiss-safety.ch

Gravierende Sicherheitsmängel im Organspende-Register

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte (Edöb) eröffnet eine Sachverhaltsabklärung zum Nationalen Organspende-Register von Swisstransplant, nachdem die Behörde vom «SRF Kassensturz» auf gravierende Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme hingewiesen wurde.

Swisstransplant

Wie der «Kassensturz» gestern berichtete, soll es beim Nationalen Organspende-Register von Swisstransplant möglich sein, eine Person ohne dessen Wissen zu einem Organspender zu machen. Wie der Fernsehbeitrag zeigte, werden beispielswiese auch hochgeladene Fotos nicht überprüft. Bis heute sind rund 130’000 spendewillige Personen im Organspende-Register eingetragen.

Register trotz Mängel bereits wieder online

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat nun ein formelles Verfahren eröffnet. Swisstransplant habe die Vorwürfe sehr ernst genommen, schreibt das Organspenderegister auf der Webseite, die zunächst offline genommen wurde.

Am 18. Januar hat die Stiftung das Register wieder aufgeschaltet mit der Begründung, dass das Register ansonsten den Spitälern nicht zur Verfügung stehe und der Wille einer verstorbenen Person nicht bekannt wäre. Das Register wird aber derzeit nach wie vor durch den Edöb geprüft. Wer Zweifel am Register habe, könne seinen Eintrag löschen, schreibt Swisstransplant auf der Webseite.

Sachverhaltsklärung eingeleitet

Der Edöb erklärte im Fernsehbeitrag, es gebe Alternativen, um den Nachweis der Identifikation einer Person aus dem Register zu verbessern. Bei den Daten im Register zur Dokumentation handele es sich um besonders schützenswerte Daten, deren Sensibilität der Edöb Adrian Lobsiger als besonders schützenswert einstuft.

Es sei aus Sicht des Edöb offensichtlich, dass die Bekanntmachung der angezeigten Mängel «geeignet sei», das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System der Organspende in der Schweiz zu beeinträchtigen, heisst es in einer Mitteilung bei der Bundesstelle. Vor diesem Hintergrund soll die eingeleitete Sachverhaltsabklärung dazu beitragen, dass  datenschutzkonforme Lösungen zur Bearbeitung der fraglichen Personendaten gefunden werden können.

Quellen: Edöb/SRF

Basel-Stadt ernennt neuen Chief Digital Officer

Patrick Frauchiger wird der erste «Chief Digital Officer» des Kantons Basel-Stadt. Als «CDO» wird Frauchiger zudem die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung leiten. 

Chief Digital Officer
Bild: zVg

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die neue Stelle eines «Chief Digital Officers» (CDO) geschaffen. Die Position besetzen wird Patrick Frauchiger per 1. April 2022. In seiner Funktion ist er für die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung verantwortlich, um die Chancen der Digitalisierung und Synergien zwischen den Departementen auszubauen, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst.

Frauchiger hat an der ETH Zürich ein Studium für Umweltnaturwissenschaften abgeschlossen und danach einige Weiterbildungen in Richtung Organisationsentwicklung und Digitalisierungsprozesse absolviert. Beruflich blickt er auf eine Management-Karriere mit Geschäftsverantwortung bei der Migros und beim Galenica-Konzern zurück.

Quelle: Kanton Basel-Stadt

Suva ruft Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke «ZG» zurück

Die Suva ruft anstelle der Procurement Corp AG die Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke «ZG», hergestellt durch PP Zolotyy Hlobus, zurück. Wegen ungenügender Schutzwirkung bestehe eine Gesundheitsgefährdung. Betroffene Kunden sollten die Masken nicht mehr verwenden. 

Suva ruft Atemschutzmaske
Bild: zVg

Wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen heisst, sollte die Atemschutzmaske N95/FFP2 der Marke «ZG» nicht mehr verwendet werden. Die Suva ruft anstelle der Procurement Corp AG (ehemals: «Die Beschaffer AG») die betreffende Atemschutzmaske zurück. Aufgrund einer falsch deklarierten Schutzwirkung bestehe für Anwenderinnen und Anwender das Risiko, gegen irreversible Schäden ungenügend geschützt zu sein, heisst es bei der Bundesstelle weiter. Die Procurement Corp AG sei per Verfügung verpflichtet, die Produkte zurückzunehmen.

Quelle: Eidg. Büro für Konsumentenfragen

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