Ab dem 1. Dezember 2021 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Violett metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist hellblau, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
Redaktion - 22. November 2021
Die neue Autobahnvignette. Quelle: EZV
Die vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2023 gültige Vignette ist diesmal violett und kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sollten verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden. Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist hellblau, jene auf der Vorderseite in Weiss gehalten. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
Direkt auf die Scheibe kleben
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Die Einführung der freiwilligen E-Vignette sei im Verlauf des Jahres 2023 geplant.
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Bankomatensprenger im Einsatz
Seit rund drei Jahren räumen Kriminelle vor allem in der Schweiz immer mehr Bankomaten aus. Betroffen sind aber nicht nur einzelne Gebiete, sondern die ganze Schweiz. Die Banden sind aber in ganz Europa unterwegs.
Die Bundesanwaltschaft führt zurzeit mehrere Strafverfahren zu rund 30 Fällen von Bankomatensprengungen in der Schweiz. Die Täterschaft operiert oft über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Entsprechend ressourcenintensiv gestalte sich die Verfahrensführung, da die Rechtsermittlungen auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen müssen. Die Bundesanwaltschaft schaltet sich in der Regel immer dann ein, wenn Sprengstoffe eingesetzt werden.
Zunahme von Fällen mit Sprengstoffeinsatz
Beim Einsatz von Gas, Brechstangen oder Kreissägen fällt die Zuständigkeit in den Bereich der Kantone. Wie die Bundesanwaltschaft schreibt, sei seit zwei Jahren eine Zunahme von Fällen zu beobachten, bei welchen Bankomaten mittels Einsatz von Sprengstoff aufgebrochen worden seien.
Bei der Fahndung nach Bankomaten-Sprengern ist jedoch eine starke internationale Zusammenarbeit gefragt. So konnte 2020 aufgrund einer Tatortspur in der Schweiz eine Verhaftung in Dänemark vollzogen werden, die wiederum eine Arrestierung in Österreich zur Folge hatte, sagt Fedpol-Mediensprecher Florian Näf gegenüber dem «SRF». Entscheidend sei daher die internationale Zusammenarbeit.
Bundesanwaltschaft reichte erstmalig eine Anklage ein
Bei einer Sprengung eines Bankomaten in Sevelen hat sich im Oktober erstmalig die Bundesanwaltschaft eingeschaltet und eine Anklage wegen der davon ausgehenden Gefahren erhoben. Gemäss der Anklageschrift hat der Beschuldigte im Dezember 2019 im Kanton St.Gallen jenen Automaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von 126 600 Franken entwendet.
Mit dem Zünden des Sprengsatzes der Geldmaschine an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss Anklage sowohl Verletzungen von Personen als auch Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltens zumindest billigend in Kauf und handelte dabei «wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht».
Quelle: SRF/Bundesanwaltschaft
Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsrechts
Im Zentrum einer Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) stehen nebst der Reduktion von Treibhausgasen auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie das Ermöglichen des autonomen Fahrens. Ausserdem soll bald eine Velohelmtragepflicht ab 12 Jahren zur Debatte stehen.
Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sollen bis 2023 neue Rahmenbedingungen festgelegt werden, die genauer eingrenzen, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet werden dürfen und in welchem Rahmen Automatisierungssysteme für den Strassenverkehr zugelassen werden, sofern diese auf klar definierten Einzelstrecken verkehren und überwacht werden können. Automatisierte Fahrzeuge können laut dem Bundesrat auch die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltemissionen senken.
Keine Blackbox mehr für delinquente Motorfahrzeuglenkende
Auch bei Raserdelikten sollen Vollzugsbehörden und Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten, um die Umstände von Delikten besser beurteilen zu können. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll jedoch künftig verzichtet und die Mindestdauer eines Führerausweisentzugs von 24 auf 12 Monate reduziert werden.
Bei Motorfahrzeuglenkenden mit Raserdelikten oder Fahruntüchtigkeit, bedingt durch Alkohol, soll künftig ein Rückgriffsrecht und nicht eine Rückgriffspflicht gelten. Dieses Rückgriffsrecht wird auf die Einführung einer Alkoholwegfahrsperre und eine Blackbox verzichten.
Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche
Bei Jugendlichen ab 12 Jahren soll der Bundesrat bald die Kompetenz erhalten, ab diesem Alter eine allgemeine Velohelmtragepflicht einzuführen, damit auch die Verkehrssicherheit der sehr jungen Verkehrsteilnehmenden besser gesichert sei. Aktuell steige die Zahl der Verunfallten ab einem Alter von 12 Jahren an.
Bei der Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenker wird geprüft, ob der Führerausweis auf Probe nur noch dann verfallen wird, wenn die Inhaberin oder der Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat.
An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Die Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes werden nun vom Parlament behandelt. Die Inkraftsetzung der Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.
Quelle: Astra/Bund
Smidex 2021: eine Sicherheitsmesse in unsicheren Zeiten
Am 17. und 18. November fand in der Halle 550 in Zürich-Oerlikon erstmals eine neue Schweizer Security-Messe statt. Abgerundet wurde die «Smidex Suisse» durch 30 spannende Vorträge aus dem Cybersecurity- und Sicherheitstechnikbereich.
Redaktion - 19. November 2021
Die Halle 550 in Zürich-Oerlikon.
Über 40 Prozent der Schweizer KMU waren schon Opfer von Cyberangriffen. Selbst wenn kleine Firmen für Cyberkriminelle meistens weniger interessant sind, bleiben auch diese Unternehmen für Angreifer beliebte Ziele, um etwas Lösegeld über Verschlüsselungstrojaner zu fordern oder diese Unternehmen zu missbrauchen, die mit anderen grösseren Firmen zusammenarbeiten. Das Managen von Sicherheitsinformationen stand denn auch im Fokus des Smidex Suisse Exposyums, das eine erste Live-Plattform für physische Sicherheitssysteme und Cyber Security repräsentieren soll.
Prominente Referenten
Auf drei Bühnen wurden in der Halle 550 auch um die 30 Referate abgehalten, die jeweils eine halbe Stunde dauerten. Zuhören konnte mam beispielsweise Candid Wüest von Acronis, der aufzeigte, mit welchen Disaster-Revovery-Strategien Unternehmen derzeit am meisten zu kämpfen hatten. Vertreten waren auch Nicolas Bürer, Geschäftsführer von Digitalswitzerland und Nathalie Gratzer vom Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung. Auch die Bedeutung des «ethischen Hackings» wurde am Beispiel eines Gastvortrags von Bug Bounty Switzerland unterstrichen.
Laut dem Organisator Delta Blue AG blieben trotz der hochwertigen Vorträge rund 30 Prozent der gelösten Besuchertickets ungenutzt. Dies widerspiegele leider die momentane Lage der Eventbranche, weswegen die Hallen, vor allem am Donnerstag, noch nahezu halbleer waren. Dennoch, so Delta Blue, schätze man sich glücklich, dass die erste Ausgabe der Smidex erfolgreich durchgeführt werden konnte, während sehr viele andere Events in letzter Zeit abgesagt werden mussten.
Die nächstjährige Smidex 2022 ist jedenfalls schon in Planung und man freue sich über die Rückmeldungen der Presenter und Partner, heisst es im Schluss-Communiqué der Veranstalter.
Quelle: Delta Blue AG
Neue Sicherheitsanforderungen für Waffengeschäfte
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen für Waffengeschäfte angepasst. So gelten nun beispielswiese für Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards.
Redaktion - 18. November 2021
Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt, kam es im Herbst 2020 in mehreren Schweizer Waffenhandlungen zu Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Entwendet wurden mehrere hundert Feuerwaffen. Infolgedessen hat das EJPD die Verordnung über die Mindestanforderungen an Geschäftsräumen von Waffenhandlungen angepasst.
Sicherheitsschränke und
So müssen nun vor allem mögliche Eingänge wie Türen und Fenster den verschärften Sicherheitsstandards standhalten. Die Waffengeschäfte werden in Zukunft verpflichtet, bestimmte Waffenarten wie Serienfeuerwaffen in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren und die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage abzusichern.
Sicherheitsschränke und Videoüberwachung
Ein ausgelöster Alarm ist fortan rund um die Uhr an eine besetzte Alarmzentrale oder direkt an die Polizei weiterzuleiten. Weiter schreiben die Sicherheitsstandards, die ab 1. Januar 2022 in Kraft treten, vor, alle Waffenhandlungen mit einer Videoüberwachungslösung zu sichern.
Laut dem EJPD soll mit der angepassten Verordnung die Sicherheit in der Schweiz erhöht werden. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen sei nach Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbands eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen.
Geschäfte müssen dann den kantonalen Waffenbüros ein Schutzkonzept vorlegen und belegen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Die kantonalen Waffenbüros haben schon mehrheitlich den Verordnungsanpassungen zugestimmt.
Quelle: EJPD
Anpassung der Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure
Bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufschauffeusen und -chauffeuren treten ab dem 1. Januar 2022 einige Änderungen in Kraft. Die EU-konformen Revidierungen betreffen vor allem Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr und das Abweichen von den Lenkzeiten in ausserordentlichen Situationen.
Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 17.11.2021 einige Änderungen an Arbeitsbedingungen der beruflich tätigen Chauffeusen und Chauffeuren vorgenommen und adaptiert damit gleichwertige EU-Bestimmungen. Die meisten Änderungen werden ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten und regeln vor allem die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten neu.
Laut einer Mitteilung des Bundesrats sollen mit der Anpassung der Bestimmungen mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr geschaffen werden.
Folgende Änderungen treten ab dem 1. Januar 2022 (im Wortlaut des Bundesrats) in Kraft:
Neu werden Chauffeusen und Chauffeure von der Chauffeurverordnung ausgenommen, wenn sie handwerklich hergestellte Güter in einem begrenzten Umkreis ausliefern.
Die wöchentlichen Ruhezeiten von 45 Stunden und mehr dürfen Chauffeusen und Chauffeure nicht im Fahrzeug verbringen.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Fahrzeuglenkenden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in Folge beziehen können. Dies gilt aber nur ausserhalb des Landes des Unternehmensstandorts und muss jeweils kompensiert werden.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen kann die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden verlängert werden, um den Standort des Unternehmens oder den Wohnsitz der Fahrzeuglenkenden zu erreichen. Bedingung ist aber, dass nach der Ankunft eine wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird.
Unternehmen sollen die Fahrten so organisieren, dass die Chauffeuse oder der Chauffeur in einem Zeitraum von vier Wochen mindestens einmal für die wöchentliche Ruhezeit zum Standort des Unternehmens oder an seinen Wohnsitz zurückkehren kann.
Ist ein Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet, muss die Chauffeurin oder der Chauffeur den Grenzübertritt handschriftlich auf dem Einlageblatt vermerken.
Ab 2. Februar 2022 müssen zudem bei Fahrten mit Fahrzeugen mit digitalen Fahrtschreibern (ohne Positionsbestimmungsdienst) die Grenzübertritte manuell eingegeben werden. Bei Fahrten mit Fahrzeugen mit analogen Fahrtschreibern müssen ab 31. Dezember 2024 die Einlageblätter der letzten 56 und nicht mehr nur der letzten 28 Tage mitgeführt werden.
Chauffeusen und Chauffeure, die den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterstellt sind und Winterdiensteinsätze fahren, können im Binnenverkehr den Zeitraum zur Einlegung ihrer Ruhezeit von 24 auf 30 Stunden erweitern. Diese Ausnahme darf allerdings höchstens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden, wenn es zu einem unvorhergesehenen Einsatz kommt. In der betreffenden Woche ist eine regelmässige wöchentliche Ruhezeit zu beziehen. Zudem ist als Ausgleich eine verlängerte, am Stück zu beziehende Tagesruhezeit einzulegen. Damit wird die Flexibilität bei unvorhergesehenen Einsätzen (z.B. wegen eines Wetterumschwungs) erhöht.
Quelle: Astra
Hackerangriff auf die Gemeindeverwaltung Mellingen
Ende Oktober haben Unbekannte einen Hacker-Angriff auf die E-Mail Accounts der Gemeinde Mellingen verübt. Das Ausmass der Schäden ist noch unbekannt.
Wie die Tageszeitungen der CH Media berichten, hat die Gemeindeverwaltung Mellingen festgestellt, dass sich unbekannte Täter über Mittag vom 27. Oktober 2021 Zugriff auf die E-Mail-Konten der Mitarbeitenden verschafft und über mehrere Stunden hinweg in deren Namen Spam-Mails an verschiedene Empfänger verschickt hatten.
Die vermeintlichen Nachrichten enthielten einen echten Mail-Verlauf und einen Link zu einer Malware. Auch der Gemeindeammann Bruno Gretener war betroffen, von dessen Mailadresse ebenfalls E-Mails verschickt wurden. Die Mails seien jedoch vom Erscheinungsbild her von schlechter Qualität gewesen.
Schon länger bekannte Outlook-Schwachstelle
Nach Bekanntwerden des Cyberangriffs hat die Gemeinde ihren IT-Dienstleiter und IT-Forensiker zurate gezogen, worauf die Schwachstelle schnell behoben werden konnte. Eingereicht wurde eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft. Der Fall wurde auch dem Datenschutzbeauftragten gemeldet.
Interessanterweise wurde eine schon länger bekannte Sicherheitslücke im Microsoft Exchange Server bei aktiviertem Web Access (OVA) ausgenutzt, die nach einem Update vom September aufkeimte. Die Outlook-Schwachstelle wurde schon seit einiger Zeit von Cyberangreifern ausgenutzt und konnte erst später durch ein Sofware-Update behoben werden.
Das Ausmass des Vorfalls sei noch ungewiss. Unbekannt ist auch, ob die Cyberangreifer auch Daten aus den E-Mail-Postfächern der Gemeindemitarbeitenden kopiert hatten. Daher könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, ob besonders schützenswerte Personendaten gefährdet waren.
Quelle: CH Media
Fitnesstraining: Tipps für ein gesundes Training
Wer fit ist, fühlt sich auch geistig wohl. Jedoch gibt es auch beim Fitnesstraining einige Punkte zu beachten, die für eine optimale Sicherheit sorgen.
Wer in der Freizeit trainiert, tut seinem Körper etwas Gutes. Wer sich jedoch überstrapaziert oder falsch trainiert, kann sich auch gesundheitliche Schäden zufügen. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) verletzen sich pro Jahr 4800 in der Schweiz wohnhafte Personen beim Fitness-Training. Die BFU führt einige Tipps auf, mit welchen sich Verletzungen beim Freizeitsport verhindern lassen.
Aufwärmphase nicht vergessen
So sei es ratsam, sich bereits vor dem ersten Training von einer Fachperson beraten zu lassen, um deren Trainingsempfehlungen zu befolgen. Auf jeden Fall ist es wichtig, das Aufwärmen vor dem Training nicht zu vergessen. Dieses kann beispielsweise auf einem Crosstrainer, Laufband oder einem Fahrradergometer erfolgen. Wer über 35 ist und mit Sport schon sehr viel länger nichts mehr am Hut hatte, kann auch vor dem Training beim Arzt einen Check machen.
Nicht mit zu viel Gewicht hantieren
Ausserdem sei es ratsam, vor dem Training rutschfeste Schuhe anzuziehen und behindernde Gegenstände wie Uhren, Ringe und Schmuck auszuziehen. Beim Training mit Gewichten sollte man die Bewegungen langsam und kontrolliert ausführen und nur mit so viel Gewicht hantieren, dass zehn Bewegungswiederholungen pro Übungsserie möglich sind.
Zu guter Letzt sei es auch ratsam, seinen Ehrgeiz in Zaum zu halten und die Übungen so auszuführen, dass es für einen stimmt. Im Zweifelsfalle sollte man auf eine Betreuungsperson zurückgreifen können und auch zwischen den Übungsserien ausreichend Pausen einlegen.
Quelle: BFU
Schlag gegen Hackergruppe REvil
Internationalen Behörden gelang letzte Woche ein Schlag gegen das Hacker-Kollektiv REvil. Über mehrere Monate hinweg sind in verschiedenen Ländern insgesamt sieben Verdächtige festgenommen worden.
Laut Mitteilung der Polizeibehörden Europol und Interpol ging den Fahndern einer internationalen Razzia der mutmassliche Drahtzieher der Ransomware «REvil» ins Netz. Die rumänische Polizei, das US-Justizministerium und Europol verhafteten mehrere mutmassliche Mitglieder des Hacker-Kollektivs. Insgesamt sind über mehrere Monate hinweg sieben Verdächtige in verschiedenen Ländern festgenommen worden, wie Europol berichtet.
Im Juli gelang den Cyberkriminellen ein spektakulärer Ransomware-Angriff auf die US-Software-Firma Kaseya. Den Schätzungen zufolge waren weltweit hunderte Unternehmen betroffen. Als Folge davon musste beispielsweise die schwedische Supermarktkette Coop die Mehrheit ihrer Filialen wegen der ausgefallenen Kassensysteme schliessen.
Über 200 Millionen Euro Lösegelderpressungen
Laut der Europol wurden auch zwei Verdächtige in Rumänien und ein Mann in Kuwait festgenommen. Die Bande soll in Zusammenhang mit über 7000 Ransomware-Einschleusungen stehen. Für die Erpressungen wurde zum Teil mehr als 200 Millionen Euro Lösgeld gefordert.
Die bisherigen Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden führten zur Veröffentlichung von drei Entschlüsselungstools im Rahmen des No More Ransom»-Projekts, wodurch bisher laut der Europol mehr als 49’000 Systeme und über 60 Millionen Euro an unbezahltem Lösegeld eingespart wurden. Bitdefender und viele Partner haben seither eine Reihe von Entschlüsselungs-Tools auf der gleichnamigen Webseite bereitgestellt.
Quelle: Europol/SDA
Rückruf verschiedener E-Bike-Modelle der Marke «Stevens E-Inception»
Zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft die Stevens Vertriebs GmbH diverse E-Bikes zurück, von denen eine Sturz- und Unfallgefahr ausgehen kann.
Redaktion - 15. November 2021
Die Stevens Vertriebs GmbH ruft die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) verschiedene E-Bike-Modelle zurück, von denen eine Sturz- und Unfallgefahr ausgehen kann. Bei höheren Belastungen, wie das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen schreibt, könne ein Bruch der Antriebswelle nicht ausgeschlossen werden, was zu einer erheblichen Sturz- und Unfallgefahr führen kann.
Vom Produktrückruf betroffen sind nachfolgende Modelle der Serie «Stevens E-Inception» des Modelljahrs 2021:
E-Inception FR 9.7 GTF
E-Inception ED 8.7 GTF
E-Inception AM 9.7 GTF
E-Inception AM 8.7 GTF
Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die eines der genannten E-Bikes besitzen, werden gebeten, dieses nicht mehr zu verwenden und ihren Stevens-Fachhändler zu kontaktieren, um einen kostenlosen Umtausch bzw. Ersatz des E-Bikes zu erwirken.
Quelle: Eidg. Büro Konsumentenfragen
Anstieg von Identitätsdiebstahl
Die Pandemie hat auch Cyberkriminellen mehr Möglichkeiten eröffnet. Laut des Wirtschaftsauskunftsdienstes Crif sind in den letzten sechs Monaten über eine Million Meldungen von Nutzern eingegangen, die von einem IT-Angriff auf ihre persönliche Daten berichten. Auch im Dark Web zirkulieren überwiegend persönlichen Daten.
Wie aus Zahlen des Wirtschaftsauskunftsdiensts Crif hervorgeht, verzeichnete dieser für die ersten sechs Monate dieses Jahres über eine Million Meldungen von Nutzerinnen und Nutzern zu einem IT-Angriff auf ihre persönlichen Daten.
Besonders betroffen seien Onlinespiele und Dating-Plattformen, aber auch Webseiten, Foren und Streaming-Dienste fallen unter die Kategorie von Missbrauchsvorfällen.
Der Handel mit den erbeuteten Daten spiele sich aber auch zunehmend auf Telegram ab. So entwickle sich der Kurznachrichtendienst immer mehr zu einem «virtuellen Treffpunkt» von Cyberganoven, die unter sich persönliche Daten wie Listen mit gestohlenen E-Mail-Adressen und Passwörtern von Firmen oder Privaten austauschen.
Insgesamt sei ein deutlicher Anstieg der Zahl an Fällen auszumachen, in denen vollständige Kreditkarteninformationen korrekt mit Vor- und Nachnamen der Karteninhaber übereinstimmen.
Wie Sie Ihre Identität präventiv schützen:
Seien Sie achtsam bei Webauftritten mit hohen Benefit-Versprechen.
Achten Sie auf Sicherheitsupdates von Antiviren-Software und Betriebssysstem.
Öffnen Sie E-Mail-Anhänge nur, wenn Sie den Absendern vertrauen.
Achten Sie immer auf verschlüsselte Webseiten (https).
Wenn Sie bereits Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind:
Informieren Sie Ihre Zahlungsanbieter, Banken und Kreditkartenfirma umgehend.
Ändern Sie Ihre Passwörter und Zugangsdaten der betroffenen Konten.
Nicht jede Rechnung ist echt: Informieren Sie im Zweifelsfalle das Unternehmen.
Achten Sie immer auf verschlüsselte Webseiten (HTTPS-Verschlüsselung).
Melden Sie gefälschte Social-Media-Profile den Betreiber der sozialen Netzwerke.
Ändern Sie regelmässig Ihre Passwörter und setzen Sie auf Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Laut einer Analyse von Passwörtern die im Dark Web gefunden wurde, sind übrigens folgende Passwörter in der Schweiz am beliebtesten: Daniel, Andrea, Soleil, Sunshine und Sommer.
Quelle: Crif
Sicherheits-Kongress findet parallel zur Swissbau statt
Die Themen für den Sicherheits-Kongress 2022 stehen. Sieben Halbtagesmodule werden durch 38 Referierende mit neustem Wissen zu Sicherheit und Brandschutz gefüllt. Auch im Jahr 2022 findet der Kongress parallel zur Messe Swissbau vom 18. bis 21. Januar in Basel statt.
Der Sicherheits-Kongress als bedeutendste Plattform für Sicherheit und Brandschutz im B2B-Umfeld bringt vom 18. Januar bis 21. Januar zeitgleich zur Messe Swissbau 2022 die wichtigsten Entscheidungsträger, Beauftragte und Experten für Sicherheit auf nationaler Ebene zusammen. Die insgesamt sieben Halbtagesmodule können ganz nach persönlichem Interesse einzeln oder in beliebiger Zahl gebucht werden. Überdies werden die Referate der beiden Halbtages-Module vom Mittwoch 19. Januar 2022 simultan von Deutsch in die französische Sprache übersetzt.
Sieben Kongressmodule
Modul 1, neue Sicherheitsanforderungen: André Duvillard, der Delegierte des Bundes und der Kantone im Sicherheitsverbund Schweiz, eröffnet am 18. Januar mit seinen Ausführungen das erste von total sieben Halbtages-Kongressmodulen. Gleich im Anschluss gibt es Antworten zu den Herausforderungen im Bereich urbane Sicherheit und städtebauliche Kriminalprävention von einer Expertin und einem Experten zu hören.
Modul 2, sicher bauen und unterhalten: Das Modul zwei am Nachmittag des ersten Kongresstages steht im Zeichen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit Massnahmen beim Planen, Bauen, Montieren sowie bei Unterhaltsarbeiten.
Modul 3, Security als Dienstleistung: Auch das Thema Drohnen und Detektion fehlt nicht. Hansjürg Inniger, Leiter der asut-Arbeitsgruppe «digital experience circle», gibt sein Drohnenwissen zur Unternehmenssicherheit zum Besten.
Modul 4, Brandschutz und BIM: Das Modul vier steht am 19. Januar nachmittags an. Wo die aktuellen Probleme bei «BIM & Brandschutz» liegen und welche zusätzlichen Standards oder einheitlichen Prozesse und Informationen notwendig sind, zeigt eine erfahrene BIM-Expertin auf. Aber braucht es dank BIM die Planer und Behörden überhaupt noch? Diese Frage beantwortet wohl niemand besser als ein Vertreter der Brandschutzbehörde selbst. Er ist Präsident der Interessengemeinschaft «BIM & Brandschutz» und bei der Gebäudeversicherung Bern beschäftigt.
Modul 5, Gebäudesicherheit: Dass künstliche Intelligenz, Deep Learning, Dashboard, Konvergenz und Innovation nicht etwa nur reine Schlagworte sind, wird den Teilnehmenden vom fünften Halbtag klar. Unter anderem wird aus erster Hand über das innovative Sicherheitssystem bei der Europäischen Zentralbank berichtet.
Modul 6, Betriebsunterbrüche: Zu den Top-Risiken zählen aktuell Pandemien, Cyber-Vorfälle und Blackouts. Diesen drei Risiken ist das Kongressmodul Nummer sechs vom 20. Januar 2022 nachmittags gewidmet. Mit Bettina Zimmermann steht eine erfahrene Krisenmanagerin auf dem Podium. Zudem sind mit Michael Schneider, Lorenz Cairoli und Helmut Capol weitere Spezialisten und Grössen ihres Faches auf der Bühne. Erstgenannter ist Associate Director IT & Security bei IWC Schaffhausen, der Zweite ist Stabschef im Krisentab von Primeo Energie und der Dritte ist Leiter Infrastruktur bei der St. Galler Kantonalbank.
Modul 7, Brandschutz und Umweltschutz: Brand- und Umweltschutz sind auch vereinbar. Was es jedoch dazu braucht, welche neuen Gefährdungssituationen sowie Brandrisiken entstehen und welche Einschränkungen derzeit gelten, wird im letzten Halbtag des Sicherheitskongresses 2022 berichtet. Programmgemäss steht dieser am Freitagvormittag 21. Januar, auf der Agenda.
In den Teilnahmegebühren zum Sicherheits-Kongress ist der kostenfreie Zutritt zur Messe Swissbau 2022 enthalten.