Bundesrat Berset bespricht sich mit Gesundheitsministern

Bundesrat Alain Berset hat gestern an einem virtuellen Ministertreffen teilgenommen über die Covid-19-Impfung und die Impfstrategien diskutiert. Eine enge Abstimmung auf internationaler Ebene sei insbesondere in grenzüberschreitenden Fragen wichtig.

Impfung
Pixabay 

Auf Einladung des französischen Gesundheitsministers Olivier Véran hat Bundesrat Alain Berset gestern an einem virtuellen Ministertreffen zum Thema Covid-19-Impfstrategien teilgenommen. Am Treffen nahmen unter anderem die Gesundheitsminister Roberto Speranza (Italien) und Salvador Illa (Spanien), und weitere hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Belgien teil.

Diskutiert wurden die nationalen Impfstrategien, die Impfempfehlungen, die Impfkampagnen, die logistischen Fragen und die zeitliche Planung der Impfung. Zur Sprache kamen auch grenzüberschreitende Aspekte. Bundesrat Berset stellte in diesem Kontext die Schweizer Impfstrategie vor und informierte über den aktuellen Stand der Arbeiten in der Schweiz.

In einer gemeinsamen Schlusserklärung betonten die Gesundheitsministerinnen und -minister die Bedeutung der Kooperation und gegenseitigen Information.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und weiteren europäischen Partnern und zwischen den Zulassungsbehörden wird im Zusammenhang mit den Impfstrategien sehr wichtig sein. Unter anderem gilt es, für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger und für weitere grenzüberschreitende Fragen gute Lösungen zu finden. Der enge Austausch auf internationaler Ebene wird entsprechend auch in Zukunft weitergeführt werden.

Quelle: BAG

 

Sicherheits-Kongress erneut an der Swissbau 2022

Die nächste Swissbau 2022 wird zusammen mit der Integration der führenden Sicherheits-Aussteller stattfinden. Die Sécurité Lausanne ist aber nun abgesagt. Ein welsches Format nach der Swissbau ist jedoch noch nicht vom Tisch.

Sicherheits-Kongress

Die Zeichen stehen auf Grün für den nächsten Sicherheits-Kongress, der erneut an der Swissbau 2022 stattfinden wird. Schweizer Firmen und Errichter von Sicherheitsanlagen SES sowie Vertreter der Messeorganisation haben sich dazu diesen Sommer an einem gemeinsamen Workshop getroffen. Der integrierte Sicherheits-Kongress richtet sich vor allem an Sicherheitsfachleute, aber auch an Architekten, Planer, Betreiber, Eigentümer und an Investoren.

Publikum aus der Romandie erwartet

Um auch die Sicherheitsfachleute aus der Romandie vermehrt nach Basel einzuladen, werden ausgewählte Module des Kongresses simultan in die französische Sprache übersetzt. Dies auch vor dem Hintergrund, weil die Sécurité Lausanne nun abgesagt wurde. Nachdem die welsche Ausgabe bereits vom Spätherbst 2020 auf Juni 2021 verschoben werden musste, werde ein «ergänzendes Format» geprüft. Dieses soll nach der Swissbau 2022 in der Romandie evaluiert werden.

Das Fazit mache jedoch Mut, wie es in der Mitteilung der Swissbau heisst. Die Aussteller stünden zu 100 Prozent hinter der Integration der Sicherheit in die Swissbau und seien für das Messe-Duo bereit. Das Thema Sicherheit soll auch während der Swissbau mittels diverser Online-Kampagnen begleitet werden.

Die nächste Swissbau findet neu vom Dienstag, 18. bis Freitag, 21. Januar 2022, in Basel statt.

Quelle: www.swissbau.ch

 

 

 

Erste elektronische Patientendossiers im Kanton Aargau eröffnet

Der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati hat im Kantonsspital Baden das erste elektronische Patientendossier (EPD) der Schweiz eröffnet. Die Aargauer Bevölkerung hat voraussichtlich ab Anfang 2021 die Möglichkeit, ein eigenes EPD zu eröffnen.

Patientendossier
Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, Nicolai Lütschg, Adrian Schmitter (v.l.n.r.): Quelle: EPD

Der Kanton Aargau führt als erster Kanton E-Patientendossiers ein. Der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati hat im Kantonsspital Baden das erste elektronische Patientendossier (EPD) der Schweiz eröffnet. Für die Bevölkerung im Aargau werde das EPD voraussichtlich im Verlaufe des Monats Januar 2021 zur Verfügung stehen, wie es in einer Mitteilung von «Health Aargau» heisst.

Kantonsspital Aarau als erster EPD-Standort

«Die Eröffnung des ersten EPD der Schweiz zeugt davon, dass der Aargau in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen zu den führenden Kantonen der Schweiz zählt», so Jean-Pierre Gallati.

Bis Ende März 2021, so die Zielsetzung, soll das EPD in allen Akutspitälern, Rehakliniken und Psychiatrien des Kantons ausgerollt sein. Wer Zugriffsrechte auf sein EPD erhält, das bestimmen die Patienten selbst. Der erste Standort, an dem man das EPD eröffnen kann, wird die Poststelle im Kantonshauptort Aarau sein. Die Plattform dahinter stammt von der Schweizerischen Post.

Neues Übersichtsportal der EPD-Anbieter

Das neu aufgeschaltete Übersichtsportal der zertifizierten und noch nicht zertifizierten EPD-Anbieter auf www.patientendossier.ch/anbieter zeigt auf, welche weiteren Angebote in der Schweiz sich auf dem Weg zur Zertifizierung befinden.

Quelle: eHealth Suisse

Microsoft warnt vor Browser-Malware Adrozek

Die Sicherheitsexperten von Microsoft warnen vor einer Malware, die sich in allen gängigen Browsern einnistet und Browsereinstellungen verändert. Dabei kann die Schad-Software auch nicht autorisierte Werbung einblenden.

Malware
Quelle: Microsoft 

Microsoft warnt in seinem Security-Blog vor einer Browser-Malware, die gängige Web-Browser befällt und die Einstellungen verändert. Die Schadsoftware namens «Adrozek» nistet sich in Web-Browsern ein und manipuliert die Einstellungen dermassen, dass auch nicht autorisierte Werbung eingeblendet wird. Betroffen sind die meisten gängigen Browser wie Chrome, Firefox und Edge.

Die Schad-Software ist seit Mai aktiv und scheint ihren Höhepunkt im August erreicht zu haben. Berichten zufolge nistet sich das Schadprogramm meist über Drive-by-Downloads ein und befällt den AppData-Ordner. Im Anschluss können Einstellungen der jeweiligen Browser und DLLs modifiziert werden. So kann die Malware während dem Surfen auch eigene Links in den Suchanfragen einblenden oder nicht relevante Werbung anzeigen.

Betroffenen Nutzern empfiehlt Microsoft, den Browser neu zu installieren. Bis zum August waren 30’000 Geräte betroffen.

Quelle: Microsoft 365 Defender Blog

 

Aufgepasst, diese neue Verkehrsregeln gelten ab 2021

Am 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft, die sowohl Autofahrer als auch Velofahrer und Fussgänger betreffen. Für eine sichere Fahrt lohnt es sich, sich mit den wichtigsten Neuregelungen vertraut zu machen.

Verkehrsregeln

Ab 2021 gilt auf Schweizer Strassen eine Reihe neuer Verkehrsregeln. Für eine sichere Fahrt lohnt es sich, sich mit den wichtigsten neuen Verkehrsregeln vertraut zu machen.

Rechts vorbeifahren
Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten. Die Massnahme soll die Kapazität stark frequentierter Strecken erhöhen und somit zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen.

Rettungsgassen
Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden.

In Tunnels müssen sich Fahrzeuge dabei so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird.

Wichtig ist, in solchen Fällen, die Warnblinker früh genug einzuschalten, um Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu verhindern. Seit mehreren Jahren empfiehlt der TCS diese Vorgehensweise, da sie den Einsatz der Rettungsfahrzeuge beschleunigt.

Neu gilt auf der Autobahn zudem eine Reissverschlusspflicht, wenn auf der Autobahn eine Spur entfällt. Lenkerinnen und Lenker sollten die Fahrzeuge dabei am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen. Die neue Regel will frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindern.

An roten Ampeln dürfen Fahrräder und Motorfahrräder rechts abbiegen
Fahrräder und Motorfahrräder im Stadtverkehr dürfen bei entsprechender Kennzeichnung nun bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.  Aber Vorsicht: Die Situation ist noch für viele neu und ungewohnt. Die Velos und Mofas müssen den anderen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich weiterhin den Vortritt lassen.

Velofahrer bis 12 Jahre dürfen auf den Trottoirs fahren
Kinder bis 12 Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren. Der TCS hat diese Massnahme im Interesse des Langsamverkehrs und der Sicherheit der Kinder unterstützt. Das Trottoir sollte jedoch immer im Schritttempo befahren werden.

Schleuse für Fahrradfahrer
Die städtischen Behörden können zukünftig bei örtlicher Gegebenheit Schleusen für Fahrräder auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden. Das Unfallrisiko bei der Wiederanfahrt ist so kleiner.

Neue Einrichtungen in den Tempo-30-Zonen
Um den Langsamverkehr sicherer zu machen, dürfen in Zukunft in den Tempo-30-Zonen Signale angebracht werden. In den Tempo-20- und Tempo-30-Zonen können für Velofahrer Vortrittswege geschaffen und auf dem Boden markiert werden. In diesen Fällen wird der dort geltende Rechtsvortritt aufgehoben.

Neue Orientierungsmarkierungen können ebenfalls zur Sicherheit der Fussgänger angebracht werden. Beispielsweise Fussabdrücke, die den sichersten Überquerungsort anzeigen. In dem Zusammenhang erinnert der TCS daran, dass bei Nichtvorhandensein eines Fussgängerstreifens Fussgänger die Strasse in einer Tempo-30-Zone überall überqueren dürfen, jedoch kein Vortrittsrecht haben.

Wohnwagengespanne dürfen bis 100 km/h fahren
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) erhöht sich von 80 auf 100 km/h. Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Der Anhänger muss zudem mit für diese Geschwindigkeit zugelassenen Reifen ausgerüstet sein.

Quelle: TCS

Sicherheitsproblem bei Canvas-Fahrrädern

Der Bike-Hersteller Cannondale informiert über ein Sicherheitsproblem bei den Fahrrädern «Cannondale Canvas Neo 1» und «Cannondale Canvas Neo 2». Betroffene Kunden sollten das Vorderradschutzblech bis auf Weiteres demontieren.

Sicherheitsproblem
Bild eines betroffenen Produkts. (Bild: pd/BFU)

Laut einer Meldung der Beratungsstelle für Unfallverhütung informiert der Fahrradhersteller Cannondale über ein Sicherheitsproblem bei den Fahrrädern «Cannondale Canvas Neo 1» und «Cannondale Canvas Neo 2».

Laut der Sicherheitswarnung können die Befestigungsschrauben, mit denen das Vorderradschutzblech an einigen «Cannondale Canvas Neo 1»- und «Canvas Neo 2»-Fahrrädern montiert ist, sich lockern. Dadurch kann sich das Vorderradschutzblech lösen und bei Kontakt mit dem Vorderrad das Fahrrad zu einem abrupten Stillstand bringen. Damit ist eine Sturz- und Verletzungsgefahr verbunden.

Vom Sicherheitsproblem betroffen sind die Fahrräder Cannondale Canvas Neo 1 und Cannondale Canvas Neo 2. Sie wurden zwischen dem 1. Juni 2019 und Oktober 2020 verkauft. Konsumentinnen und Konsumenten, die eines der betroffenen Fahrräder besitzen, werden gebeten, das Vorderradschutzblech zu demontieren und das Schutzblech sowie die Schutzblechstreben für eine spätere kostenlose Wiedermontage aufzubewahren.

Quelle: BFU

Neuer Termin für die Interschutz im Juni 2022

Die Weltleitmesse für Feuerwehr, Rettungswesen, Bevölkerungsschutz und Sicherheit wird auf Juni 2022 verschoben. Ausschlaggebend für die Verschiebung sind auch viele Aussteller, die weltweit in das Infektionsgeschehen involviert sind.

Feuerwehr
©Deutsche Messe AG

Die Weltleitmesse für Feuerwehr, Rettungswesen, Bevölkerungsschutz und Sicherheit, die Interschutz, hat einen neuen Termin. Die Messe findet nun vom 20. bis 25.06.2022 statt.

Nicht nur die Pandemie habe wie bei vielen anderen Messen bei der Verschiebung eine Rolle gespielt. Deutsche Messe AG begründet den Entscheid auch mit den vielen Ausstellern, unter denen sich zahlreiche Branchen befinden, die weltweit in das Infektionsgeschehen involviert sind.

Eine Durchführung im Sommer 2022 werde von allen Seiten begrüsst, um die notwendige Planungssicherheit für sämtliche Messevorbereitungen zu garantieren, heisst es in der Mitteilung.

«Unsere innovationsstarke Branche wird bis dahin zahlreiche spannende Neuheiten im Programm haben», lässt sich Dr. Bernd Scherer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim VDMA Feuerwehrtechnik, anlässlich des neuen Termins der Interschutz im Juni 2022, zitieren.

Die nächste Interschutz findet vom 20. bis 25.06.2022 auf dem Messegelände Hannover statt.

Mehr Home Office führt zu Cyberkriminalität

Die GFS-Zürich hat 503 Geschäftsführende kleiner Unternehmen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Digitalisierung und Cybersicherheit befragt. Die Erkenntnis: Viele Chancen werden demnach wahrgenommen, aber die Cyberrisiken unterschätzt.

Cybersicherheit
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Im Homeoffice ist seit dem Lockdown die Zahl im Vergleich zum Beginn des Jahres um 60 Prozent angestiegen. Die Risiken von Homeoffice und Digitalisierung werden aber trotz der Flexibilität der KMU von vielen unterschätzt. Obwohl bereits ein Viertel der Schweizer KMU Opfer eines folgenschweren Cyberangriffs war, würden gut zwei Drittel der KMU weder regelmässige Mitarbeiterschulungen zum Thema Cybersicherheit durchführen, noch existiere ein Sicherheitskonzept. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Marktforschungsinstituts GFS-Zürich.

Von August bis Oktober 2020 befragte GFS-Zürich dazu 503 CEOs von kleinen Unternehmen (4 bis 49 Mitarbeitende) in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Digitalisierung.

Die wichtigsten Resultate:

  • Für ein Drittel der KMU war Homeoffice während des Lockdowns aufgrund der ortsgebundenen Arbeit keine Option, die restlichen zwei Drittel konnten Arbeitsplätze dank der modernen Infrastruktur ohne nennenswerte Probleme ins Homeoffice verlegen. Die Zahl der Mitarbeitenden im Homeoffice habe sich während des Lockdowns mit einem Anstieg von 10 Prozent auf 38 Prozent im Schnitt fast vervierfacht.
  • Mit dem Lockdown sind vor allem Online-Konferenztools wichtiger geworden: Der Anteil virtueller Sitzungen sei von 9 Prozent auf 20 Prozent gestiegen und habe sich somit mehr als verdoppelt. Auch private Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder andere Messengerdienste seien wieder auf dem Vormarsch.
  • Ein Viertel der Schweizer KMU war schon Opfer eines folgenschweren Cyberangriffs: Von den schweizweit ca. 38’250 angegriffenen KMU trug rund ein Drittel (12’930 KMU) einen finanziellen Schaden davon und jeder zehnte Angriff hatte mit Reputationsschäden zu kämpfen.
  • Präventive Massnahmen würden jedoch zu selten ergriffen: Trotz der häufigen Cyberattacken habe nur jedes zweite KMU einen Notfallplan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung und rund zwei Drittel führen weder regelmässige Mitarbeiterschulungen durch, noch hätten sie ein Sicherheitskonzept im Unternehmen implementiert.

Der Mensch gilt aber noch immer als Risikofaktor, denn Cyberrisiken werden häufig unterschätzt: Nur knapp die Hälfte (47 Prozent) der CEOs gaben an, über sicherheitsrelevante Themen gut informiert zu sein. Noch drastischer ist das mangelnde Bewusstsein dafür, selbst Opfer eines Cyberangriffes zu werden: Nur gerade 11 Prozent schätzen das Risiko, durch einen Cyberangriff einen Tag ausser Gefecht gesetzt zu werden, als gross ein, wie die Studie weiter folgert.

Zum ganzen Schlussbericht des GFS-Zürich. 

Die Befragung wurde im Auftrag von Digitalswitzerland, Mobiliar, dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) durchgeführt.

Quelle: Schweizerische Mobiliar

Impfung gegen Covid-19 wird kostenlos sein

Die Coronavirus-Impfung soll für die Bevölkerung kostenlos sein. Dies teilte das EDI am Mittwoch-Nachmittag mit. Die Kosten der Krankenversicherer werden auf ungefähr 200 bis 250 Millionen Franken geschätzt.

Impfung
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Der Impfstoff gegen Covid-19 gilt als ein wichtiges Element bei der Bekämpfung der Pandemie. Die ersten Impfungen sollen im ersten Halbjahr 2021 erfolgen, sobald die Zulassung von Swissmedic vorliegt, wie Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) in einer Mitteilung kommuniziert. Der Bundesrat sieht keine Impfpflicht vor.

Die vom EDI beschlossene Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sieht vor, dass die Impfung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird. Gemäss dem Epidemiengesetz werden die nicht von der Krankenversicherung gedeckten Kosten von Bund und Kantonen getragen. Die Impfung wird somit für die Bevölkerung kostenlos sein.

Konkret übernehmen die Krankenversicherer die Kosten der ärztlichen Konsultation und des Impfstoffs, während der Bund die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone trägt. Ebenfalls vom Bund übernommen werden die Kosten, die den Betrag von fünf Franken pro Impfstoffdosis übersteigen. Die Kosten zulasten der Krankenversicherer werden auf ungefähr 200 bis 250 Millionen Franken geschätzt, jene für den Bund auf mindestens denselben Betrag.

Quelle: EDI

Kaum vermehrter Diebstahl bei Self-Checkout-Systemen

Self-Checkout und mobiles Self-Scanning erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Für die Handelsunternehmen stellt sich allerdings die Frage, ob Selbstbediener-Kassen oder mobiles Self-Scanning zu mehr Diebstählen führen. In den allermeisten Handelsunternehmen ist dies laut einer EHI-Studie jedoch nicht der Fall.

Self-Checkout
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Insbesondere Sicherheitssysteme und aufmerksames Personal sollen häufigeren Diebstahl an Ladenkassen verhindern. 85 Prozent der befragten Unternehmen haben in einer Studie des EHI Retail Institute angegeben, keine erhöhten Inventurdifferenzen in ihren Märkten mit Self-Checkout-Lösungen festzustellen.

Ladendiebstähle an Self-Checkout-Kassen fallen dementsprechend nicht wesentlich höher aus als an bedienten Kassen. Die filialisierten Unternehmen in Deutschland konnten sogar bessere Inventurdifferenzen in rund 40 Prozent ihrer Märkte mit Self-Checkout (SCO) im Vergleich zum Unternehmensdurchschnitt feststellen.

Diebstähle würden bereits im Verkaufsraum vorbereitet

Stichprobenartige Analysen an SCO-Kassen und beim mobilen Scannen zeigen zudem geringe Fehlerquoten – zu viel, zu wenig, nicht sortenrein. Auch sogenannte Re-Scans bei mobilen SCO-Lösungen, wobei ebenfalls stichprobenartig geprüft wird, ob einzelne Produkte im Warenkorb richtig erfasst wurden, würden relativ selten durchgeführt. Eine geringe Re-Scan-Quote indiziert eine ebenfalls niedrige Diebstahlquote.

Der Einfallsreichtum diebischer Kundschaft sei dennoch gross. Viele Diebstähle würden aber bereits im Verkaufsraum vorbereitet, indem beispielsweise Ware eingesteckt oder mitunter auch umetikettiert wird. Die häufigste Tatausführung bei SCO und Self-Scanning ist das «Nicht-Scannen» von Artikeln, also der Versuch, Produkte ohne Bezahlung mitzunehmen.

Dabei werden auch Strichcodes preiswerterer Ware nicht gescannt, überklebt oder falsche Mengenangaben gemacht. Gutscheine können ebenfalls zu Missbrauch führen, wenn sie mehrfach genutzt werden. Wenn die Kundschaft ihre Waren mit mobilen Systemen selbst einscannt, kämen Artikelstorno als Betrugsmethode hinzu. Solche Methoden seien eist nur erfolgreich, wenn das Aufsichtspersonal durch Unaufmerksamkeit oder bewusstes Ablenken die Manipulation nicht erkennt.

Sicherheitsmassnahmen

Häufige Präventionsmassnahmen an SCO-Kassen sind Sichtkontrollen durch Mitarbeiter, Gewichtskontrolle und Kameraüberwachung, oft in Verbindung mit Ausgangsgates. Bei mobilen SCO-Lösungen kommen Stichproben-Kontrollen zum Einsatz, meist per Zufallsauswahl. Hinweise geben zum Beispiel auch ungewöhnliche Artikelkonstellationen oder eine untypische Einkaufskorbgrösse. Es gibt unterschiedliche Sicherheitsmassnahmen – bei allen ist aufmerksames Personal der Schlüssel, um Ladendiebstahl zu vermeiden.

Die ganze EHI-Studie «Ladendiebstahl in Verbindung mit Self-Checkout-Systemen» steht als kostenloses Whitepaper zur Verfügung.

Quelle: EHI Retail Institute

Bundesrat mit weiteren Pandemie-Massnahmen

In einem mehrstufigen Prozess will der Bundesrat die Corona-Situation rasch verbessern. An der Sitzung vom 11. Dezember will die Regierung die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen. Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.

Massnahmen
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Die epidemiologische Lage hat sich in den letzten Tagen weiter verschlechtert. Die Zahl der Ansteckungen ist hoch und steigt wieder an, die Betten auf den Intensivstationen sind weiterhin stark ausgelastet. Der Reproduktionswert für Ende November liegt über 1; im Schnitt stecken also 100 infizierte Personen mehr als 100 weitere Personen an. Damit steigen die Fallzahlen wieder exponentiell an. Zudem hat sich auch in der Westschweiz der Trend gewendet; die Zahlen sinken deutlich weniger rasch, als noch vor ein paar Tagen. Die zunehmende Kälte und das schlechte Wetter dürften das Infektionsgeschehen beschleunigt haben.

Gespräche mit Kantonen mit ungünstiger Entwicklung

Der Bundesrat ist äusserst besorgt über die Entwicklung. Die Bundespräsidentin und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern haben nach der Bundesratssitzung vom 4. Dezember mit jenen Kantonen das Gespräch gesucht, die eine ungünstige epidemiologische Entwicklung aufweisen. Diese teilen die Besorgnis des Bundesrats mehrheitlich. Sie sehen die Lage ebenfalls als problematisch an und weisen insbesondere darauf hin, dass das das Personal in den Spitälern und Heimen erschöpft ist.

Weitergehende Massnahmen und Konsultation

Verschiedene Kantone haben in den letzten Tagen Massnahmen getroffen oder angekündigt. Der Bundesrat will diese vereinheitlichen und verstärken. Er will deshalb an seiner Sitzung vom 11. Dezember weitergehende Massnahmen beschliessen, die ab Samstag, 12. Dezember und bis am 20. Januar 2021 gelten sollen. Er unterbreitet den Kantonen in einer Konsultation folgende Vorschläge:

  • Gastrobetriebe, Einkaufsläden und Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen.
  • Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern bis 10 Personen vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember.
  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten.
  • Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum.

Sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitergehende Massnahmen zu beschliessen, etwa die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.

Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen prüfen

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF, dem EDI und dem EJPD (BJ) Massnahmen für allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen zu prüfen und dem Bundesrat bis zum 18. Dezember 2020 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat führt am 11. Dezember 2020 eine erste Aussprache dazu.

Quelle: BAG

Neue App warnt vor gefährlichen Produkten

Eine App des Bundes informiert ab sofort über Sicherheitshinweise zu gefährlichen Lebensmitteln. Über ein Meldesystem können die Konsumentinnen und Konsumenten den Bundesbehörden potenziell gefährliche Produkte online melden.

Sicherheitshinweise

Im Rahmen von öffentlichen Warnungen, Produktrückrufen und Sicherheitswarnungen informieren die Inverkehrbringer und die zuständigen Behörden die Bevölkerung über gefährliche Produkte. Die Zahl dieser Sicherheitshinweise ist in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen stark gestiegen.

Ab sofort werden die Sicherheitshinweise neu zentral über die App «Recall Swiss» publiziert. Die App richtet sich an alle Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz und will laut Mitteilung «der heutigen digitalen Mediennutzung Rechnung tragen». Zudem bietet die App unter anderem folgende Funktionalitäten:

  • Über eine Suchfunktion kann gezielt nach Sicherheitshinweisen gesucht werden, beispielsweise um festzustellen, ob ein bestimmtes Produkt zurückgerufen wurde.
  • Die App-Nutzerinnen und -Nutzer haben ausserdem die Möglichkeit, einen Warnservice (Pushnachrichten) zu abonnieren.

Gefährliche Produkte werden unter anderem auch infolge von Meldungen aus der Bevölkerung identifiziert. Via App können Konsumentinnen und Konsumenten auf das Meldesystem gelangen. Die Meldungen werden dadurch elektronisch direkt der zuständigen Behörde übermittelt.

Für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen wurde im Meldesystem auch ein «Behördenfinder» konzipiert: Online können Konsumentinnen und Konsumenten laut dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen mittels weniger Klicks feststellen, welche Behörde für ein bestimmtes Produkt zuständig ist.

Unter anderem waren folgende Behörden an der Erarbeitung der App und des Meldesystems beteiligt: BAG, BAV, BFE, BFK, BLV, ESTI, METAS und SECO.

Die App ist unter www.recallswiss.admin.ch abrufbar. Die Anwendung lässt sich über www.recallswiss.admin.ch/install direkt auf einem mobilen Endgerät oder PC installieren. Der Warnservice steht unter www.recallswiss.admin.ch/alert zur Verfügung.

Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen

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