Bankomatensprengung in Sevelen: Bundesanwaltschaft schaltet sich ein

Die Bundesanwaltschaft hat erstmalig eine Anklage eingereicht in Bezug auf eine Bankomatensprengung in der Schweiz. Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien.

Bankomatensprengung
Bild: Kantonspolizei St. Gallen

Bei einer Bankomatensprengung in Sevelen hat erstmalig die Bundesanwaltschaft (BA) eine Anklage wegen einer Bankomatensprengung eingereicht. Gemäss Anklage hat der Beschuldigte im Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von 126’600 Franken entwendet.

Zudem sei durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs und der verwendeten Werkzeuge am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft ein Sachschaden in der Höhe von ca. 100’000 Franken verursacht worden.

Bankomaten-Sprenger nahm Personenschaden in Kauf

Mit dem Zünden des Sprengstoffes an einem Bankomaten an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss der Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltes zumindest billigend in Kauf und handelte dabei «wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht».

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der BA mit Unterstützung von der Kantonspolizei und von Fedpol konnte der Beschuldigte identifiziert und gestützt auf einen internationalen Haftbefehl im Juni 2020 in Österreich durch die örtlichen Behörden verhaftet und in Auslieferungshaft versetzt werden.

Dem Beschuldigten werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB) und qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB) vorgeworfen.

Quelle: Bundesanwaltschaft

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