Besserer Schutz vor gefährlicher Strahlung geplant
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 die Verordnung zum Bundesgesetz über die nichtionisierende Strahlung und Schall in die Vernehmlassung geschickt. Minderjährigen soll der Zugang zu Solarien untersagt werden, weil die dort verwendete Strahlung längerfristig Hautkrebs verursachen kann. Regelungen für einen besseren Gesundheitsschutz sind zudem für kosmetische Laserbehandlungen und Laserpointer vorgesehen.
Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Solarien, Medizinlaser oder Laserpointer erzeugt. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, können sie die Gesundheit schädigen. Bei Solarien sollen gemäss Verordnungsentwurf die Kontrolle und die Information über die Gefahren bei übermässiger Belastung durch UV-Strahlung verstärkt werden. Minderjährigen wird der Solarium-Besuch untersagt. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen.
Sachkundenachweis für Behandlungen mit Blitzlampen und Lasern
Für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern wird künftig ein Sachkundenachweis verlangt. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haarentfernung mit Lasern. Für die Ausbildung der Kosmetikerinnen ist die Branche selber verantwortlich. Laserbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen dürfen weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Zudem soll das Entfernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlampen verboten werden. Weiter soll das Publikum an Veranstaltungen vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen geschützt werden. Neu wird der Bund an Veranstaltungen mit Laserstrahlen kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Zunehmend sind Laserpointer im Umlauf, die eine Gefahr für die Augen und die Haut darstellen und mit denen Piloten oder Lokomotivführer geblendet werden. Um sowohl gefährliche Blendungen wie auch direkte Augenschäden in Zukunft zu vermeiden, werden in der Schweiz künftig nur noch Laserpointer der Klasse 1 zugelassen. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Mai 2018.
Zum Gesetzgebungsprojekt nichtionisierende Strahlung und Schall
Text: Bundesamt für Gesundheit BAG