Bewacherregister wird freigeschaltet

Es soll mehr Transparenz und Zuverlässigkeit im Sicherheitsgewerbe bringen: In Deutschland wird das zentrale Bewacherregister am 1. Juni 2019 erstmals freigeschaltet.

© depositphotos, Andrey Popov

Im Bewacherregister werden alle privaten Sicherheitskräfte registriert und verwaltet. „Grundsätzlich begrüssen wir das Register, da es mittel- und langfristig zu einer Entbürokratisierung und einer deutlich schnelleren Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden und Beschäftigten beiträgt“, sagte Gregor Lehnert, Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).

Knappe Fristen

Eine Herausforderung stelle allerdings die extrem kurz bemessene Phase der Erstbefüllung des Registers mit Beschäftigtendaten durch die Sicherheitsunternehmen dar. Bisher sei noch nicht klar, ob es den Sicherheitsfirmen bis zum Stichtag, dem 30. Juni 2019, möglich sein werde, die Daten aller rund 267‘000 Beschäftigten in das Register einzupflegen. „Die knappe, verbleibende Zeit bis zum Start des Registers muss in einem gemeinsamen Kraftakt von Staat und Sicherheitswirtschaft so effektiv wie nur möglich genutzt werden“, so Lehnert.

Mehr Transparenz

Das Bewacherregister wurde im Zuge des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften eingeführt. In diesem Register werden erstmals alle rund 267‘000 Beschäftigten sowie die über 6‘500 Sicherheitsunternehmen erfasst. „Wir erhoffen uns, genau wie der Gesetzgeber, damit mehr Transparenz über die sich auf dem Markt befindlichen Sicherheitsunternehmen und eine deutliche Verkürzung der häufig viel zu langen Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Beschäftigten“, so Lehnert abschliessend.

Quelle: BDSW

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