15 tödliche Unfälle im ersten Halbjahr
Im ersten Halbjahr 2025 registrierten agriss und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) 15 tödliche Unfälle im landwirtschaftlichen Umfeld – drei mehr als im Vorjahreszeitraum.

Im ersten Halbjahr 2025 haben agriss und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) 15 tödliche Unfälle im Zusammenhang mit der Landwirtschaft erhoben. Zum Vergleich: im ersten Halbjahr des Vorjahrs wurden 12 tödliche Unfälle erhoben.
Elf tödliche Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten
- Zwei Personen starben beim Umsturz eines Traktors oder Transporters.
- Zwei Personen wurden durch einen Traktor überfahren.
- Zwei Personen wurden von Maschinen eingeklemmt oder erdrückt.
- Drei Personen wurden bei Waldarbeiten von einem Baum oder Baumteilen getroffen.
- Zwei Personen stürzten tödlich von einem Heukran, bzw. durch eine Abwurföffnung.
Drei tödliche Unfälle mit Drittpersonen, ein Unfall mit einem Kind
Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten kamen drei Drittpersonen sowie ein Kind ums Leben. Die Ursachen waren eine Kollision eines e-Bikes mit einem Traktor, der Absturz ab einem Heukran während Wartungsarbeiten und überrannt werden von einer Viehherde. Das Kind wurde durch einen fallenden Gegenstand tödlich verletzt.
Durchmischte Altersgruppen
Der Altersdurchschnitt der elf Personen, welche bei landwirtschaftlichen Arbeiten tödlich verunfallten, liegt bei 55 Jahren. Die jüngste Person war 19 Jahre alt, die älteste 84 Jahre. Sechs der Verunfallten befanden sich bereits im Pensionsalter.
Risiken senken
In der Routine des Alltags werden Gefahren oft zu wenig wahrgenommen, unterschätzt oder gar nicht beachtet. Unfallabklärungen zeigen teilweise Arbeitssituationen in welchen Risiken bewusst oder unbewusst in Kauf genommen wurden.
Die neue Kampagne «Risiko runter» (www.risikorunter.ch) macht genau dies zum Thema und zeigt Gefahrensituationen aus dem landwirtschaftlichen Arbeitsalltag, verbunden mit praktischen Tipps, wie diese Situationen entschärft werden können.
*Datenerhebung nicht vollständig
Für landwirtschaftliche Unfälle besteht keine Meldepflicht, daher können keine statistisch verlässlichen Aussagen gemacht werden. Unfallmeldungen werden anhand von Medien- und Polizeiberichten sowie Meldungen von Behörden und Betroffenen erhoben.