19 Grad am Arbeitsplatz für gesunde Menschen unbedenklich

Sollte es zu Energiesparplänen in Betrieben kommen und die Innentemperaturen um wenige Grad reduziert werden, sind deutschen Arbeitsmedizinern zufolge keine direkten gesundheitlichen negativen Auswirkungen zu befürchten. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen empehle sich jedoch die Konsultation eines Arbeitsmediziners. 

Arbeitsmedizin
Bild: depositphotos

Noch besteht vom Bund keine Bestimmung, Maximaltemperaturen in Innenräumen festzulegen. Während in Deutschland schon in öffentlichen Gebäuden die Innentemperaturobergrenze auf 19 °C heruntergesetzt wurde, befürchten viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende negative gesundheitliche Auswirkungen, wenn es im Büro zu kalt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hält eine Absenkung der Raumtemperatur für Menschen ohne Vorerkrankung grundsätzlich für unbedenklich. Jedoch hält die Arbeitsschutzinstitution fest, dass bei bestimmten Tätigkeiten niedrigere Temperaturen zu geringen Leistungseinbussen führen könnten. Bei Vorerkrankungen oder spezifischen Arbeitsanforderungen müssten in diesem Fall Abklärungen getroffen werden.

Keine direkten gesundheitlichen Auswirkungen

Die DGAUM hält fest, dass Menschen ohne Vorerkrankungen keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei einer geringen Senkung der Raumtemperatur zu befürchten hätten. Menschen mit Vorerkrankungen könnten laut der WHO jedoch mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Zu solchen gesundheitlichen Vorbelastungen zählen etwa eine höhere Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen, bestehende Asthma-Symptome sowie ein Bluthochdruck.

Bei kalten Temperaturen steigt der Blutdruck. Kalte Luft ist jedoch erst bei Minusgraden ein möglicher Auslöser für Asthmabeschwerden. Bei kälterer Luft wäre Asthma beispielsweise unterbehandelt und es empfehle sich eine Anpassung der Medikation bzw. der Therapie, sodass der Patient thermische Alltagsreize besser verträgt. Niedrigere Temperaturen können aber auch Auswirkungen auf rheumatische Erkrankungen haben.

Die DGAUM empfiehlt daher, bei Unsicherheit allenfalls Arbeitsmediziner zu kontaktieren. Dabei seien insbesondere zwei Aspekte wichtig. So beispielsweise die individuellen Besonderheiten der Arbeitnehmenden wie Rheuma oder Anämie (eine Erkrankung, bei der die Zahl der roten Blutkörperchen gering ist). Darüber hinaus sei es auch wichtig, die jeweils speziellen Arbeitsanforderungen vor Ort am Arbeitsplatz zu analysieren.

Quelle: DGAUM/Redaktion 

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