5G: Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen

Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Der Verein «Schutz vor Strahlung» ist grundsätzlich mit dem bundesrätlichen Entscheid zufrieden, bemängelt aber die Übergangsregelung.

5G
© depositphotos, nirutdps

Der Bundesrat hat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Man habe dabei berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spiele. Gleichzeitig habe man dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecke. Man habe sich bei dem Entscheid ausserdem auf den Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» abgestützt, der seit November 2019 vorliege, so der Bundesrat.

Vollzugshilfe für adaptive Antennen

Zum weiteren Vorgehen gehört zunächst, dass das Uvek eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten wird, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. Adaptive Antennen würden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer senden. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch solche Antennen tatsächlich belastet würde, seien zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf diese Ergebnisse werde das Uvek eine Vollzugshilfe erarbeiten. Bis diese vorliege, seien adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit sei der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet, so die Pressemitteilung.

Anlagegrenzwerte werden beibehalten

Daneben hat der Bundesrat entschieden, die sechs begleitenden Massnahmen umzusetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorschlägt: Priorität haben die Weiterentwicklung des Monitorings der Strahlenbelastung sowie die Schaffung der neuen umweltmedizinischen Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung. Zudem sind Vereinfachungen und Harmonisierungen im Vollzug, eine bessere Information der Bevölkerung und eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung vorgesehen.

Beibehalten möchte der Bundesrat zurzeit die geltenden Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Die Arbeitsgruppe habe sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können, heisst es. Das Parlament habe es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.

Nachhaltiges Mobilfunknetz

Als weiteres Element für den Umgang mit Mobilfunk und 5G will das Uvek die Arbeiten zur Beantwortung des Postulats 19.4043 Häberli-Koller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» rasch vorantreiben. Das Uvek wird dem Bundesrat bis Ende 2021 einen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze vorlegen. Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern, wie es abschliessend in der Pressemeldung des Bundesrates heisst.

Was sagt der «Verein Schutz vor Strahlung»?

Der Verein «Schutz vor Strahlung» begrüsst die geplante Vorgehensweise, wenn auch unter gewissen Vorbehalten, wie er schreibt.

Das Parlament habe in den vergangenen Jahren zwei Mal eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. So mache es nun auch der Bundesrat, der die aktuellen Grenzwerte nicht lockere. Der Verein «Schutz vor Strahlung» freue sich über diesen Entscheid. Zugleich mahnt er aber, dass in der künftigen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen auf jedenfall die maximale Leistung der Sendeanlage und kein gemittelter Wert berücksichtigt werden dürfe. Denn eine Mittelung würde einer indirekten Grenzwerterhöhung gleichkommen.

Übergangsregelung schützt ungenügend

Das Uvek wird im Auftrag des Bundesrates, gestützt auf Testmessungen, die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen erarbeiten. Bis diese vorläge, seien adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Diese Übergangsregelung schützt laut Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung» jedoch nicht vor einer Überschreitung der Grenzwerte: «Gemäss Übergangsregelung vom Bundesrat wird derjenige Moment beurteilt, in dem die adaptive Antenne in die Breite strahlt (Abb. 1, siehe unten). Bei einer Fokussierung des Signals (Abb. 2, siehe unten) können unsere Grenzwerte jedoch überschritten werden. Adaptive Antennen müssen darum zwingend im Moment des maximalen Antennengewinns (Abb. 2) beurteilt werden, um den Vorsorgewert beizubehalten und dürfen nicht wie herkömmliche Antennen beurteilt werden.»

Weiter können sich adaptive Antennen selbstständig den Nutzerbedürfnissen anpassen und verändern bis zu 83 Millionen Mal pro Tag ihre Einstellungen, wie der Verein ferner schreibt. Kontrolliert würden sie jedoch nur ein Mal pro Tag, denn das vorhandene Qualitätssicherungsystem ist laut Bundesamt für Umwelt nicht für adaptive Antennen weiterentwickelt worden. Solange, bis die Vollzugshilfe also nicht erarbeitet sei, existiere kein Qualitätssicherungsystem für adaptive Antennen und damit keine Kontrolle.

Der Verein fordert deshalb die Bauämter auf, angesichts der grossen Unsicherheiten bezüglich Kontrolle, Messungen und Gesundheitsrisiken auf Baubewilligungen zu verzichten und die Verfahren bis auf Weiteres aufs Eis zu legen. Stattdessen sollten die Gemeinden den Fokus auf ein gemeindeeigenes Glasfasernetz legen.

© Verein «Schutz vor Strahlung»

 

Quelle: Bundesrat, Verein «Schutz vor Strahlung»

Siehe auch Artikel «EU bewertet Sicherheitsrisiken von 5G-Netzen»

 

 

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