Ab Montag sind die Grenzen zu allen Schengen-Staaten wieder offen

Ab 15. Juni 2020 ist es soweit: Die geltenden Einreisebeschränkungen gegenüber allen Schengen-Staaten werden aufgehoben. Damit fallen auch die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu diesen Staaten weg. Es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich.

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Mit der Streichung der Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer und -regionen fallen sämtliche Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum in die Schweiz einreisenden Personen vollständig weg. Dazu zählt auch das Verbot der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind, die ausschliesslich dem Einkaufstourismus gedient hat, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung vom 12. Juni 2020 heisst. Ebenso würden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) werde wie gehabt risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK

Ab dem 15. Juni gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK). Mit Ausnahme Bulgariens, Irlands, Kroatiens, Rumäniens und Zyperns gehören alle EU-Staaten auch zum Schengen-Raum. Das UK, für welches das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31. Dezember 2020 anwendbar ist, gehört ebenfalls nicht zum Schengen-Raum. Diese sechs Staaten würden vorerst auch nach dem 15. Juni auf der Risikoliste verbleiben, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich sei. Hingegen könnten freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger dieser sechs Staaten, ihre Familienangehörigen ungeachtet von deren Nationalität sowie Drittstaatsangehörige, die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen Staaten entsandt werden, ab dem 15. Juni wieder in die Schweiz einreisen, wie es im bundesrätlichen Wortlaut heisst.

Inzwischen haben auch zahlreiche Schengen-Staaten die Öffnung ihrer Grenzen auf den 15. Juni 2020 angekündigt.

Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt

Über Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten werde der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden, heisst es.

Quelle: Bund

Wer wissen möchte, wie die Situation bezüglich Corona aussieht, findet hier statistische Angaben.

Was gilt in der EU?

In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist seit 15. Juni 2020 freies Reisen ohne Grenzkontrollen und Beschränkungen der Freizügigkeit wieder möglich. Die neue Website Re-open EU gibt ab sofort laufend aktualisierte Informationen über Reisen und Ferien in der EU, unter anderem zu Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen und Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wie Abstandsregeln und Tragen von Gesichtsmasken.

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