Feuerwaffen-Markierung: neue Regelung gilt demnächst
Vor über einem Jahr hat das Stimmvolk das neue Waffengesetz deutlich befürwortet. Die meisten Anpassungen sind laut Bund bereits umgesetzt. Am 1. September 2020 treten nun auch die neuen Bestimmungen für die Markierung von Feuerwaffen und den Bau von Schreckschuss- und Signalwaffen in Kraft.
Bei der Herstellung einer Waffe müssen neu alle wesentlichen Bestandteile markiert werden, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. Die Markierungen erleichtere es der Polizei, bei Ermittlungen die Herkunft einer Waffe zu klären, so der Bund.
Änderung für Schreck- und Signalwaffen
Schreckschuss- und Signalwaffen müssten künftig technisch so gebaut werden, dass ein Umbau zu einer funktionsfähigen Feuerwaffe nicht mehr möglich sei. Für jene Schreckschuss- und Signalwaffen, welche diesen technischen Vorgaben nicht entsprächen, brauche es künftig einen Waffenerwerbsschein, betont der Bund in seiner Mitteilung.
Noch ausstehend seien neue Bestimmungen für einen verbesserten Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten, beispielsweise über die Verweigerung eines Waffenerwerbs aus Sicherheitsgründen. Aktuell würden die Details mit den Schengen-Staaten geklärt, so der Bund.
Hier geht es zur aktuellen Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition.
Hier geht es zum erläuternden Bericht zur Änderung der Waffenverordnung vom 24. Juni 2020.
Quelle: Bund