E-Bikes: Gilt schon bald Helmpflicht?

Der Bundesrat will die Verkehrssicherheit für E-Biker erhöhen: Velohelm und Licht am Tag sollen zur Pflicht werden. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis Mitte Dezember. Verbessert werden sollen ferner die Grundlagen für das automatisierte Fahren.

© depositphotos, halfpoint

In den letzten Jahren hat sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle fast verfünffacht. Um diesen Trend zu brechen und Unfälle zu vermeiden, will der Bundesrat mit rasch realisierbaren Massnahmen auf Verordnungsebene die Sicherheit erhöhen: Alle E-Bike-Fahrenden sollen dazu verpflichtet werden, einen Helm zu tragen und das Licht auch tagsüber einzuschalten. Schnelle E-Bikes sollen darüber hinaus künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten können, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.

Das Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht hat der Bundesrat am 12. August 2020 in die Vernehmlassung geschickt – sie dauert bis am 12. Dezember 2020. Es umfasst eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes sowie die Revision von acht Verordnungen. Denn nebst einer verbesserten Verkehrssicherheit für E-Biker stehen noch andere Punkte zur Diskussion.

Förderung umweltfreundlicher Technologien

Neue Technologien ermöglichen es, den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr zu senken. Dazu zählen Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien oder auf Wasserstoffbasis, wie der Bundesrat schreibt. Das geltende Recht behindere jedoch solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge auswirke. Der Bundesrat wolle darum, dass die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht werden könne. Die Ladekapazität der Fahrzeuge dürfe dabei nicht vergrössert werden.

Automatisiertes Fahren

Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig werde es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenkenden das Fahrgeschehen permanent überwachen müssten. Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, solle der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Zudem würden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten habe. Mit der Revision werde zudem eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (Astra) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen könne. Mit solchen Tests könnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Anpassung von «Via sicura»

Der Bundesrat schlägt ferner in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments weiter vor, mit der Anpassung des SVG die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Die Gerichte sollen neu im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt, wie es abschliessend heisst.

Quelle: Bund

Für weitere Informationen zum Thema: «Der Bundesrat will E-Bike-Fahrer besser schützen – und packt das Problem an der Mündung an statt an der Quelle», schreibt das Onlineportal infosperber.ch. Eine interessante Auseinandersetzung mit dem Thema Helmobligatorium.

 

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