Schweizer Polizei soll wichtige Informationen rascher erhalten

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und diejenigen der EU-Mitgliedstaaten sollen künftig effizienter nach DNA-Spuren von Tätern fahnden können. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. März eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Kriminalitätsbekämpfung

Die Kriminalitätsbekämpfung in der Schweiz und in der EU soll im Rahmen des sogenannten «Prümer Abkommens» und mit «Eurodac-Protokoll» verstärkt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst. Oft führten Fahndungen in Fällen von Bancomat-Sprengungen in der Vergangenheit zu Verhaftungen in Nachbarsländern. Wertvolle Informationen wie DNA-Profile, Fingerabdrücke oder Fahrzeughalterdaten werden meist in nationalen Datenbanken gespeichert. Die gefundenen DNA-Spuren eines Tatorts werden aber in der Regel zunächst über die nationale Datenbank abgeglichen – erst im Anschluss können die DNA-Spuren auch mit Datenbanken anderer Länder abgeglichen werden.

Zentraler Abgleich zwischen EU-Ländern

Diese Überprüfung war bislang aufwändig und laut dem Bund «langwierig», weil die Anfrage zunächst über Interpol an die einzelnen Länder verschickt wird. Im Rahmen des Prümer Abkommens, zu dem am 5. März eine Botschaft verabschiedet wurde, wird nun ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligter Länder möglich.

Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz erhalten dadurch schneller eine Meldung zu einem Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes und können effizienter weitere Informationen anfordern. Bei dem Prümer Abkommen handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung, bei der die Schweiz freiwillig mitmachen kann. Über Prüm tauschen jedoch bereits alle europäischen Länder die DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten aus.

Die Umsetzung des Prümer Abkommens sei auch eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden direkt auf die Datenbank zugreifen können, in der Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind. Der Zugriff auf diese Datenbank ist jedoch nur in schwerwiegenden Verdachtsfällen gestattet oder in Fällen, in denen eine terroristische Verhandlung vermutet wird.

Quelle: Bund

 

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