Erster Runder Tisch zu Asbest

Am ersten Runden Tisch zu Asbest haben Vertreter der Asbestgeschädigten, des Arbeitgeberverbandes, des Gewerkschaftsbundes, verschiedener Unternehmen sowie der Suva unter der Leitung von Bundesrat Moritz Leuenberger eine Aussprache über die Ziele und das weitere Vorgehen geführt.

Arbeiten mit Asbest kann Jahre später zu Erkrankungen führen.
Arbeiten mit Asbest kann Jahre später zu Erkrankungen führen.

Bundesrat Alain Berset hat den Runden Tisch eingesetzt, weil es in der Schweiz asbestgeschädigte Personen gibt, die durch die Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.

Unter der Leitung von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger haben sich am 12. März  in Bern Vertreter der Asbestgeschädigten, des Arbeitgeberverbandes, des Gewerkschaftsbundes, der Suva und von Unternehmen, die Asbest verarbeitet haben, zu einer ersten Aussprache getroffen. Sie sind grundsätzlich bereit, sich aktiv an der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zu beteiligen und mögliche Lösungsansätze ergebnisoffen zu diskutieren.

Aktuell erkranken rund 120 Personen pro Jahr, weil sie vor Jahren oder Jahrzehnten mit Asbest in Berührung gekommen sind. Rund 20 bis 30 von ihnen haben keinen Anspruch auf die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, sondern auf solche der obligatorischen Krankenversicherung, der Invalidenversicherung und allenfalls der beruflichen Vorsorge. Dies bedeutet, dass sie finanziell meist schlechter gestellt sind. Sie können wegen der derzeit geltenden Verjährungsfristen in der Regel auch keine haftpflichtrechtlichen Ansprüche geltend machen.

In einem ersten Schritt gilt es unter anderem zu klären, bei wie vielen dieser Personen tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Der Runde Tisch hat die offenen Fragen aufgenommen; sie müssen jedoch noch vertieft untersucht und erörtert werden. Anschliessend kann die Diskussion darüber aufgenommen werden, wie die Kriterien für eine allfällige Unterstützung aussehen könnten.

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