Sicherheitsprüfung von Flughafenpersonal wird erweitert
Das Flughafenpersonal wird infolge eines Bundesratsbeschlusses zur Bekämpfung von Terrorismus genauer kontrolliert. Die Schweiz adaptiert damit Sicherheitsrechte des Flughafenpersonals der Europäischen Union.
An Flughäfen gelten heute sehr hohe Sicherheitsstandards. Dazu gehört auch die Überprüfung des Personals, das im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet. Die Europäische Union (EU) hat die Vorgaben für diese sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung erweitert: Es müssen zwingend polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen eingeholt werden.
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU verpflichtet die Schweiz, diese neuen Vorgaben zu übernehmen. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) geschaffen, das die Stimmberechtigen am 13. Juni 2021 mit 56,6 Prozent angenommen haben.
Umsetzungsfrist der EU wird eingehalten
Die entsprechenden Artikel müssen nicht auf Verordnungsstufe konkretisiert werden und können somit vorzeitig auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten. So hält die Schweiz die Frist der EU für die Umsetzung der erweiterten Sicherheitsprüfung ein. Das ganze PMT-Gesetz und die dazugehörige Verordnung treten voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in Kraft.
Quelle: Bundesrat