Schweiz übernimmt ab Februar neue EU-Luftfahrt-Bestimmungen

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat heute die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flugsicherheit und das Management des Flugverkehrs.

Luftfahrt
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Der Bundesrat hat die Übernahme neuer Bestimmungen verschiedener EU-Erlasse zugunsten der Luftfahrt an seiner Sitzung vom 24. November 2021 genehmigt. Diese treten nun am 1. Februar 2022 in Kraft. Im Rahmen der Teilnahme am einheitlichen, europäischen Luftraum (Single European Sky) übernimmt die Schweiz einen Beschluss, welcher europaweitgeltende Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz festlegt.

Gestützt darauf muss die Schweiz nationale Leistungspläne mit verbindlichen Vorgaben für die Bereiche Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz für die Skyguide AG einreichen. Dies ermöglicht direktere Flugrouten und schont so die Umwelt, erhöht die Pünktlichkeit und reduziert die Kosten eines Fluges.

Auch übernimmt die Schweiz einen Rechtsakt, welcher die zukünftige Einführung eines europäischen Risikoklassifizierungssystems ermöglicht. Dieses System bezweckt, sicherheitsrelevante Ereignisse überall in Europa auf gleiche Weise zu definieren und zu klassifizieren, was die Bestimmung von Sofortmassnahmen ermöglicht. Weitere Verordnungen, welche die Schweiz übernimmt, betreffen die Konstruktion und den Einbau von nicht sicherheitsrelevanten Bauteilen in Luftfahrzeuge. Damit lässt sich der bislang dazu notwendige Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.

Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2022 in Kraft.

Quelle: Bazl

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