Bund verabschiedet Massnahmen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung

An einer Sitzung vom 2. Februar 2022 wurde in Bundesbern ein Uno-Massnahmenkatalog zur Rüstungskontrolle und Abrüstung verabschiedet. Festgelegt wurden fünf Aktionsfelder für Ziele und Massnahmen während der Jahre 2022 bis 2025. 

Uno-Massnahmenkatalog
©Pixabay

Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 2. Februar einen Massnahmenkatalog zur Rüstungskontrolle und Abrüstung verabschiedet. Was nukleares Arsenal anbelangt, setzt sich die Schweiz für eine vollständige Abrüstung ein. Der Weg zu diesem Ziel sei jedoch noch lang. Konkret im Vordergrund steht ein an die Uno eingereichtes Massnahmenpaket mit 25 anderen Staaten.

Vermeidung von Waffenhandel, autonomen Waffensystemen und chemischen Waffen

So bleibe der Einsatz von gefährlichen Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, im nationalen Gesetzesvollzug weiterhin verboten. Hier habe sich die Schweiz mit eigenen Leistungen in einem Labor in Spiez stark engagiert, worauf in Den Haag eine grosse Mehrheit einem Entscheid von Australien, der USA zugestimmt haben, den Einsatz solcher Waffen in ihren Ländern zu verbieten. Wie der Bundesrat schreibt, will die Schweiz zu einer Reduktion von bewaffneter Gewalt beitragen.

Der Waffenhandel soll zudem verantwortungsvoll bleiben. Autonome Waffensysteme bergen laut dem Bundesrat neben Chancen für die Sicherheit auch Risiken für die Menschheit und könnten zentrale Werte und Normen destabilisieren. Hier will sich die Schweiz für ein Abkommen einsetzen, um menschliche Kontrolle sicherzustellen, damit nicht rechtskonforme Waffen verhindert werden.

Im Cyberspace und im Weltraum will sich der Bundesrat stärker positionieren und «festgefahrene Prozesse» hinterfragen, um sich an wichtigen Diskussionen zu beteiligen, welche die Normen beim Einsatz neuer Technologien in Konflikten regeln, beispielsweise bei autonomen bzw. tödlichen Waffensystemen.

Quelle: Bundesrat

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