Einführung des neuen Datenschutzgesetzes dauert länger
Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) wird erst am 1. September 2023 in Kraft gesetzt. Ursprünglich hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Dezember 2011 damit beauftragt, gesetzliche Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.
Das DSG orientiert sich stark an der DSGVO/GPDR der Europäischen Union. Besonders für Anbieter und Kunden entstehen direkte datenschutzrechtliche Konsequenzen. Nun aber tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz nicht wie erwartet spätestens Ende 2022 in Kraft, sondern erst definitiv am 1. September 2023, wie das Bundesamt für Justiz nun auf der Webseite schreibt.
Ursprünglich hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 9. Dezember 2011 damit beauftragt. Nun aber scheint der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates noch auszustehen.
Zuletzt, am 23. Juni 2021, eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz. Wie eine Sprecherin auf Anfrage von «Inside-It» sagt, sei die späte Einführung darauf zurückzuführen, dass man Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung einräumen wolle.
Auf der Webseite des Bundesamts für Justiz lassen sich die bisherigen Stationen der Etappenbeschlüsse zum DSG nachverfolgen.
Quelle: Bundesat für Justjz