Kartellbusse: Swisscom geht ans Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Vorwurf wegen missbräuchlicher Preise für Breitbanddienste an die Adresse der Swisscom bestätigt. Die Instanz hat jedoch die Kartellbusse der Wettbewerbskommission von 219 auf 186 Mio. Franken reduziert. Die Swisscom gelangt jetzt ans Bundesgericht.

Missbräuchliche Preise für Breitbanddienste: Die Swisscom zieht den Fall weiter an die höchste Instanz.
Missbräuchliche Preise für Breitbanddienste: Die Swisscom zieht den Fall weiter an die höchste Instanz.

In seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Wettbewerbskommission (Weko), wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe. Es hält aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit 219 Mio. Fr. zu hoch angesetzt habe und reduziert diese daher auf 186 Mio. Fr.

Swisscom bedaure den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und halte die Sanktion für nicht gerechtfertigt, weil:

  • Swisscom keine marktbeherrschende Stellung erkennt, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand;
  • keine Pflicht bestand, den BBCS anzubieten. Das freiwillige Angebot von Swisscom ermöglichte jedoch den Mitbewerbern von Anfang an, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte;
  • die Untersuchung die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL betrifft und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden in dieser Phase üblich waren und nicht zu beanstanden sind;
  • das (Endkunden-) Breitbandinternetgeschäft von Swisscom (und ebenso effizienten Mitbewerbern) auf Dauer profitabel ist und ein strukturelles Defizit oder eine Kosten-Preis-Schere somit nicht bestehen kann;

Bei dieser Ausgangslage und wegen des Grundsatzcharakters des Urteils werde Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, betont das Unternehmen.

 

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