Brandschutz: Teilrevision ab 2017 in Kraft

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse hat den Änderungen der Teilrevision der VKF-Brandschutzvorschriften unlängst zugestimmt. Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft.

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Die seit 1. Januar 2015 gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wurden in diesem Jahr einer Teilrevision unterzogen. Damit werde das Zusammenspiel zwischen der Bauproduktegesetzgebung und den Brandschutzvorschriften erleichtert. Somit können bisher im Brandschutz bewährte Produkte ab Januar 2017 unter Angabe der Euroklasse wieder verwendet werden, wie die VKF betont.

Neue Dokumente 

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat am 22. September 2016 die vorgeschlagenen Änderungen der Teilrevision „VKF-Brandschutzvorschriften“ einstimmig gutgeheissen, entsprechend treten die Anpassungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Gemäss VKF ergibt die Teilrevision Änderungen in 16 Richtlinien, 9 Erläuterungen und in 3 Arbeitshilfen.

Die geänderten Dokumente werden On- und Offline zur Verfügung gestellt. Sie sind auf der Website www.praever.ch einsehbar. Die neuen Teildokumente können ab sofort bei der VKF bestellt werden (Auslieferung im Dezember 2016).

Für weitere Infos: René Stüdle, Brandschutz VKF (Tel. 031 320 22 36, E-Mail: rene.stuedle@vkf.ch)

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