Überwachung am Fussgelenk bewährt sich

Die elektronische Überwachung von Straftätern und Beschuldigten funktioniert: Zu diesem Schluss kommen die Verantwortlichen für den Zürcher Justizvollzug nach dem Abschluss eines mehrmonatigen Pilotbetriebs mit insgesamt 19 Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Klar sind aber auch die Grenzen von Electronic Monitoring: Delikte verhindern kann das Überwachungssystem nicht.

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Electronic Monitoring (EM) steht für die elektronische Aufenthalts- oder Anwesenheitsüberwachung von Personen (Straftätern oder Beschuldigten). Ein Sender am Fussgelenk der Person meldet dem EM-System, wo sich die Person wann aufhält. Auf diese Weise lässt sich prüfen, ob die Person einen allfälligen Hausarrest oder ein Rayonverbot befolgt. Bei gefährlichen Personen ist EM nicht einsetzbar, wie die Behörden schreiben. Das System dient primär dazu zu prüfen, ob eine Person von ihr verlangte Auflagen einhalten kann.

Zwei Pilotbetriebe

Das Zürcher Amt für Justizvollzug hat in einer umfangreichen Vorbereitung die Grundlagen für die Einführung von EM im Kanton Zürich erarbeitet. Eingebunden in diese Vorbereitung waren auch die Strafverfolgung Erwachsene, die Oberjugendanwaltschaft, die Gerichte sowie die Kantonspolizei.

Im Juli 2015 startete die Direktion der Justiz und des Innern mit praktischen Anwendungen bei der Überwachung von Vollzugslockerungen von jungen Straftätern im Massnahmenzentrum Uitikon sowie bei jugendstrafrechtlichen Interventionen der Jugendanwaltschaften. Insgesamt 19 Jugendliche und junge Erwachsene (Beschuldigte oder Straftäter) wurden in der Folge mit ihrem Einverständnis während des Pilotbetriebes überwacht. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Überwachungen auf der Basis von GPS gelegt.

Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb

Die Auswertung des Pilotbetriebs zeigt gemäss regierungsrätlicher Mitteilung: Die elektronische Überwachung bewährt sich in der Praxis. In verschiedenen beobachteten Fällen hat EM dazu beigetragen, dass Betroffene einen strukturierten Tagesablauf besser einhalten konnten als ohne EM. EM hat eine starke psychologische Wirkung und kann gut zur Überprüfung von Auflagen eingesetzt werden. EM ist zudem schnell einsetzbar und gibt der betroffenen Person rasch eine Rückmeldung auf allfälliges Fehlverhalten.

Umgekehrt ist festzuhalten, dass EM Delikte nicht verhindern kann. Zudem ist EM nicht isoliert, sondern am erfolgversprechendsten zusammen mit einer sozialpädagogischen bzw. therapeutischen Begleitung anzuwenden.

Der Pilotbetrieb wurde im April 2016 abgeschlossen. Seither wird der Pilot regulär weitergeführt. Mit der erfolgreichen EM-Einführung ist der Kanton Zürich bereit für die Umsetzung des revidierten Strafgesetzbuches per 1. Januar 2018. Dieses sieht vor, dass kurze Freiheitsstrafen in Form von Electronic Monitoring vollzogen werden können, wie es abschliessend in der Medienmitteilung heisst.

Pressetext Kant. Zürich, Direktion der Justiz und des Innern Amt für Justizvollzug

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