Geldwäscherei: Verdachtsmeldungen stark gestiegen

Bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sind 2014 deutlich mehr Verdachtsmeldungen eingegangen als im Vorjahr. Bei 1753 Meldungen beträgt die Zunahme 24%. Mit über drei Milliarden Franken sind die involvierten Beträge weiterhin hoch, wie das Bundesamt für Polizei schreibt.

Auch die Höhe der gemeldeten Beträge hat zugenommen.
Auch die Höhe der gemeldeten Beträge hat zugenommen.

Die MROS erhielt 2014 insgesamt 1753 Verdachtsmeldungen, was dem höchsten Wert seit Bestehen der MROS entspricht. Die bisherige Höchstzahl von 1625 Meldungen aus dem Jahr 2011 wurde um über hundert Meldungen überschritten.

Über 85% aller Meldungen wurden durch Banken erstattet. Während die Anzahl Meldungen von Banken von 1123 um 33% auf 1495 stieg, ging jene aus dem übrigen Finanzsektor zurück. Am deutlichsten ist der Rückgang der Meldungen durch Treuhänder oder Vermögensverwalter.

Höhe der gemeldeten Beträge weiter angestiegen

Die Höhe der involvierten Beträge stieg im Berichtsjahr um 12% auf über 3,3 Milliarden Franken. Eine Meldung überschritt die Schwelle von 200 Millionen Franken, während sechs weitere Meldungen Beträge von über 75 Millionen Franken betrafen. Zusammen tragen diese sieben Meldungen zu rund einem Drittel der gemeldeten Gesamtsumme bei.

Die Summe der involvierten Beträge im Zusammenhang mit Meldungen, die an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, ist mit der Zahl aus dem Vorjahr vergleichbar (2,85 gegenüber 2,8 Mrd. Fr. 2013).

Mutmassliche Bestechungshandlungen verdoppelt

Im Berichtsjahr hat sich die Anzahl Meldungen, in denen mutmassliche Bestechungshandlungen als Vortaten aufgeführt wurden, mehr als verdoppelt. Dies geht auf einen grossen und komplexen Fall zurück, in dessen Zusammenhang mehr als 50 Meldungen erstattet wurden. Dieser Fall wurde den Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Wie in früheren Berichtsjahren war 2014 wiederum Betrug die häufigste Vortat zur Geldwäscherei. Die Zahl der einschlägigen Meldungen stieg im Vergleich zum Vorjahr (448 gegenüber 373 im Jahr 2013). Meldungen im Zusammenhang mit Phishing, d.h. dem betrügerischen Missbrauch einer IT-Anlage, sind konstant hoch geblieben.

Im Berichtsjahr wurden neun Meldungen wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung eingereicht. Die Situation bleibt somit gegenüber dem Vorjahr vergleichbar. Anders als 2013, als die 33 Meldungen acht Einzelfälle betrafen, waren im Berichtsjahr alle neun Meldungen Einzelfallmeldungen.

Stärkung der Analysekapazitäten der MROS

2014 wurden 72% der Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die Weiterleitungsquote 2014 ist somit um 7% tiefer als diejenige von 2013 und setzt damit eine seit drei Jahren feststellbare Tendenz fort. Die sinkende Weiterleitungsquote ergibt sich aus der Tatsache, dass die MROS mehr Meldungen ausfiltert, die sich nicht erhärten lassen, was zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften führt. Das Absinken der Quote erklärt sich durch die per Ende 2013 in Kraft getretene Teilrevision des Geldwäschereigesetzes, welche der Meldestelle die zusätzliche Möglichkeit einräumte, bei sog. dritten Finanzintermediären Informationen einzuholen. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit den ausländischen Gegenstellen sowie den Staatsanwaltschaften trug zu dieser Entwicklung bei.

Am 12. Dezember 2014 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI), welches voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Die MROS ist von den Neuerungen direkt betroffen, da das Meldesystem wichtige Änderungen erfahren hat: Bei Verdachtsmeldungen werden Vermögenswerte inskünftig nicht mehr automatisch blockiert. Neu sperrt der Finanzintermediär die Vermögenswerte erst, wenn die MROS ihm mitteilt, dass der Fall an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurde. Weiter wurde die bis anhin sehr kurze Analysefrist für die eingegangenen Meldungen auf maximal 20 Tage verlängert, womit sich die Qualität der Analysen weiter verbessern wird.

Mit der Gesetzesanpassung wird ausserdem das Spektrum der Vortaten erweitert. Neu werden auch schwere Delikte im Bereich der direkten Steuern erfasst. Schliesslich unterstellte der Gesetzgeber bei Bargeschäften ab einem Schwellenwert von 100 000 Franken auch Händler einer Meldepflicht gegenüber der MROS.

Ebenfalls in Zusammenhang mit den angepassten Empfehlungen der GAFI standen die im Berichtsjahr durchgeführten Arbeiten im Rahmen der nationalen Risikoanalyse (NRA) und die Erfassung von statistischen Daten. MROS hat insbesondere Aktualisierungsbestrebungen in Bezug auf die Anzahl ergangener Urteile und Einstellungsverfügungen, die in Zusammenhang mit Geldwäschereimeldungen stehen, vorgenommen. Diese Zahlen werden im Jahresbericht präsentiert.

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