Korruptionsbekämpfung: Neue Meldeplattform

Im Kampf gegen die Korruption steht den Strafverfolgungsbehörden der Schweiz ein neues Mittel zur Verfügung: Die webbasierte Meldeplattform unter www.korruptionsbekaempfung.ch. Sie garantiere Zeugen und Hinweisgebern eine gewisse Anonymität, betonen die Behörden.

Die anonyme Anlaufstelle für Meldungen: www.korruptionsbekaempfung.ch

Korruption führt zu grossen finanziellen und immateriellen Schäden für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Schweiz engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv in der Korruptionsbekämpfung. Die Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption sei dabei ebenso zentral wie der Schutz von Zeugen und Hinweisgebern. Die neue Meldeplattform solle dies wirksam unterstützen, wie die Bundesanwaltschaft (BA) und das Bundesamt für Polizei (fedpol) betonen.

Korruptionshandlungen würden oftmals verborgen bleiben. Für die Strafverfolgungsbehörden sei daher das Wissen von Insidern ein entscheidender Faktor. Mit der neuen Meldeplattform schaffe man eine wichtige zusätzliche Informationsquelle für neue Ermittlungsansätze. Da die Meldeplattform Anonymität garantiere, sei der Schutz vor Repressalien – beispielsweise durch den Arbeitgeber – gewährleistet. Dadurch sei die Hemmschwelle für Hinweisgeber tiefer.

Anonyme Hinweise möglich

Verfügt eine Person über Informationen zu möglichen Korruptionshandlungen, kann sie auf der neuen Meldeplattform anonym eine Meldung absetzen. Die Meldeplattform befindet sich gemäss fedpol auf einem Server ausserhalb der Bundesverwaltung. Ohne Einwilligung der meldenden Person sei es seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht möglich, deren Identität zu ermitteln. Die Plattform erlaube es jedoch den Strafverfolgungsbehörden, mit der meldenden Person in Kontakt zu treten, um allenfalls Zusatzinformationen einzuholen oder über das weitere Vorgehen zu informieren.

Die auf der Plattform eingehenden Meldungen würden auf deren strafrechtliche Relevanz überprüft und innerhalb von fedpol dem zuständigen Kommissariat übergeben. Falle die Meldung in die kantonale Zuständigkeit, werde sie an die betreffende Kantonspolizei weitergeleitet. Die neue Plattform ergänze die bereits bestehende Anlaufstelle der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für nationale Meldungen, welche die Bundesverwaltung betreffe.

Ähnliche Meldeplattformen existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich. Dort habe man damit positive Erfahrungen gemacht, wie es abschliessend heisst.

 

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