Elektronische Fussfessel: Versuche werden weitergeführt

Die Versuche mit Electronic Monitoring, dem elektronisch überwachten Strafvollzug ausserhalb von Vollzugseinrichtungen, in sieben Kantonen können weitergeführt werden. Der Bundesrat hat kürzlich die Ende 2015 auslaufenden Bewilligungen verlängert. Neu ist auch der Einsatz von GPS erlaubt, wie das Bundesamt für Justiz mitgeteilt hat.

Elektronisch überwachter Strafvollzug ausserhalb von Gefängnissen.

Im neuen Sanktionenrecht, dass vom Parlament im Juni 2015 verabschiedet wurde, wird der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der ganzen Schweiz eingeführt. Die Kantone müssen zuvor aber ihre Ausführungsgesetze anpassen und die Infrastruktur für das Electronic Monitoring einrichten. Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird, können die neuen Gesetzesbestimmungen erst auf einen Zeitpunkt in Kraft treten, in welchem die bisherigen Bewilligungen bereits abgelaufen sein werden. Der Bundesrat habe deshalb die Bewilligungen für die sieben Kantone, die Electronic Monitoring als Vollzugsform bereits versuchsweise einsetzen, bis zum Inkrafttreten der neuen gesamtschweizerischen Regelung verlängert.

Einsatz von GPS erlaubt

Im Gegensatz zu den bisherigen Bewilligungen erlaube das neue Sanktionenrecht grundsätzlich den Einsatz von satellitengestützten Überwachungselementen (so genanntes GPS). Damit die Kantone Erfahrungen mit dem Einsatz von GPS sammeln und sich auf die kommende gesetzliche Regelung vorbereiten können, ist der GPS-Einsatz bereits mit der neuen Bewilligung ausdrücklich gestattet, wie das Bundesamt für Justiz schreibt.

Versuche in sieben Kantonen

Seit 1999 setzen die Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt, Genf sowie seit 2003 auch der Kanton Solothurn Electronic Monitoring als alternative Form der Strafverbüssung ein. Electronic Monitoring gelangt zum einen bei kurzen Freiheitsstrafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Zum anderen kommt die elektronische Fussfessel gegen Ende der Verbüssung einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung zum Zuge.

Electronic Monitoring: Begriffserklärung des Amtes für Justizvollzug, Kanton Zürich

 

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