Jeder fünfte Pensionär leidet unter Hörproblemen

Im Alter lässt das Gehör nach - dies hat Auswirkungen auf das Sozialleben und die Lebensqualität. Doch nur wenige lassen ihre Hörminderung behandeln.

Im Alter nehmen die Hörverluste zu.
Im Alter nehmen die Hörverluste zu.

Mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen verändert sich auch die demografische Struktur der Schweiz. Während heute etwa 18% der Bevölkerung mindestens 65 Jahre alt ist, werden es gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) im Jahr 2030 rund 23% und 2045 sogar mehr als 26% sein. Der demografische Wandel bringt viele Herausforderungen mit sich, denn die Menschen wollen auch im Alter noch möglichst lange selbständig und gesund bleiben; ein gutes Gehör trägt viel dazu bei.

Ähnlich dem Sehen treten Hörverluste in jedem Alter auf. Gemäss der EuroTrak 2015 Studie gibt jeder zehnte Schweizer Erwachsene an, Hörprobleme zu haben. Junge Menschen sind davon weniger betroffen, aber die Zahl der Personen mit Hörminderung steigt mit zunehmendem Alter. Während 20% der 65 bis 74-jährigen Schweizerinnen und Schweizern an einer Hörminderung leiden, sind es ab 75 Jahren bereits 36%. Da die Gründe dafür meist im natürlichen Alterungsprozess liegen, ist es umso wichtiger, dass die älter werdende Generation Möglichkeiten hat, Hörminderungen frühzeitig zu versorgen. Denn das Gehör ist die Grundlage für die Kommunikation untereinander und insbesondere bei älteren Menschen ein wichtiger Schlüssel zum sozialen Leben.

Folgen werden unterschätzt
Eine Hörminderung wird oftmals unterschätzt, da man sich einredet, dass es nicht so schlimm sei. Aber mit einer Versorgung sollte man nicht warten, denn bereits bei einer geringen Hörminderung verliert das Gehirn die Fähigkeit, die relevanten von irrelevanten Geräuschen zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass die für die Verarbeitung verantwortlichen Hirnareale über einen längeren, unbehandelten Zeitraum andere Aufgaben übernehmen. Im schlimmsten Fall ist dies irreversibel, sodass auch ein Hörgerät nicht mehr helfen kann.

Wer weniger hört, hat Probleme Unterhaltungen zu folgen und entsprechend mühsamer wird die Kommunikation. Für Betroffene mit einer unbehandelten Hörminderung wirkt sich dies auf das persönliche Wohlbefinden und gegebenenfalls die Gesundheit aus, sodass sie dazu neigen, sich zurückzuziehen. Besonders mit zunehmendem Alter ist es wichtig, dass man sich nicht abschottet. Als Folge der nicht versorgten Hörminderung können gemäss der EuroTrak 2015 Studie Menschen verstärkt zu Depression tendieren und anfälliger für Demenzsymptome werden. Zudem beschleunigt eine Hörminderung den Rückgang der kognitiven Fähigkeit von älteren Menschen, doch die Verwendung eines Hörgerätes wirkt dem entgegen.

Trotzdem geben in der Schweiz 44% an, noch gar nie einen Hörtest gemacht zu haben. Und auch wenn eine Hörminderung erkannt ist, lassen sich längst nicht alle behandeln. „Über die Hälfte der Schweizer wartet im Durchschnitt noch 2 Jahre, bis sie ein Hörgerät kauft. Ein Drittel schiebt die Entscheidung sogar 3-6 Jahre vor sich hin“, erläutert Luca Mastroberardino, Managing Director von Phonak Schweiz. Das wirkt sich negativ auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen aus.

Positive Effekte bei 95% der Hörgeräteträger
Die häufige Befürchtung, dass sich Menschen mit Hörgerät ausgegrenzt fühlen, lässt sich aber für die Schweiz nicht bestätigen. Nur 15% der Hörgeräteträger sagen aus, ab und zu gehänselt zu werden, bei unbehandelter Hörminderung sind es 55%. Zudem gaben in der Studie sogar über 95% an, dass sich das Tragen eines entsprechenden Gerätes spürbar positiv auswirkt. Das stellt auch Hörakustikerin Monica De Carli aus Zug fest: „In den meisten Fällen zeigen sich insbesondere die älteren Personen überrascht und sehr zufrieden mit der Wirkung ihres Hörgerätes, das ihnen wieder mehr Lebensqualität im Alltag zurückgibt.“

Sozialversicherungen zahlen mit
Was viele nicht wissen: die Sozialversicherungen unterstützen betroffene Personen finanziell. Bis zum 65. Altersjahr bezahlt die IV alle sechs Jahre für zwei Hörgeräte pauschal einen Betrag von 1‘650 Franken sowie einen jährlichen Beitrag an Batterien und Reparaturen. Diese Beiträge werden nach dem 65. Altersjahr von der IV weiterbezahlt. Wenn man sich aber erst ab dem 65. Altersjahr erstmalig mit einem Hörgerät behandeln lässt, bezahlt die AHV nur 630 Franken für ein Hörgerät.

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