Schweiz setzt zehn Ziele für die Gesundheit

Mit der Gesundheit2020 setzt sich die Schweiz zehn Prioritäten zum Thema Gesundheit.

Zu den neuen Prioritäten gehören die revidierten Strahlenschutzverordnungen.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat für das Jahr 2016 wiederum zehn Prioritäten im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 bestimmt. Bereits lanciert wurde eine neue nationale Strategie gegen nichtübertragbare Krankheiten sowie die Reduktion ineffizienter medizinischer Leistungen.

EDI-Vorsteher Alain Berset informierte den Bundesrat über die Fortschritte und die prioritären Arbeiten in den nächsten Jahren. Für das laufende Jahr hat das EDI in Abstimmung mit den Jahreszielen des Bundesrates zehn Prioritäten definiert:

  1. Verabschiedung der revidierten Strahlenschutzverordnungen
  2. Entscheid zum weiteren Vorgehen in der Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
  3. Verabschiedung der «Nationalen Strategie zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten (NCD)»
  4. Verabschiedung der revidierten Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
  5. Start Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung für die Einführung eines  Referenzpreissystems
  6. Verabschiedung Ressourcen zur Schaffung einer Health Technology Assessment-Einheit
  7. Eröffnung Vernehmlassung zur Neuregelung der Leistungspflicht von komplementär- medizinischen ärztlichen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  8. Entscheid zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier und der damit zusammenhängenden Ausführungsbestimmungen auf Anfang 2017
  9. Verabschiedung des Aktionsplans Suizidprävention (in Erfüllung der Motion Ingold 11.3973)
  10. Verabschiedung der Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention des Europarates

Die nachhaltige Finanzierung ist angesichts der weiterhin steigenden Gesundheitskosten ein zentrales Anliegen von Gesundheit2020. Deshalb erhält die Effizienzsteigerung bei allen Massnahmen und Teilprojekten noch mehr Gewicht.

Bilanz 2015: acht von zehn Prioritäten erfüllt
2015 konnten acht von zehn Prioritäten planmässig umgesetzt werden. Der Bundesrat hat vier Botschaften, drei nationale Strategien und einen Bericht verabschiedet:

  1. Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung für eine bessere Steuerung des ambulanten Bereichs
  2. Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit
  3. Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
  4. Botschaft zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
  5. Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen
  6. Nationale Strategie Sucht
  7. Nationale Strategie zur Überwachung, Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen
  8. Bericht zur Stärkung der Patientenrechte (in Erfüllung der Postulate Kessler, Gilli und Steiert).

Zwei weitere Berichte, die als Prioritäten für 2015 festgelegt wurden, sollen im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Der Bericht zur Langzeitpflege  wird dem Bundesrat in den nächsten Wochen vorgelegt. Der Bericht zu den beabsichtigten Massnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit wurde zurückgestellt, um die Massnahmen mit der Strategie „Prävention nichtübertragbarer Krankheiten“ (NCD-Strategie) zu koordinieren, die der Bundesrat im April 2016 beschlossen hat.

Gesundheit 2020
Mit der 2013 lancierten Strategie Gesundheit2020 will der Bundesrat das Gesundheitswesen in einem engen Dialog mit den gesundheitspolitischen Partnern gezielt verbessern. Das Gesundheitssystem soll optimal auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet werden. Dabei stehen die Menschen und ihre Bedürfnisse im Zentrum. Die Strategie umfasst die vier Handlungsfelder Lebensqualität, Chancengleichheit, Versorgungsqualität und Transparenz mit insgesamt 12 Zielen.

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