EU: Ofenhandschuhe gelten neu als PSA

Ofenhandschuhe dürfen künftig nur noch unter strengen Auflagen verkauft werden. So will es die neue Europäische Verordnung für PSA.

Solche Szenen sollen künftig nicht mehr vorkommen, wenn es nach der EU geht: Die neue PSA-Verordnung regelt auch den Verkauf von Grill- und Ofenhandschuhen.

Die neue Europäische Verordnung für Persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 wurde am 31. März 2016 veröffentlicht. Sie regelt, welche Voraussetzungen PSA erfüllen muss, um auf den Europäischen Markt kommen zu dürfen und gilt als direktes Recht in allen EU-Staaten. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt die Verordnung ab April 2018.

Die Verordnung gilt aber nicht nur für Schutzausrüstung im professionellen Umfeld, auch PSA für die private Anwendung sind betroffen. Neu gilt die Verordnung auch für PSA gegen Schutz und Hitze, die speziell für den privaten Gebrauch entwickelt wurde – also etwa Grill- und Ofenhandschuhe. Diese müssen künftig ein CE-Zeichen tragen, um zu beweisen, dass sie nach EU-Vorschriften hergestellt sind und auch wirklich hitzefest sind.

Ob auch gehäkelte Topflappen vom Weihnachtsmarkt betroffen sind, ist allerdings noch nicht klar: Laut eines Berichts des „Spiegels“ fordert die für „Kommission Arbeitsschutz und Normung“ (kurz KAN) möglichst schnell ein Interpretationspapier der EU, um zu klären, was diese neuen Regelungen in der Praxis bedeuten. Brüssel müsse zudem einen Leitfaden mit Beispielen erarbeiten.

Ausgeschlossen von der (EU) 2016/425 sind übrigens weiterhin Handschuhe, die gegen Feuchtigkeit und Nässe im privaten Gebrauch schützen sollen – die Geschirrspülhandschuhe sind also nicht betroffen.

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