Paritätische Kommission SVV/SUVA: erste Ergebnisse

Die «Paritätische Kommission SVV/Suva» soll in strittigen Fällen zwischen Suva und Privatversicherern nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Nun hat sie erste Ergebnisse erzielt.

Im Auftrag der Sozialpartner ging es um eine einvernehmliche Lösungsfindung bei Abgrenzungsfragen für Betriebe, die temporäre Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.

Die vom SVV und der Suva im Rahmen der Revision des Unfallversicherungsgesetzes UVG geschaffene «Paritätische Kommission SVV/Suva» verzeichnet erste Ergebnisse. Im Auftrag der Sozialpartner ging es um eine einvernehmliche Lösungsfindung bei Abgrenzungsfragen im Bereich von Art. 66 Abs. 1 lit. o UVG (Betriebe, die temporäre Arbeitskräfte zur Verfügung stellen).

Die «Paritätische Kommission SVV/Suva» wird unter dem Vorsitz von Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Universität Zürich, die ihr unterbreiteten Fälle nach den erarbeiteten Kriterien beurteilen. Die Verhandlungen der Kommission und deren Empfehlungen sind vertraulich. Der Rechtsweg bleibt gemäss den ordentlichen Verfahrensregeln gewahrt. Damit hat die Kommission die Basis geschaffen, um strittige Fälle in Zukunft einvernehmlich regeln zu können. Der SVV und die Suva begrüssen diese Entwicklung.

Quelle: SVV

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