Coronavirus: Welche Massnahmen jetzt in der Schweiz gelten

Die Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat hat am Mittwoch das weitere Vorgehen gegen die Ausbreitung des Coronavirus diskutiert. Die Schutzmassnahmen sollen bis auf Weiteres um fünf Wochen verlängert werden. Ab dem 9. Januar bleiben die betroffenen Betriebe in der ganzen Schweiz geschlossen.

Coronavirus

Der Bundesrat hat am 6. Januar 2021 im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung über die Corona-Pandemie neu befunden. Die wichtigsten Entscheidungen: Die Gastbetriebe, Kultur- und Freizeitangebote bleiben weitere fünf Wochen geschlossen. Gleichzeitig soll es keinen Kantons-Tourismus im Einkaufs- und Gastrobereich mehr geben. Die Covid-19-Verordnung wird entsprechend angepasst und tritt am 9.  Januar in Kraft. Ab dann müssen Restaurants, Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen sei nicht ausgeschlossen, wie der Bundesrat schreibt. Ausserdem tragen auch neue Virusmutationen zu einer ungewissen Ausgangslage bei. Die epidemiologische Lage bleibe daher weiterhin angespannt: «Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch», hiess es gestern an der Pressekonferenz.

Die ganze Pressekonferenz vom 6. Januar 2021 im Videorückblick: 

Weitere Massnahmen nicht ausgeschlossen

Nach einer finalen Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar soll definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entschieden werden. Über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen soll am 13. Januar ebenfalls entschieden werden.

Nicht auszuschliessen sind weitere verschärfende Massnahmen, die der Bundesrat den Kantonen bereits konsultativ vorschlägt: Zur Diskussion stehen unter anderem eine Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung weiterer Läden, die Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen sowie der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen und weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Die Kantone dürften auch darüber beraten, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten.

Quelle: Der Bundesrat

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