Abgas-Krimi: Astra erlässt Zulassungsverbot

Das Bundesamt für Strassen hat heute eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgas-Manipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5.10.2015.

Die Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt, wie das Bundesamtes für Strassen (Astra) schreibt. Betroffen seien Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5), die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots werde entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen würden, so das Astra.

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist festgehalten, dass der Fahrzeugausweis nur erteilt werden darf, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Artikel 11 Absatz 1, SVG).

Weiter stützt sich das Astra auf Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), Ziffer 1.2.1.2 der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV1) sowie auf Artikel 150 Absatz 6 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

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