Rückfallquote: Blick in die Strafurteil-Statistik

Rund 38% einer Gruppe von Erwachsenen des gleichen Jahrgangs, die bereits einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal verurteilt. Dies geht aus einer Studie des Bundesamtes für Statistik über die kriminelle Laufbahn einer Kohorte von im Jahr 1966 geborenen Schweizerinnen und Schweizern hervor.

Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher ist die Rückfallrate. Die Rate des ersten Rückfalls betrug 40% bei den Männern und 26% bei den Frauen. Bei der dritten Verurteilung ist dieser Unterschied jedoch nicht mehr auszumachen. Bei Personen, deren erste Verurteilung den Handel mit Betäubungsmitteln betraf, ist das Rückfallrisiko höher. Dies geht aus einer Langzeitbeobachtung hervor (Strafurteilsstatistik 1984-2014).

Je mehr Vorstrafen, desto höher die Rückfallrate

Von den Personen der untersuchten Gruppe wurden 8690 in den ersten zehn Jahren ihres Erwachsenenalters wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt und ins Strafregister eingetragen.

Diese Gruppe wurde nach dem ersten Urteil durch ein Erwachsenengericht über einen Zeitraum von neun Jahren beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 38% dieser Gruppe (3306 Personen) eine weitere Straftat, für die sie verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden.

Diese Gruppe von 3306 Rückfälligen wurde anschliessend während weiteren neun Jahren ab der zweiten Verurteilung durch ein Erwachsenengericht beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 51% von ihnen eine weitere Straftat, die zu einer dritten Verurteilung und einem dritten Strafregistereintrag führte. Mit anderen Worten: Die Rückfallrate steigt mit der Zahl der ausgesprochenen Urteile (38% Rückfällige mit einer Vorstrafe und 51% Rückfällige mit zwei Vorstrafen).

Höhere Rückfallrate bei jungen Erwachsenen

Der Vergleich der Rückfallrate nach Alter der untersuchten Erwachsenen zeigt: Je jünger die Personen bei der ersten Straftat waren, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten und dritten Verurteilung. Bei den Personen, die ihre erste Straftat im Alter von 18 Jahren begangen haben, betrug die Rate des ersten Rückfalls 49% und jene des zweiten Rückfalls 57%. Wurden die Personen im Alter von 22 Jahren erstmals straffällig, sinkt die Rückfallrate auf 33% bzw. 43%.

Die Männer sind sowohl bei den Ersttätern als auch bei den erstmalig Rückfälligen übervertreten. Die Rate des ersten Rückfalls nach neun Jahren betrug 40% bei den Männern und 26% bei den Frauen. Nach einer zweiten Verurteilung war die Rückfallrate der Frauen hingegen leicht höher als die der Männer: Die Rate des zweiten Rückfalls betrug bei den Männern 51%, während sie bei den Frauen bei 53% lag.

Handel mit Betäubungsmitteln begünstigt

Die Raten des ersten und des zweiten gesamthaften Rückfalls waren bei den Erwachsenen, deren kriminelle Laufbahn mit der Begehung einer Straftat gegen das BetmG begann, höher (52% bzw. 61%) als bei den Personen, deren Erstverurteilung eine Straftat gegen das StGB (39% bzw. 54%) oder das SVG (38% bzw. 48%) betraf. Eine Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu Beginn der kriminellen Karriere erhöht somit die Rückfallwahrscheinlichkeit.

SVG-Delinquenz: drei von vier Rückfällen erneut im Strassenverkehr

Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das SVG betrafen drei von vier Rückfällen erneut dieses Gesetz (spezifischer Rückfall). Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das BetmG zeigt sich hingegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten (nur gut jeder dritte Rückfall betrifft erneut das BetmG).

Quelle: Bundesamt für Statistik

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