Verbot gefährlicher Laserpointer
In der Vergangenheit wurden öfters Polizisten, Piloten, Tramchauffeure sowie andere Mitarbeitende von Blaulichtorganisationen durch Laserpointer-Attacken verletzt. Jetzt werden die Geräte verboten.
Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) verlangte stets, dass nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von gefährlichen Laserpointern in der Schweiz verboten wird. Nachdem der Ständerat im März 2017 das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall angenommen hat, hat soeben auch der Nationalrat dem Gesetz zugestimmt. „Wir sind sehr froh und erleichtert, dass endlich der Besitz dieser Waffen verboten wird“, sagt VSPB-Präsidentin Johanna Bundi Ryser.
Gefährlich für die Augen
Für die Augen der Betroffenen kann das Anstrahlen mit einem Laserpointer verheerende Folgen haben, wie der VSPB schreibt. Die Regeneration der Netzhaut könne mehrere Jahre dauern. Manchmal seien die Schäden dauerhaft, sogar eine Erblinden sei möglich. „Für uns sind das Waffen“, so Bundi Ryser, die zudem betont: „Laserattacken haben – wie die gesamte Gewalt gegen die Polizei – massiv zugenommen. Das ist inakzeptabel, denn verletzte Polizistinnen und Polizisten können nicht für Sicherheit sorgen.“