Covid-19: Wer soll sich erneut impfen lassen?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Covid-19-Impfempfehlungen für Herbst und Winter 2023/24 verabschiedet. Das Coronavirus zirkuliert weiterhin und kann bei besonders gefährdeten Personen schwere Krankheitsverläufe auslösen. Ihnen wird deshalb im Herbst 2023 eine Impfung empfohlen.
Laut BAG hat sich die Ausgangslage insbesondere gegenüber den Pandemiejahren 2020 und 2021 deutlich verändert: Bei Personen bis 65 Jahre ohne Risikofaktoren besteht ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Im Vergleich dazu haben besonders gefährdete Personen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, wie das Bundesamt jedoch betont. Ihnen werde darum eine Impfung im Herbst empfohlen. Sie böte ihnen einen erhöhten Schutz vor schwerer Erkrankung.
Neue Mutationen
Gemäss BAG weisen die aktuell zirkulierenden Varianten des Coronavirus neue Mutationen auf, die es ihnen ermöglichen würden, die erworbene Immunität zum Teil zu umgehen. Zudem lasse der Impfschutz (oder der Schutz nach durgemachter Infektion) nach, je länger die Impfung oder Infektion zurückliege. BAG und EKIF (Eidg. Kommission für Impffragen) erwarten, dass diese beiden Faktoren, zusammen mit den vermehrten Kontakten in Innenräumen, dazu führen können, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter ansteigen, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Das Coronavirus führe nach wie vor zu Infektionen und zu Krankheitsfällen, die gerade bei besonders gefährdeten Personen schwer verlaufen könnten. Die Impfung biete ihnen somit einen guten Schutz vor schweren Verläufen, schütze jedoch nur wenig vor einer Übertragung und Infektion oder vor einer milden, symptomatischen Covid-19-Erkrankung.
Einzelne Impfdosis wird empfohlen
Die EKIF und das BAG empfehlen den besonders gefährdeten Personen im Herbst und Winter 2023/24 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu dieser Gruppe gehören laut Angaben alle
- Personen über 65 Jahre,
- Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen,
- Personen mit Trisomie 21,
- schwangere Frauen mit Vorerkrankungen.
Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren werde zu einer Impfung geraten, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sie als medizinisch notwendig erachte.
Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen. Bei Personen ohne Risikofaktoren erfolge keine behördliche Empfehlung, weil die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung gering seit. Falls sie eine Impfung erhalten möchten, sei das gegen Bezahlung möglich, so das BAG.
Zeitpunkt der Impfung und angepasster Impfstoff
Laut Bundesamt erfolgt eine Impfung idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember 2023. Die Kantone würden individuell über die Verfügbarkeit der Covid-19-Impfung informieren.
Die Covid-19-Impfung umfasse eine einzelne Impfdosis. Sie sollte frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder der letzten bekannten Infektion mit dem Coronavirus verabreicht werden.
Die EKIF und das BAG empfehlen die Impfung bevorzugt mit einem an die Variante XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff. Aktuell gehen BAG und EKIF davon aus, dass die an XBB.1.5 angepassten Impfstoffe auch bei den aktuell zirkulierenden Varianten gut vor schweren Erkrankungen schützen.
Diese Impfstoffe befinden sich gegenwärtig im Zulassungsverfahren bei der Heilmittelbehörde Swissmedic, wie es abschliessend in der Medienmitteilung heisst.
Neues BAG-Infoportal
Im Herbst lanciert das BAG ein neues Informationsportal. Es stellt laut Bundesamt die epidemiologische Entwicklung von übertragbaren Krankheiten in der Schweiz übersichtlich dar. Zum Start weise das Portal die Zahlen der gemeldeten Grippe- und Covid-19-Infektionen sowie weiteren respiratorischen Viren aus. Das BAG erweitere das Infoportal Schritt für Schritt mit weiteren übertragbaren Krankheiten, heisst es.