Zu tiefe Flughöhe angeordnet

Die laufende Untersuchung zum Absturz des F/A-18 in der Sustenregion hat ergeben, dass die Flugsicherung in Meiringen eine Flughöhe anordnete, die für den fraglichen Startsektor zu tief war. Welchen Einfluss diese Anordnung auf den Absturz hatte, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen, wie die Militärjustiz schreibt.

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Die Berichterstattung der vergangenen Tage zum F/A-18-Absturz in der Sustenregion veranlasst die Militärjustiz zu einer Klarstellung. Die vorläufige Beweisaufnahme des militärischen Untersuchungsrichters hat bisher folgendes ergeben:

Am Montag, 29. August 2016 startete kurz nach 16.00 Uhr eine Patrouille mit zwei einsitzigen F/A-18-Kampfjets in einem Abstand von ca. 15 Sekunden vom Militärflugplatz Meiringen in östlicher Richtung. Ziel der Patrouille war ein Übungsgebiet der Luftwaffe im Gebiet Sustenhorn-Dammastock, wo eine Luftkampfübung mit einem F-5-Kampfjet hätte stattfinden sollen. Die Sustenregion war zu diesem Zeitpunkt wolkenverhangen, weshalb die Patrouille nicht im Sichtflug- sondern im Instrumentenflugverfahren startete. Dabei folgt der zweite Pilot (Trailer) dem vorderen Piloten (Leader) mit Hilfe seines Bordradars. Eine direkte Sichtverbindung zwischen den beiden Flugzeugen bestand nicht.

Flugzeug an Flugsicherung in Dübendorf übergeben

Wenige Minuten nach dem Start verlor der zweite Pilot den Radarkontakt zum Leader. Die Ursache dieses Kontaktverlusts ist Gegenstand der Untersuchung. Zu dieser Zeit befand sich der zweite Pilot immer noch in der Startphase des Fluges, welche von der Flugsicherung des Flugplatzes Meiringen überwacht wird. Diese wird von Skyguide im Auftrag der Luftwaffe betrieben. Der Pilot forderte darauf beim Flugverkehrsleiter in Meiringen die Freigabe einer Flughöhe an, auf der er weiterfliegen kann. Dieses Verhalten entspricht den geltenden reglementarischen Vorschriften für den Fall eines Abbruchs des Radarkontakts. Der Flugverkehrsleiter ordnete darauf eine Flughöhe von 10‘000 Fuss (ca. 3‘050 m ü.M.) an. Unmittelbar danach übergab er das Flugzeug an die Flugsicherung in Dübendorf. Der Pilot schaltete darauf die Frequenz seines Funkgeräts auf diejenige der Flugsicherung in Dübendorf um.

Kurz danach brach der Funkkontakt zum zweiten Piloten ab. Wie sich herausstellte, zerschellte das Flugzeug am Hinter Tierberg auf einer Höhe von ca. 3‘300 m ü.M., wobei der 27-jährige Pilot ums Leben kam. Es gibt keine Hinweise, dass der Schleudersitz des Piloten betätigt worden ist.

Angeordnete Flughöhe zu tief

Wie die Untersuchung ergab, lag die vom Flugverkehrsleiter angeordnete Flughöhe tiefer als die sichere Mindestflughöhe, welche für diesen Startsektor 14‘300 Fuss (ca. 4‘360 m ü.M.) beträgt. Weshalb der Flugverkehrsleiter diese zu tiefe Flughöhe anordnete und welchen Einfluss diese Anordnung auf den weiteren Verlauf des Fluges hatte, ist Gegenstand der Untersuchung. Ebenso wird untersucht, in welchem Zusammenhang die Reaktion des Piloten auf diese Anordnung mit dem Absturz steht.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf ein technisches Versagen oder auf einen Zusammenhang mit der Radaranlage des Militärflugplatzes Meiringen.

Bei der laufenden Untersuchung handelt es sich um eine vorläufige Beweisaufnahme. Sie dient der Feststellung des Sachverhalts und richtet sich nicht gegen bestimmte Personen. Die Untersuchung konzentriert sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf einzelne Sachverhaltselemente sondern geht nach wie vor in alle Richtungen. Es ist noch zu früh, sich auf bestimmte Varianten des Unfallhergangs und der Unfallursache festzulegen. Der Umstand, dass voraussichtlich keine verwertbaren Daten des Flugdatenschreibers zur Verfügung stehen werden, wird zusätzliche Abklärungen erforderlich machen. Mit dem Abschluss der Untersuchungen kann deshalb nicht vor Jahresende gerechnet werden.

Quelle: Militärjustiz

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