Dienst ÜPF: Zunahme von Notsuchen
Im Jahr 2015 hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, kurz Dienst ÜPF, rund 20% mehr Notsuchen durchgeführt. Die Anzahl Überwachungsmassnahmen stagnierte dagegen. Die Auskunftsbegehren sind um rund 5% bzw. 8% zurückgegangen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitgeteilt hat.
Bei Notsuchen helfen Fernmeldeüberwachungen, vermisste Personen wie zum Beispiel verunfallte Wanderer oder vermisste Kinder zu finden und zu retten. Die Anzahl solcher Massnahmen hat im Jahr 2015 um rund 20% auf 557 zugenommen (gegenüber 462 im Vorjahr).
Die Anzahl Überwachungsmassnahmen (ohne Notsuchen) stagnierte bei 9’650 (gegenüber 9’679 im Vorjahr). Diese werden von den schweizerischen Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von schweren Straftaten, wie Gewalt-, Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben, angeordnet und vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht genehmigt.
Die Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails) haben gegenüber dem Vorjahr um rund 1% zugenommen, die rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) haben dagegen um rund 1% abgenommen. 2015 wurden 3’381 Echtzeitüberwachungen (gegenüber 3’344 im Vorjahr) und 6’269 rückwirkende Überwachungen angeordnet (gegenüber 6’335 im Vorjahr). Dabei ist zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise wenn diese mehrere Telefone benutzt.
Rückgang detaillierter Auskünfte und Telefonbuchabfrage
Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2015 insgesamt weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten einen Rückgang von rund 5% auf 4’106. Ebenso die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden weniger häufig verlangt. Sie sind um knapp 8% auf 181’835 gesunken.
Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Vermögensdelikte
Rund die Hälfte dieser Überwachungsmassnahmen wurde von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Knapp ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben.
Stagnierende Gebühren und weniger Entschädigungen
Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt rund 13,5 Mio. Fr. Gebühren, rund 1% weniger als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen wurden Entschädigungen in der Höhe von ca. 9,3 Mio. Fr. vergütet. Das sind rund 8% weniger als 2014. Hierbei ist zu beachten, dass die Statistik jene Überwachungen aufführt, welche 2015 angeordnet wurden. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme, d.h. teilweise erst im Jahr 2016.
Die auf der Webseite des Dienstes ÜPF veröffentlichte Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftserteilungen auf, welche von den Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2015 angeordnet wurden.
Pressemeldung Eidg. Justiz- und Polizeidepartement