Bundesgericht: Firmenchef haftet bei Arbeitsunfall

Wenn ein Angestellter aufgrund von Sicherheitsmängeln verunfallt, hafte der Firmeninhaber. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichts.

Wer zulässt, dass seine Angestellten mit der Sicherheit nicht genügenden Maschinen hantieren, macht sich strafbar.
Wer zulässt, dass seine Angestellten mit der Sicherheit nicht genügenden Maschinen hantieren, macht sich strafbar.

Eine CNC-Drehbank setzte sich bei Wartungsarbeiten plötzlich selbständig in Gang. Ein Arbeiter, der sich in dem Moment im Inneren der Maschine befand, verletzte sich dabei schwer an Kopf und Arm.

Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Schutztürüberwachung der Maschine so manipuliert worden war, dass sie sich auch bei geöffneter Schutztür in Bewegung setzen konnte.

Das Bundesgericht entschied nun, dass der Geschäftsführer für den Unfall haftbar ist – obwohl der Verunfallte vom Sicherheitsmangel wusste und auch teilweise selber schuld war am Unfall. Dies begründete es unter anderem damit, dass es „an einer Sicherheitskultur in der Betrieb fast gänzlich fehlte“ – was sich nicht zuletzt darin zeigte, dass auch bei anderen Maschinen im Unternehmen die Schutztürüberwachung manipuliert war.

Der Geschäftsführer wurde aufgrund von schwerer fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt.

Zum Urteil mit der auführlichen Begründung.

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