Betreuende Angehörige: Unterstützung lohnt sich für Unternehmen

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeitenden, die kranke oder verunfallte Angehörige betreuen, gezielt unterstützen, können sie Folgekosten vermeiden. Vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels lohnt es sich für Arbeitgebende, in eine gute Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu investieren. Dies geht aus einem Postulatsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 verabschiedet hat.

Foto: Depositphotos/kittyfly

In der Schweiz übernehmen rund 360’000 Personen neben ihrer Erwerbstätigkeit auch noch Betreuungs- und Pflegeaufgaben für ein erkranktes oder verunfalltes Familienmitglied. Über 40 Prozent von ihnen tun dies in einer so hohen Intensität, dass die Vereinbarkeit von Betreuung und Beruf schwierig wird. Pensenreduktionen oder Ausfälle können die Folge sein. Damit diese Mitarbeitenden im Erwerbsleben verbleiben können und nicht wegen Überbelastung ausfallen, braucht es von Seiten der Unternehmen unterstützende Massnahmen.

Ein Forschungsbericht zum Postulat Maret 21.3232 («Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen, die Unternehmen für ihre Angestellten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben») zeigt anhand von Fallbeispielen und Simulationsberechnungen, dass die Unternehmen in den meisten Fällen von unterstützenden Massnahmen für betreuende Angehörige profitieren. Alle Massnahmen – auch solche mit höheren Kosten – sind für Unternehmen oft profitabler als die Folgekosten, die etwa durch eine Kündigung und die darauffolgende Rekrutierung neuer Mitarbeitender entstehen.

Homeoffice und flexible Arbeitspläne können Vereinbarkeit fördern

Eine Massnahme, die die Situation betreuender Arbeitnehmender verbessert, ist etwa die Möglichkeit, vermehrt im Homeoffice und damit zeitlich und örtlich flexibel zu arbeiten. Für Betriebe sind solche Lösungen in der Regel mit tiefen Kosten verbunden. In der Schweiz kann allerdings weniger als die Hälfte der Beschäftigten regelmässig im Homeoffice arbeiten. Denn in Branchen mit Präsenzpflicht oder mit fixen Öffnungszeiten ist Homeoffice nicht möglich. Dazu gehören vor allem das Sozial- und Gesundheitswesen, der Detailhandel, das Gast- und Baugewerbe, aber auch viele Handwerks- und Industriebetriebe. In diesen Bereichen Lösungen zu finden, ist schwieriger. Der Postulatsbericht erwähnt als Option für betreuende Angehörige in diesen Branchen etwa das Abtauschen von Diensten innerhalb eines Teams oder die Möglichkeit, während einer gewissen Zeit Minusstunden zu generieren.

Die Sozialpartner spielen gemäss Postulatsbericht bei der Suche nach branchenspezifischen Lösungen eine zentrale Rolle. Sie wissen oft am besten, mit welchen Massnahmen in welcher Branche am meisten erreicht werden kann. Der Bund trägt im Rahmen seiner Kompetenzen dazu bei, die Sozialpartner für das Thema der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu sensibilisieren.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

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