Bundesrat evaluiert den Einsatz von elektronischen Fussfesseln
Seit 2018 können Straftäterinnen und Straftäter, die zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurden, ihre Strafe schweizweit alternativ mittels einer Fussfessel absolvieren. Der Bundesrat hat die Praxiserfahrungen der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. In seinem Bericht kommt er zum Schluss, dass sich die Anwendung der elektronischen Überwachung bewährt hat.
Seit dem 1. Januar 2018 kann das Electronic Monitoring (elektronische Überwachung mittels einer Fussfessel) in bestimmten Fällen als alternative Form des Strafvollzugs eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass von der verurteilten Person weder eine Fluchtgefahr noch das Risiko der Ausübung weiterer Straftaten ausgeht. Die elektronische Überwachung kann als Alternative zum Strafvollzug im Gefängnis dienen und zur besseren Wiedereingliederung des Täters oder der Täterin beitragen. Die minimale und maximale Dauer, in welcher die elektronische Überwachung eingesetzt werden kann, ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten.
Im Auftrag des Parlaments (Postulat 16.3632) hat der Bundesrat nun die Praxiserfahrungen der ersten fünf Jahre seit Inkrafttreten ausgewertet und die Ergebnisse in einem Postulatsbericht festgehalten, den er an seiner Sitzung vom 20. August 2025 verabschiedet hat. Der Bericht zeigt, dass die Kantone die Möglichkeit der elektronischen Fussfessel zunehmend nutzen. Die elektronische Überwachung bietet zahlreiche Vorteile. Sie trägt insbesondere dazu bei, die teils sehr angespannte Situation aufgrund knapper Gefängnisplätze zu entschärfen. Zudem ermöglicht sie der verurteilten Person, während der Strafverbüssung weitgehend in ihr soziales Umfeld eingebunden zu bleiben, was die Wiedereingliederung nach Verbüssung der Strafe deutlich erleichtert.
Der Bericht zeigt jedoch auch deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen in Bezug auf die Häufigkeit des Einsatzes von Electronic Monitoring. Besonders häufig genutzt wird diese Massnahme in städtisch geprägten Kantonen sowie in jenen, die bereits vor der schweizweiten Einführung im Jahr 2018 am Pilotversuch teilgenommen hatten. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung im Vollzug hingegen lassen sich keine nennenswerten Abweichungen feststellen.
Nicht Gegenstand dieses Postulatsberichts ist die elektronische Überwachung von Gewalttätern im Rahmen der Prävention häuslicher und sexueller Gewalt. Dazu laufen in verschiedenen Kantonen Pilotprojekte. Informationen dazu erteilt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).
Im Rahmen der Arbeiten zum Postulatsbericht wurde ebenfalls geprüft, ob die minimale und maximale Einsatzdauer der elektronischen Überwachung ausgeweitet werden sollte. Die Mehrheit der Kantone ist der Auffassung, dass die geltende Regelung unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts ausreichend ist. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.
Quelle: Bundesamt für Justiz