Neue Brandschutzvorschriften

Seit 1. Januar 2015 sind die total revidierten Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) in Kraft. Die bisherigen, gesamtschweizerisch verbindlichen Vorschriften (BSV 2003) wurden seit 2010 vollständig überarbeitet.

Brandschutzvorschriften gelten für alle Bauten und Anlagen

Ziele der Revision waren die sorgfältige, wirtschaftliche Optimierung unter Beibehaltung des Sicherheitsniveaus bezüglich Personenschutz sowie die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.

Wie bis anhin gelten die Brandschutzvorschriften für alle Bauten und Anlagen – vom Einfamilienhaus bis zum milliardenteuren Infrastrukturbau. Die Anforderungen unterscheiden sich aber je nach Nutzung und Gebäudegeometrie stark.
Bestehende Bauten müssen bei Umbau und Sanierung verhältnismässig angepasst werden.

Die BSV 2015 richten sich an alle Eigentümer- und Nutzerschaften, aber auch an alle anderen Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind.

Im Detail sind die neuen Vorschriften abrufbar auf der Internetseite der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen.

Die neuen Vorschriften sind auch als druckbare Version auf der Internetseite der Gebäudeversicherung Kanton Zürich zu finden.

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