Rückgang der Fernmeldeüberwachung
Im Jahr 2014 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden rund 10% weniger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als im Vorjahr. Insgesamt waren es 9679 Überwachungsmassnahmen, wie das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement mitgeteilt (EJPD) hat.
Sowohl die von den Strafverfolgungsbehörden beim Dienst ÜPF angeordneten Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) haben abgenommen. 2014 wurden 3’344 Echtzeitüberwachungen angeordnet (2013: 3’770) und 6’335 rückwirkende (2013: 6’872). Dabei ist zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise wenn diese mehrere Telefone benutzt.
Rückgang detaillierter Auskünfte, mehr Telefonbuchabfragen: Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2014 insgesamt auch weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten einen Rückgang von rund 9% auf 4’478. Die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden hingegen etwas häufiger verlangt. Sie sind um knapp 4% auf 198’019 gestiegen.
Drogenhandel und Vermögensdelikte: Rund 40% dieser Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte.
Weniger Gebühren und Entschädigungen: Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt 13,63 Mio. Fr. Gebühren, rund 8% weniger als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen wurden Entschädigungen in der Höhe von 10,13 Mio. Fr. vergütet (rund 2% mehr als 2013). Hierbei ist zu beachten, dass die Statistik jene Überwachungen aufführt, welche 2014 angeordnet wurden, wie das EJPD schreibt. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme, d.h. teilweise erst im Jahr 2015.
Die auf der Website des Dienstes ÜPF veröffentlichte Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftserteilungen auf, welche von den Strafverfolgungsbehörden 2014 angeordnet wurden.