Warnwesten-Pflicht in Europa
In den meisten europäischen Ländern besteht seit einigen Jahren Warnwestenpflicht. Somit ist sowohl die Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn (Tragepflicht), als auch das Mitführen der Warnweste vorgeschrieben. Was aber wo im Einzelnen zu beachten gilt und welche teils saftige Bussen es gibt, ist extrem unterschiedlich.
Nicht alle im Handel erhältlichen Westen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nur zugelassene Warnwesten dürfen das Kontrollzeichen EN 471 tragen. Das Zeichen befindet sich auf einem Aufnäher an der Innenseite der Kleidung.
Europäische Norm
Die europäische Norm verlangt zum Beispiel, dass die Warnweste eine ausreichende Reflektor-Fläche hat, damit ihr Träger auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen ist.
In diesen Ländern ist eine Warnweste vorgeschrieben
Als erste europäische Länder hatten Italien und Spanien 2004 eine Warnwesten-Pflicht beschlossen. Später zogen Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Serbien, Slowakei, Slowenien und Ungarn nach. In Norwegen und Portugal betrifft die Pflicht nur Fahrzeuge, die in diesen Ländern zugelassen sind.
Empfehlung: immer zwei Westen mitnehmen
Wie alle Verkehrsvorschriften, können sich Details der Warnwesten-Pflicht schnell ändern. Das gilt beispielsweise für die widersprüchliche Regelung, dass in Spanien keine Warnweste mitgeführt werden braucht, sie aber bei einem Unfall angezogen werden muss. Auto-reise-welt.de empfiehlt daher, bei Reisen in die genannten Länder mindestens zwei Westen mitzunehmen – eine für den Fahrer, eine für den Beifahrer. Die Sicherheitswesten kosten im Kfz-Zubehörhandel nur wenige Euro pro Stück.
Quelle: www.auto-reise-welt.de
Weitere Neuregelungen
Frankreich: Neuregelung seit 1. Juli 2018 – Tempo 80 auf Landstrassen
Während die Unfallzahlen in der Schweiz weiter rückläufig sind, steigen sie in Frankreich seit drei Jahren wieder an. Vor allem auf Landstrassen. Darum gilt dort neu Tempo 80. Der vom französischen Premierminister Edouarde Philippe Anfang Jahr gefällte Entscheid, aus Sicherheitsgründen das Tempolimit per 1. Juli auf Landstrassen auf Tempo 80 km/h herabzusetzen, ist bei Automobilisten und Verbänden auf viel Kritik gestossen. Sie vermuten Abzocke. Dies insbesondere auch deshalb, weil Philippe gleichzeitig ein 18 Massnahmen umfassendes Paket – unter anderem auch mit strengeren Sanktionen – in Kraft gesetzt hat. In welchem Ausmass mit Tempo 80 die Zahl der Verkehrsopfer reduziert werden kann, soll eine Begleitstudie und Analyse im Jahr 2020 zeigen.
Somit gilt in der Schweiz und Frankreich neu Tempo 80 Überland. In Österreich und Deutschland sind 100 km/h erlaubt.
Quelle: ACS
Weitere Tipps und Empfehlungen
Warnweste in Europa – die Übersicht vom TCS
Warnwesten-Pflicht im Ausland – die Tabelle vom ADAC
ACS-Blog „Mit dem Auto entspannt in die Ferien“
ACS-Blog „Souveränes Handeln bei Pannen“