Mindestlöhne erhöht

Der Sicherheitsverband VSSU und die Gewerkschaft Unia haben den Gesamtarbeitsvertrag der Branche verlängert und eine Einigung über die Löhne ab 1. Januar 2017 erzielt.

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Die GAV-Mindestlöhne werden für 2017 angehoben (zwischen 0,7% und 1%), und zwar in Abhängigkeit von der Anstellungskategorie sowie dem Dienstalter der Angestellten (siehe auch Mindestlohntabelle). Das geht aus der gemeinsamen Medienmitteilung der Gewerkschaft Unia und des Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) hervor. Eine Erhöhung habe man für die Sicherheitsmitarbeitenden im Stundenlohn ab dem vierten Dienstjahr sowie für die Monatslöhner im ersten und letzten Dienstjahr gemäss GAV-Lohnskala ausgehandelt. Die Geld- und Wert-Transporteure im Monatslohn würden von ähnlichen Lohnerhöhungen profitieren, heisst es ferner.

Schutz gegen Lohndumping

Dem GAV der Branche sind über die Mitgliederfirmen des VSSU 15’000 Sicherheitsmitarbeitende unterstellt. Der Antrag auf Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung sei beim Bundesrat hängig und solle den Schutz vor Lohndumping auf insgesamt über 20‘000 Sicherheitsangestellte ausweiten. In einem von harter Konkurrenz geprägten Umfeld rufen VSSU und Unia dazu auf, Sicherheitsaufträge nur an Firmen zu vergeben, die nachweislich den GAV und die damit geltenden Branchenstandards ab 1. Januar 2017 einhalten.

 

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