Weko: Marktzugang wird behindert

Die Wettbewerbskommission hat in den drei Kantonen untersucht, ob die Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen und Selbstständigerwerbende mit dem Binnenmarktgesetz übereinstimmen. Unter anderem wurde festgestellt, dass der Marktzugang für Sicherheitsdienste immer noch durch kantonale Regulierungen behindert wird.

Auch private Sicherheitsdienste seien von interkantonalen Marktzugangsbeschränkungen betroffen, so die Wettbewerbskommission. © depositphotos

 

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat stichprobenweise in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin durch binnenmarktrechtliche Untersuchungen geprüft, ob die kantonale Verwaltungspraxis bei der Marktzulassung von ausserkantonalen Anbieterinnen den Anforderungen des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes (BGBM) entspricht. Die drei Weko-Untersuchungen hätten aufgezeigt, dass die interkantonale Freizügigkeit bei Gesundheitsberufen gut funktionierten. Hingegen würden die Kantone das Binnenmarktrecht bei privaten Sicherheitsdiensten, im Gastgewerbe, bei Handwerkern, im Baugewerbe, bei Architekten usw. nicht konsequent anwenden. Unterschiedliche kantonale Regulierungen führten zu Beschränkungen des Marktzugangs und behindern den Kantonswechsel oder die schweizweite Ausübung der Tätigkeiten, schreibt die Kommission.

Drei Empfehlungen 

Das BGBM gewährleiste, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die in einem Kanton über eine Zulassungsbewilligung verfügten, ihre Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben könnten. Der Marktzugang dürfe nicht durch kantonale oder kommunale Regulierungen versperrt oder behindert werden. Zulassungsgesuche von ausserkantonalen Unternehmen müssten in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren beurteilt werden, so die Weko.

Sie hat den drei Kantonen Empfehlungen abgegeben, wie das Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen binnenmarktrechtskonform auszugestalten ist. Die Empfehlungen sind für die Kantone nicht rechtsverbindlich. Die Betroffenen und die Weko könnten hingegen gegen konkrete Entscheide zur Zulassung durch die Kantone Beschwerde erheben, wenn diese Entscheide gegen das BGBM verstossen, heisst es in der Pressemeldung.

Die Empfehlungen dienen allen Kantonen zur Überprüfung ihrer Zulassungspraxis unter dem BGBM-Blickwinkel. Die Anregungen können auf der Website abgerufen werden unter: www.weko.admin.ch > Aktuell > Letzte Entscheide.

 

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