Schweiz reagiert auf Bürgerproteste gegen 5G
Starke Proteste in der Schweizer Bevölkerung veranlassten bekanntlich einige Städte und Kantone, 5G vorläufig nicht einzuführen. Darauf reagierte die schweizerische Regierung/Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit einem Schreiben vom 17.04.2019 an alle Kantone, in welchem zwar der Ausbau des Mobilfunks, zugleich aber die Einhaltung der Schweizerischen Vorsorgewerte auch bei 5G verteidigt wird.
diagnose:funk hat einen Juristen gebeten, das Schreiben der Schweizer Regierung an alle Kantone zu interpretieren, auch auf seine Konsequenzen für Deutschland.
Ein Moratorium für 5G ist begründet:
1. Im Einzelnen heisst es in der „Information an die Kantone. Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz“ vom 17.04.2019 zum Stand der Forschung:
„Aus der Forschung liegen unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen vor, wonach es noch andere biologische Effekte gibt, die nicht auf eine Erwärmung zurückgeführt werden können.
Nach wissenschaftlichen Kriterien ausreichend nachgewiesen ist eine Beeinflussung der Hirnströme.
Begrenzte Evidenz besteht für eine Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, für eine Beeinträchtigung der Spermienqualität, für eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress.
Ob damit Gesundheitsfolgen verbunden sind, ist nicht bekannt, ebenso wenig ob es bezüglich der Intensität und Dauer der Strahlung Schwellenwerte gibt.“
Diese Bewertung des BAFU geht auf das Jahr 2013 zurück und bestätigte nach Auffassung des BAFU vollauf die Notwendigkeit von Vorsorge: „Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Regulierung dieser Strahlung damit nach wie vor angezeigt, wie dies mit den vorsorglichen Anlagegrenzwerten in der Schweiz praktiziert wird.“ (Brief 7.2., S.4)
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